Hund aus dem Tierschutz
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Nach Bayern dürfte der Hund, der für mich auf allen Bildern wie ein Staff-Mix aussieht, gar nicht eingeführt werden.
Hier gibt es für Hunde Kategorie I keine Genehmigung.
Weder WT oder sonstwas wird da vorgesehen - die Hunde Kat. I sind nicht erlaubt.
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Hi,
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Selbst wenn du in Deutschland keine Probleme hättest, könnte es bei Grenzübertritten schwer werden.
Listenhund muss man bei legaler Anschaffung schon wollen. Bei zweifelhafter, bei der man auch eher uninformiert ist- oh je.Der Hund kann sich optisch auch ganz anders entwickeln. Aber man weiß es halt nicht.
Der Tierschutz ist voll mit Hunden. Ich würde definitiv weiterschauen.
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Meistgens bekommt der Halter ja aber Auflagen mit Fristen, die es nachweislich zu erfüllen gibt (WT, Sachkunde), bevor der Hund beschlagnahmt wird.
Naja.... so gerne ich in HH sonst lebe, aber in dem Punkt ist Hamburg auch echt "hinterher" (oder streng, wie man es nennen möchte), und beschlagnahmt im Zweifel alle Hunde, die auf der Liste I stehen, da ist dann auch nix mit Wesenstest, die sind im Bundesland komplett und uneingeschränkt verboten. (mit "Bestandsschutz" braucht man ja nicht mehr kommen, die Hunde, die vor Bestehen des Gesetzes schon gelebt haben, dürften heute in der Regel nicht mehr leben...)
Ja, HH ist da eine der Ausnahmen und mit am strengsten, dicht gefolgt von Bayern (in meinen Augen).
Das hat sich allerdings auch schon rumgesprochen, mich wundert es, dass es immer wieder Beschlagnahmungen gibt. Aber gut, die Dummheit der Menschen ist auch grenzenlos, ich denke dass sich einige Halter einfach vorstellen, sie kommen damit durch. Traurig, dass die Hunde es am Ende ausbaden müssen.
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Übrigens wäre ein Shar Pei (Mix), wenn du dir beim möglichen Listenhund auch Sorgen zu Charaktereigenschaften und Anfängertauglichkeit machst, ebenfall keine gute Option.
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Nach Bayern dürfte der Hund, der für mich auf allen Bildern wie ein Staff-Mix aussieht, gar nicht eingeführt werden.
Hier gibt es für Hunde Kategorie I keine Genehmigung.
Weder WT oder sonstwas wird da vorgesehen - die Hunde Kat. I sind nicht erlaubt.
Doch, allerdings nur mit Genehmigung/ Außnahmegrund und diese muss vor Verbringung vorliegen ("Berechtigtes Interesse").
TSH haben teilweise hier sogar Chancen auf Genehmigung. Wie es außerhalb des Tierschutzes aussieht, weiß ich allerdings nicht.
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Nach Bayern dürfte der Hund, der für mich auf allen Bildern wie ein Staff-Mix aussieht, gar nicht eingeführt werden.
Hier gibt es für Hunde Kategorie I keine Genehmigung.
Weder WT oder sonstwas wird da vorgesehen - die Hunde Kat. I sind nicht erlaubt.
Doch, allerdings nur mit Genehmigung/ Außnahmegrund und diese muss vor Verbringung vorliegen ("Berechtigtes Interesse").
TSH haben teilweise hier sogar Chancen auf Genehmigung. Wie es außerhalb des Tierschutzes aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Genau darin liegt die Crux; Berechtigtes Interesse, wenn man dazu die Definition dazu durchliest.
Berechtigtes Interesse liegt ausschließlich dann vor, wenn man belegen kann, dass ausschließlich dieser Hund und kein Hund irgendeiner anderen (legalen) Rasse, die Interessen des zukünftigen Halters, erfüllen kann.
Ergo liest sich das gut, wenn..., dann schon... Praktisch lässt sich der Nachweis für Berechtigtes Interesse in Bayern bei Kat. I nicht erbringen.
