Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Wem gehört der Welpe?
-
-
Hallo,
habe in einem anderen Forum folgendes gelesen und das würde mich jetzt auch einmal interessieren.
Frau A. hat einen Rüden, der als Deckrüde eingesetzt wird.
Frau P. nimmt Kontakt zu Frau A. auf damit dieser Rüde ihre Hündin deckt.
Es wurde unter Zeugen die Absprache getroffen, dass aus der Verbindung dieser Hunde ein Welpe an Frau A. gehen soll.
Noch bevor der Wurf geboren ist zeigt Frau A. bei Frau P. schriftlich an, dass sie einen Rüden nehmen, wolle wenn einer fällt. Dieses wurde auch registriert.
In diesem Wurf wird ein Rüde geboren. Zwei Wochen vor Abgabe teilt Frau P. Frau A. mit, das der (einzige) Rüde anderweitig vergeben werden soll.
Nun die Frage: Ist dies zulässig und wem gehört der Welpe ab dem Abgabealter?
-
13. Juli 2007 um 21:36
schau mal hier:
Wem gehört der Welpe? - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
hallo,
der rüde, wenn auch als einzigster, geht an frau A!
-
Zitat
Nun die Frage: Ist dies zulässig und wem gehört der Welpe ab dem Abgabealter? [/b]
Das ist ein Vertrag; Verträge sind natürlch zulässig. Da Verträge einzuhalten sind gehört der Welpe ohne Wenn und Aber Frau A.
-
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Weißt Du eine?
Mit: Ist das zulässig? war glaube ich die Abgabe des Welpen an eine andere Person gemeint als Frau A.
-
Öhm...was meint Du mit rechtlicher Grundlage? Dafür für ein Vertrag eingehalten werden muß??
-
-
Mit rechtlicher Grundlage meinte ich, etwas woraus hervorgeht, dass dieser Welpe auch gegen den Willen von Frau P. an Frau A. herausgegeben werden muss.
-
Zitat
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Weißt Du eine?
BGB. Vertragsrecht. Das sind die beiden rechtlichen Grundlagen die mir dazu einfallen, gibt sicherlich noch mehr.
-
Der Welpe gehört Frau A!
Wofür gäbe es sonst Verträge, wenn sie hinterher nicht eingehalten werden.
-
1. Ging es in dem Vertrag um einen Welpen NICHT explizit um einen Rüden. Auf den Rüden hat Frau A nur dann ein Recht, wenn Frau P tatsächlich zugestimmt hat, den Rüden an Frau A zu geben.
2. Ist die Frage, ob mit der Zusicherung eines Welpen bereits tatsächlich eine Übereignung stattgefunden hat oder diese Übereignung erst für später angesetzt war (Nach Auswahl des Welpen). Wäre dies so der Fall, dann könnte Frau P alle Welpen anderweitig vergeben. Jeder dieser Verträge wäre rechtlich bindend, allerdings auch der mit Frau A. Frau P wäre somit gegenüber Frau A schadensersatzpflichtig, Frau A hätte jedoch keine Möglichkeit an einen Welpen zu kommen.
(Wenn ich das so richtig verstanden hab ... alles ohne Gewähr ... bin ja kein Jurist ...)
-
Kurz vor dem Decken war wohl die rede von einem Welpen und kurz vor der Geburt wurde die Wahl eines Rüden mitgeteilt. Dieses wurde auch so von der Frau P. registriert und so wurde auf die erste Besuchsmöglichkeit gewartet. Bei der Frage, wann Frau A. ihren Rüden sehen könne kam die Antwort der Rüde würde anderweitig abgegeben werden, wenn das Alter erreicht ist. (Sowie die drei Schwestern auch)
- Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!