Bedeutung einer Hundemarke?

  • Hallo,

    es geht um Fritzi.
    Ich hab sie ja vor ein paar Wochen übernommen.

    Jetzt macht der Vorbesitzer meinem Freund die ganze zeit Ärger, dass seine Frau den Hund sehen will, bzw mittlerweile am überlegen ist, ob sie sie wieder "haben" will.

    Ich will das nicht, also dass sie sie sehen, weil ich einfach denke dass es für den Hund nicht gut ist, da er dann nicht weiß wohin er gehört.

    Und jetzt wollen sie die Hundemarke zurück.

    Deswegen wollt ich fragen, was für eine Bedeutung diese hat.
    Kann ich sie ihnen ohne Bedenken geben?

    Rechtlich ist es ja so, dass sobald ich Kosten übernommen habe, es sozusagen "mein" hund ist... hab ich zumindest von einer Bekannten aus dem Tierschutz erfahren.
    Ein schriftlicher Vertrag besteht leider nicht, da sie sie ja so schnell wie möglich los haben wollten :/

    Das nimmt mich alles ziemlich mit

    LG

  • Hallo Fritzi,

    das ist ja wirklich eine schwierige Situation, kann gut verstehen dass Dich das belastet...

    Also, hab ich das richtig verstanden: Du hast den Hund von Bekannten übernommen, es gibt aber keinen schriftlichen Vertrag dass der Hund jetzt Dir gehört.
    In wiefern hast Du denn die Kosten für den Hund übernommen?
    Hast Du den Vorbesitzern Geld für den Hund gezahlt?
    Hast Du die Kosten für die Hundesteuer übernommen?

    Die Hundemarke bekommt man meiner Meinung nach dann, wenn man Hundesteuer bezahlt. Sie ist eine Art "Beweis" dass Du die Steuer gezahlt hast. Also würde ich sie auf keinen Fall abgeben! Wer ist denn beim Finanzamt als Hundebesitzer eingetragen?

    Grüße
    Julia

  • Hallo,

    ich weiß nicht genau, wie das ist, aber brauchen die vorherigen Besitzer die Hundemarke nicht, um den Hund abzumelden? Wenn Du ihn dann auf Dich anmeldest, bekommst Du eine neue eigene Hundemarke?

    Ich würde mich da mal bei der zuständige Stadt bzw. Gemeinde erkundigen, wie das ist. Hundesteuer wird ja überall anders gehandhabt.

    Liebe Grüße Brinchen

    P.S. Vielleicht findest Du ja auch was auf der Homepage der Stadt oder Gemeinde, in der der Hund angegemeldet ist.

  • Hallo,

    habe sie bei meiner Gemeinde auf mich angemeldet und somit eine neue Hundemarke bekommen!

    Finanzamt? muss man sie da auch anmelden, wusste ich nicht..

    nein es gibt keinen schriftlichen Vertrag, also nur ein mündliches Abkommen, dass sie den Hund nicht mehr haben wollen.. (gezahlt hab ich nix für den Hund)

    Habe alles von ihr mitbekommen was sie hatten (war eh nicht viel)
    2 Spielsachen
    Impfpass
    Restfutter (was ich eh weggeworfen hab)
    Leine
    Halsband ...

    Kosten hab ich in dem Sinn übernommen, dass ich bei meiner TÄ war und einen groben Check gemacht habe.
    Futterkosten
    Zubehörkosten

    Ich hab damals auch gesagt, dass ich nicht weiß ob ich sie behalten kann, aber dann einen schönen Platz für sie finden werde
    (weil ich vor hatte sie zu vermitteln, es mir dann aber doch anders überlegt hab)

    LG

  • Zitat

    Hallo,

    habe sie bei meiner Gemeinde auf mich angemeldet und somit eine neue Hundemarke bekommen!

    Finanzamt? muss man sie da auch anmelden, wusste ich nicht..
    LG

    Sorry, ich meinte natürlich die Gemeinde nicht das Finanzamt!
    Hast Du schon richtig gemacht... :^^:

    Also würde ich sagen, dass Du jetzt bei der Gemeinde offiziell als Besitzerin des Hundes eingetragen bist. Ich würde den Vorbesitzern auf gar keinen Fall die Hundemarke geben! =)
    Erst mal abwarten/abklären, wie die rechtliche Situation ist.

    Wie die rechtliche Situation jetzt genau ist kann ich Dir nicht sagen, ich kann aber gerne mal meinen Bruder fragen.. der studiert Jura und weiß da vielleicht einen Rat...

    Immerhin hast Du ja einiges an Zeit und Kosten für den Hund "geopfert" und da wäre es doch nicht richtig, wenn die Vorbesitzer den Hund jetzt einfach zurück fordern können...