Edit fällt noch ein - TS wird NIE als Berechtigtes Interesse anerkannt.
Seriöse Einrichtungen wissen das und vermitteln entsprechende Hunde niemals in die BL, welche die Haltung grds. untersagen/ablehnen.
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Doch, allerdings nur mit Genehmigung/ Außnahmegrund und diese muss vor Verbringung vorliegen ("Berechtigtes Interesse").
TSH haben teilweise hier sogar Chancen auf Genehmigung. Wie es außerhalb des Tierschutzes aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Genau darin liegt die Crux; Berechtigtes Interesse, wenn man dazu die Definition dazu durchliest.
Berechtigtes Interesse liegt ausschließlich dann vor, wenn man belegen kann, dass ausschließlich dieser Hund und kein Hund irgendeiner anderen (legalen) Rasse, die Interessen des zukünftigen Halters, erfüllen kann.
Ergo liest sich das gut, wenn..., dann schon... Praktisch lässt sich der Nachweis für Berechtigtes Interesse in Bayern bei Kat. I nicht erbringen.
Edit fällt noch ein - TS wird NIE als Berechtigtes Interesse anerkannt.
Seriöse Einrichtungen wissen das und vermitteln entsprechende Hunde niemals in die BL, welche die Haltung grds. untersagen/ablehnen.
Jein, ich kenne Fälle.
Das sind allerdings, wie schon gesagt, nur Fälle, die ich persönlich kenne, in denen es funktioniert hat. Generell würde ich davon abraten (und wird auch jedes TH wahrscheinlich abraten) in Bayern einen Kategorie I Hund zu halten/anzuschaffen. Meine Erfahrung hat keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
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Das hat sich allerdings auch schon rumgesprochen, mich wundert es, dass es immer wieder Beschlagnahmungen gibt. Aber gut, die Dummheit der Menschen ist auch grenzenlos, ich denke dass sich einige Halter einfach vorstellen, sie kommen damit durch. Traurig, dass die Hunde es am Ende ausbaden müssen.
Grundsätzlich ist ggf. das "Problem", dass auf der Liste auch Rassen sind, die im Grunde nur vom Namen her "Listenhund" sind, aber weder vom Verhalten noch ansonsten... hatte es ja im Bekanntenkreis auch schon. Liebster Hund, hat die kleine Tochter abgöttisch geliebt, alle zwei Wochen kommen große Kindergruppen, die hat der Hund auch geliebt (einzig manche Hunde auf der Straße waren kritisch, wenn sie an der Leine war und die auch) - und ihr "Fehler" war, dass sie eben keinerlei Ambitionen in Richtung "Kampfhund" (ich muß es mal genau so benennen, selbst wenn der Name so reißerisch klingt, daher die Anführungszeichen) hat - sie ist immer vor den anderen Hunden der Familie geflohen (und die waren zwar sehr dominant, im Grunde aber harmlos, und die Hündin hatte jeden davon mit einem Haps erledigten können. Stattdessen ist sie immer geflüchtet - und einmal dann halt auch aus dem Garten raus... zack, beschlagnahmt. (ich kann leicht reden, ich habe nie einen "kritischen" Hund besessen, aber war damals einfach sehr traurig und geschockt, dass Hamburg immer noch derart an dieser nachweislich wissenschaftlich so nicht haltbaren Liste festhalten, nachdem Peppers beste Freundin einfach eingesammelt worden ist....)
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Das hat sich allerdings auch schon rumgesprochen, mich wundert es, dass es immer wieder Beschlagnahmungen gibt. Aber gut, die Dummheit der Menschen ist auch grenzenlos, ich denke dass sich einige Halter einfach vorstellen, sie kommen damit durch. Traurig, dass die Hunde es am Ende ausbaden müssen.
