Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte mal dringend euer (Zivil-)Rechtswissen.
Meine Bekannte hat ihre Hündin im Februar vermittelt. Private Gründe. Sie war sehr darum bemüht, dass die Hündin in beste Hände kommt und hat einige Interessenten abgelehnt, bis eine Familie kam, die ihr passte. Zweithund vorhanden, schönes Grundstück, sehr sympathisch. Nach einer positiven Probezeit wurde die Hündin dann mit Schutzvertrag abgegeben. Der Vertrag wurde handschriftlich aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.
Allerdings wurde keine Strafe bei Vertragsbruch festgelegt.
Der Vertrag beinhaltet unter anderem:
Verpflichtungserklärung: Der Übernehmer
....
5. verpflichtet sich, den Vorbesitzer über einen Wohnungs- und Ortswechsel zu informieren.
6. Sollte der Übernehmer das Tier nicht weiter halten können oder wollen, darf eine Weitergabe nur nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer erfolgen.
Nun hat meine Bekannte heute erfahren, dass die Hündin bereits 3 Monate später weitervermittelt worden ist, ohne ihre Kenntnis oder ihr Einverständnis.
Mit den neuen Besitzern hat sie bereits telefoniert, diese bestätigen, dass die Hündin nun bei ihnen lebt. Sie scheinen sehr nett zu sein und haben meine Bekannte auch eingeladen, die Kleine besuchen zu kommen. Auf die Vorbesitzer scheinen sie aufgrund einiger Vorkommnisse gar nicht gut zu sprechen zu sein.
Nun weiß meine Bekannte nicht, inwiefern der Vertrag rechtlich haltbar ist.
Sie beabsichtigt nicht, die Hündin bei den jetzigen Besitzern raus zu holen, wird sich die dortigen Zustände jedoch ansehen. Aufgrund der Distanz von fast 200 km ist ein Besuch erst in 2 Wochen möglich.
Allerdings ist sie zu Recht sauer darüber, dass die Hündin nach nichtmal 3 Monaten weitervermittelt worden ist.
Die Familie hatte ihr immer Mails geschickt mit Fotos etc, so dass sie davon ausging, dass alles ok wäre.
Meine Bekannte wird sich mit der Familie in Verbindung setzen, würde zunächst jedoch erstmal gerne wissen, wie die Situation rechtlich aussieht.
Könnt ihr helfen?
LG, Schrö