  • Hallo,

    das Problem ist, dass sie wirklich jeden Tag Stress machen und mein Freund schön langsam die Nerver verliert, weil er nicht verstehen kann warum ich sie nicht rausrücke...

    Ja sei so lieb und frag deinen Bruder.

    LG

  • Zitat

    Hallo,

    das Problem ist, dass sie wirklich jeden Tag Stress machen und mein Freund schön langsam die Nerver verliert, weil er nicht verstehen kann warum ich sie nicht rausrücke...

    Ja sei so lieb und frag deinen Bruder.

    LG

    Ja, kann mir vorstellen dass Dich das ganz schön unter Druck setzt aber trotzdem ist es jetzt wichtig nicht die Nerven zu verlieren.
    Eurem Hund ist ja auch nicht geholfen, wenn er jetzt schon wieder den Besitzer wechseln muss. Das müssen die Vorbesitzer doch auch verstehen...

    Wie wäre es wenn Du den Vorbesitzern ganz klar sagst, dass Du die Situation erst rechtlich abklären möchtest bevor Du weiter mit ihnen diskutierst? Lässt sich denn nicht vernünftig mit denen reden?
    Aus welchen Gründen haben die den Hund denn abgegeben?

  • Huhu,

    es ist von Gemeinde zur Gemeinde einwenig anders, aber im Allgemeinen ist es so, daß der Hundehalter den Hund innerhalb von der in seiner Gemeinde festgelegten Zeit den Hund dort anmelden muß.

    Die Vorbesitzer deines Hundes hatten ihn gemeldet gehabt und dafür eine Steuermarke bekommen.

    Ich vermute, daß sie, als der Hund in dein Besitz über ging, es dem Amt gemeldet haben. Sprich, sie haben den Hund dort abgemeldet. Das Amt möchte meist dann wissen zu wem der Hund jetzt hin ist. Das bedeutet aber nicht, daß deine Bekannten den Hund für dich gemeldet haben. Das kannst nur du machen!

    Es ist normalerweise ist es so, daß man einen Hund nur abmelden kann, in dem man die Hundemarke abgibt. Es kann sein, daß das Amt die Hundesteuer weiterhin von deinen Bekannten verlangt, weil die Steuermarke nicht zurück ist.

    Am besten, du gehst direkt am Mo. (oder besser noch heute) zur deiner Gemeide und meldest den Hund auf dich an. Als Beweis, daß er in deinem Besitz ist, kannst du die TA-Rechnung mitnehmen.

    Es kann sein, daß du die Steuer rückwirkend bezahlen muß, von da an, wo der Hund bei dir ist. Evtl. auch eine kleine Mahngebühr für die verspätete Anmeldung.
    Diese ist in jeder Gemeide anders, bei manchen hast du 2 Tage, bei manchen 2 Monate Zeit.

    Ich denke, daß du die alte Steuermarke bei der Ummeldung da lassen kannst, ich würde mir es aber schriftlich bestättigen lassen und eine Kopie dem Bekannten geben.

    Besuch doch die I-Net Seite deiner Stadt, unter Hundesteuer. Dort müsstest du die Infos finden.

    LG, Luisa

  • Hallo,

    sie haben den Hund abgegeben weil sie umgezogen sind und ihn nicht mitnehmen durften.

    was mir nur nicht einleuchtet, wenn es wirklich der grund war, können sie ihn ja jetzt genauso wenig halten wie damals...

    wahrscheinlich muss ich wirklich mal mit denen reden.
    hab sie erst 2 mal gesehen, 1x davon war, als ich den hund abgeholt hab.
    danach nimmer, weil ich keinen kontakt zu denen will.

    LG

  • Zitat


    wahrscheinlich muss ich wirklich mal mit denen reden.
    hab sie erst 2 mal gesehen, 1x davon war, als ich den hund abgeholt hab.
    danach nimmer, weil ich keinen kontakt zu denen will.

    LG

    Ja, ich würde auf jeden Fall so schnell wie möglich mit den Vorbesitzern reden!
    Versuche doch denen klar zu machen, dass es für den Hund nicht gut ist wenn er ständig von einem Besitzer zum nächsten weiter gereicht wird und frage sie mal nach den Gründen warum sie den Hund zurück haben möchten. Vielleicht schaffst Du es ja, dass die Vorbesitzer verstehen wie gut es Fritzi in seinem neuen Zuhause geht und dass es für ihn das beste ist wenn er bei Dir bleibt.

    Wie wollen die Vorbesitzer denn den Hund wieder bei sich unterbringen, wenn in ihrem neuen Zuhause keine Hunde erlaubt sind?

    Leider kann ich erst heute Abend oder Morgen wegen der rechtlichen Lage bei meinem Bruder nachfragen...

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