Grundsätzlich ist ggf. das "Problem", dass auf der Liste auch Rassen sind, die im Grunde nur vom Namen her "Listenhund" sind, aber weder vom Verhalten noch ansonsten... hatte es ja im Bekanntenkreis auch schon. Liebster Hund, hat die kleine Tochter abgöttisch geliebt, alle zwei Wochen kommen große Kindergruppen, die hat der Hund auch geliebt (einzig manche Hunde auf der Straße waren kritisch, wenn sie an der Leine war und die auch) - und ihr "Fehler" war, dass sie eben keinerlei Ambitionen in Richtung "Kampfhund" (ich muß es mal genau so benennen, selbst wenn der Name so reißerisch klingt, daher die Anführungszeichen) hat - sie ist immer vor den anderen Hunden der Familie geflohen (und die waren zwar sehr dominant, im Grunde aber harmlos, und die Hündin hatte jeden davon mit einem Haps erledigten können. Stattdessen ist sie immer geflüchtet - und einmal dann halt auch aus dem Garten raus... zack, beschlagnahmt. (ich kann leicht reden, ich habe nie einen "kritischen" Hund besessen, aber war damals einfach sehr traurig und geschockt, dass Hamburg immer noch derart an dieser nachweislich wissenschaftlich so nicht haltbaren Liste festhalten, nachdem Peppers beste Freundin einfach eingesammelt worden ist....)
Ich kenne das Leid vieler Besitzer, die in HH wohnen bzw. gewohnt haben und finde es auch total rückständig was dort an Vorgaben herrscht und wie diese Umgesetzt werden. In anderen BL, abgesehen von HH und B, gibt es im Normalfall Fristen für den WT und die Sachkunde. Zumindest, wenn es rein um Rassezugehörigkeit und/oder leichtere Vorfälle gibt. Allerdings hab ich auch da schon erlebt, dass die Fristen einfach verstrichen sind, ohne dass die Halter etwas unternommen haben
Andere hingegen, sind am Rande des Nervenzusammenbruchs, da die Androhung der Beschlagnahmung, ohne Vorfall, im Raum steht. Was eine Beschlagnahmung und Unterbringung im TH für einen ansonsten unauffälligen Hund heißt, kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen.Die Einführung der Rasseliste hatte keinen Rückgang der (geringen) Beißvorfälle durch gelistete Rassen zur Folge. Die Datenlage ist auch undurchsichtig, da es keine zentrale Meldestelle und es bundeslandabhängig unterschiedliche Einstufungen gibt. Was im Endeffekt damit bezweckt wurde, ist eine Stigmatisierung, einen enormen Veraltungsaufwand, teilweise Flutung der THS und natürlich eine Erhöhung der Steuereinnahmen in manchen Kommunen
Ein "gefährlicher" Hund, ist ein "gefährlicher" Hund, egal welcher Rasse er angehört. Das sollte im Fokus stehen.Ich persönlich würde mir hier auch etwas anderes wünschen und einen anderen Ansatz fahren, aber das ist ja nur Lillys Meinung und interessiert in den Behörden niemand
Ich habe meine Wohnortwahl tatsächlich auch nach den Auflagen ausgerichtet bzw. werde sie auch zukünftig daran orientieren. Es ist dennoch schön zu lesen, dass auch nicht Listen-Besitzer das Thema so sehen 
Oh, ich wollte jetzt auch nicht deinen Faden schreddern Sina 1234
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Was eine Beschlagnahmung und Unterbringung im TH für einen ansonsten unauffälligen Hund heißt, kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen.
Das ist ein trauriges Kapitel in meinen Augen.... wenn dann ein dreijähriges Kind einem sagt "die Polizei hat meinen Hund weggenommen" - die versteht das natürlich nicht, dass der Hund alleine aufgrund seines Aussehens ins Tierheim gekommen ist, obwohl er tatsächlich der liebste Hund ist, gerade mit Kindern.....
Aber ich höre auch direkt wieder auf. Ich weiß tatsächlich ja nicht, wo die TE lebt, und ob es für sie überhaupt relevant ist, diese Überlegung, oder "das Risiko".
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