Zweithund dazu holen

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  • Zitat

    Die Entfernung oder Kürzung von Vibrissen an Hunden fällt unter diese Bestimmungen und ist daher tierschutzwidrig und somit untersagt. Dies gilt damit natürlich auch bei Veranstaltungen des VDH (Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Prüfungen). Dort dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Hunde mit entfernten und gekürzten Vibrissen teilnehmen.

  • https://tierschutz.vdh.de/fileadmin/VDH/…rkmalsliste.pdf

    Hier mal vom VDH wo es explizit aufgeführt ist

    In der VDH werden bestimmte Merkmale genannt, bei denen Hunde von VDH-Veranstaltungen ausgeschlossen werden können, darunter auch fehlende oder gekürzte Vibrissen , ja das stimmt dann wohl

    Das ist aber eine Verbandsregelung für Ausstellungen und keine gesetzliche Vorschrift aus dem Tierschutzgesetz. Im §10 TierSchHuV selbst werden Vibrissen nicht ausdrücklich erwähnt aber das es da steht wusste ich nicht

    Immer gut Neues zu wissen, danke

  • Ich erinner mich an einen deiner ersten Threads, in denen du Fotos von deinem Hund ratzekahl geschoren gezeigt hast.
    Schon da wurde dir geraten, dir bei einem Hundefriseur zeigen zu lassen wie man das richtig macht.
    Bitte mach das doch mal, die Bilder sehen echt schlimm aus.

    Zum Thema:

    Hier zog ein Zweithund immer erst ein, wenn der Ersthund mit der Pubertät durch und erzogen war ( ab 3 Jahre).
    Zwei pubertierende Junghunde können sehr anstrengend sein, ein gut erzogener Ersthund kann dagegen bei der Erziehung eines Welpen helfen. Der Welpe kann sich einiges an erwünschtem Verhalten vom Ersthund abschauen.

    Auch wenn deine Hündin in deinen Augen zu klein für die Zucht ist, eine läufige Hündin und ein intakter Rüde ergibt gerne mal Upps-Welpen, überleg dir vor Anschaffung des Zweithundes wie du das verhindern willst.

  • Trotzdem wäre ich vorsichtig damit, sowas öffentlich in einem Forum zu posten, das jeder einsehen kann. Das kann schneller nach hinten losgehen, als man denkt.

    Ich sehe das auch immer wieder bei Leuten die nen eigenen Salon haben, die es eigentlich wissen müssten, und dann kursieren Fotos von eindeutig ausgeschorenen Pudelschnauzen ( also man kann eindeuti erkennen dass von den Vibrissen nix mehr zu sehen ist ) und ich denk mir ,,Huiii das is mutig.".


    Ansonsten bin ich hier besser ganz schnell wieder weg :flucht:

  • Wurde das eigentlich in 2023 geändert bei den Shows?
    Ich meine mich erinnern zu können dass das früher dieses Gang und Gebe war vorallem bei Pudeln

    Wegen meiner Hündin: Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben das sich Hündin mit einen Rüden besser verstehen könnte, aber kann ja auch anders sein das ist mir klar

  • https://tierschutz.vdh.de/fileadmin/VDH/…rkmalsliste.pdf

    Hier mal vom VDH wo es explizit aufgeführt ist

    In der VDH werden bestimmte Merkmale genannt, bei denen Hunde von VDH-Veranstaltungen ausgeschlossen werden können, darunter auch fehlende oder gekürzte Vibrissen , ja das stimmt dann wohl

    Das ist aber eine Verbandsregelung für Ausstellungen und keine gesetzliche Vorschrift aus dem Tierschutzgesetz. Im §10 TierSchHuV selbst werden Vibrissen nicht ausdrücklich erwähnt aber das es da steht wusste ich nicht

    Immer gut Neues zu wissen, danke

    In deinem ersten Thread habe ich bereits geschrieben, dass das abrasieren der Vibrissen gegen Gesetz verstößt. Wenn du alle Beiträge liest, solltest du das schon seit ein paar Wochen/Monaten wissen

  • In der VDH werden bestimmte Merkmale genannt, bei denen Hunde von VDH-Veranstaltungen ausgeschlossen werden können, darunter auch fehlende oder gekürzte Vibrissen , ja das stimmt dann wohl

    Das ist aber eine Verbandsregelung für Ausstellungen und keine gesetzliche Vorschrift aus dem Tierschutzgesetz. Im §10 TierSchHuV selbst werden Vibrissen nicht ausdrücklich erwähnt aber das es da steht wusste ich nicht

    Immer gut Neues zu wissen, danke

    In deinem ersten Thread habe ich bereits geschrieben, dass das abrasieren der Vibrissen gegen Gesetz verstößt. Wenn du alle Beiträge liest, solltest du das schon seit ein paar Wochen/Monaten wissen

    Ich weiß das du das geschrieben hast aber es ist eine Interpretation im Rahmen des §6 TierSchG

    ich habe schon gegoogelt und recherchiert und keinen Fall gefunden wo jemand dafür belangt worden ist verstehst du was ich meine?

    Draußen auch mal einen Groß Pudel gesehen der nichts mehr an seiner Schnauze hatte und ich weiß nicht wie viele Leute das machen geht halt nur drum das ich nie von so einen Fall gehört habe oder es ist halt einfach eine rechtliche Grauzone

  • Es soll auch nicht so rüber kommen das ich es besser weiß es kann natürlich anders sein geht mir halt nur drum das mir kein einziger Fall bekannt ist und ich nichts im Internet darüber finde und ja auch draußen sowas gesehen habe

  • Was den Zweithund betrifft, also damit es mit deinen perfekten, wohlerzogenen, ultimativ gehorchenden Hund gut zusammen passt empfehle ich den Eiwomisau. Die Rasse ist extrem selten und weil sie so extrem selten ist würde sie perfekt passen oder?

  • https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13217.pdf?utm_source=chatgpt.com


    In Deutschland gibt es ansonsten keine veröffentlichte Urteile, in denen jemand ausschließlich wegen des Schneidens von Vibrissen verurteilt wurde. Das liegt aber nicht daran, dass es erlaubt ist, sondern eher daran, dass solche Fälle selten angezeigt, schwer nachgewiesen und deshalb oft nicht konsequent verfolgt werden. Rechtlich ist die Lage trotzdem eindeutig: Das Kürzen der Vibrissen gilt als Eingriff nach dem Tierschutzgesetz und ist für Privatpersonen wie auch Hundefriseure nicht erlaubt, auch wenn es in der Praxis häufig im Graubereich bleibt.

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