Buhuu, ich hab mich verliebt!!

  • Zitat


    Warum lese ich bei solchen Hunden in 9 von 10 Fällen, dass der Halter keine Genehmigung hatte? Kann man die nicht nachmachen?
    Wenn sie in NRW doch nicht so viel kosten würden.. So eine Knutschnase wäre sofort eingepackt :D


    In NRW brauchst du die Erlaubnis vom Ordnungsamt und dafür musst du dein privates oder öffentliches Interesse vorweisen.
    Wenn der Hund aus dem TH kommt, ist das der Grund.
    Nur wenn die sich die Hunde nicht daher geholt haben (sondern vom Züchter etc.) und keine Erlaubnis bekommen haben, wurd der Hund illegal angeschafft ;)


    Dann kontrolliert, keine Erlaubnis, zack - Hund weg



    Also so könnte ich mir das vorstellen

  • Zitat

    ohhhh der Nando :cuinlove: ... seufz. Naja, ein Rottweiler der schnappt. Nicht grad die besten Bewerbungskriterien. Mir wärs ja egal. aber ich darf / kann ja nicht


    und Cooper....der wär auch gebongt!


    Zieh doch ins Saarland, dann kannst du grad beide nehmenich komm euch auch regelmäßig besuchen *hihi*


    Naja, das war am Anfang, der hat sich aber offensichtlich mittlerweile gut gemacht.


    Ob ich mir zwei Neuzugänge auf einmal antun würde, ist schon fraglich. Was die Jungs davon halten würden, noch viel mehr :lol:
    Aber die zwei sind schon echt... Vielleicht nacheinander.


    Zitat


    In NRW brauchst du die Erlaubnis vom Ordnungsamt und dafür musst du dein privates oder öffentliches Interesse vorweisen.
    Wenn der Hund aus dem TH kommt, ist das der Grund.
    Nur wenn die sich die Hunde nicht daher geholt haben (sondern vom Züchter etc.) und keine Erlaubnis bekommen haben, wurd der Hund illegal angeschafft


    Ja schon, aber kann man diese Erlaubnis nicht noch nachträglich erwerben?
    Den normalen "Hundeführerschein" braucht man doch auch nicht sofort, sondern hat noch ein bisschen Zeit um den zu machen (wurde uns zumindest gesagt).

  • Wenn du den Hund vom Tierheim holst, musst du aber schon Sachkunde & Führungszeugnis vorzeigen ;)


    Weiß net ob man die Erlaubnis nachträglich beantragen kann aber wenn der Hund nicht vom Tierheim/Tierschutz kommt, bekommst du die vielleicht ja auch nicht :???:
    Dann bleibts ja nur noch von privat und da könnte man ja auch meinen der käme von nem "Züchter" und das is ja in NRW verboten.


    Hab mich damit noch nicht ganz so auseinander gesetzt bzw. würde mein SoKa ja eh vom Tierschutz kommen, da hat sich das persönliche Interesse ja schon geklärt.
    So wurds mir zumindest erklärt.

  • Stimmt, der Handel o. Verkauf von privat zu privat ist in NRW verboten, bleibt nur das Tierheim und wenn man den Hund nicht aus dem Tierschutz hat, ist es folglich so oder so "illegal".
    Ist nur logisch.
    Ich hab's heut :roll:

  • Ich habe gestern beim Spaziergang einen wirklich wundervollen Hund getroffen: STELLA


    Entgegen der Beschreibung auf der Tierheim-Seite hat sie sich sofort an mich angeschmiegt und wollte gar nicht mehr zurück ins Tierheim... :( :

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