Welpe mit Impfung Tollwut und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ins Ausland und wieder zurück
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Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem....wir haben etwas anders als geplant unseren Welpen nun doch vor unserem lang gebuchten Sommerurlaub bekommen anstatt danach. Die kleine Maus hätte zwar mehrere zuverlässige Betreuungsoptionen während unserer Abwesenheit, jedoch würden wir sie tatsächlich lieber mitnehmen. Wir haben ein schönes Haus mit eingezäumten Garten, liegen tagsüber am Strand im Wald also mit Dauerschatten und in Istrien ist in der Regel die Temperatur in den letzten Jahren nicht wirklich höher gewesen als bei uns in D im Sommer. Außerdem sind wir als Familie auch so immer viel unterwegs und fahren häufiger für einige Tage in die Natur und daran möchte ich sie auch von Anfang an gewöhnen.
Nun habe ich ein kleines Problem mit der Tollwutimpfung bzw. Fristen für die Ein- und Ausreise. Der TA konnte mir dazu leider nichts Zuverlässiges sagen. Vielleicht hat ja jmd von euch Erfahrung:
unser Mädchen könne am 04.07. die Tollwutimpfung erhalten, da ist sie 12 Wochen und 2 Tage alt
Wir reisen am 21.7. nach Kroatien über Österreich uns Slowenien - da wäre der Tollwutschutz ja noch nicht ausgereift, weil keine 21 Tage vorbei - benötige ich dann hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Die würde ich kriegen vom TA
bei der Rückreise am 7.8. ist die Maus dann 15 Wochen alt und der Tollwutschutz ist ja dann auch gegeben. Dann habe ich keine Probleme mit der Einreise nach D richtig?
Danke vorab!
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16. Juni 2025 um 07:38
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LG Steffi mit Buddy
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Das wird dir das zustaendige Amt/Gesetz des Landes oder der Zoll mitteilen.
Wenn im Gesetz nix bzgl. 'Bescheinigung reicht' steht, dann gilt das nicht und dein Hund darf nicht ins Land.
Ich meine, dass es kein Land in der EU gibt, dass eine Einreise nach 12 Wochen erlaubt, wenn die 21 Tage noch nicht rum sind..
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https://zoll.de/DE/Privatperso….html#vt-sprg-3
Bevor du den Welp ins Ausland verbringst, würde ich auf jeden Fall den Impftiter bestimmen lassen. Sonst wird das Kleine schlimmstenfalls mit TW infiziert und/oder ihr bekommt ihn nicht mehr über die Grenze der EU wieder rüber.
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zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Heimtiere/regelungen-heimtiere.html#vt-sprg-3
Alle 3 genannten Laender sind in der EU

Die erneute Einreise im August muesste kein Problem sein. Wuerd ich aber beim Zoll nachfragen. Ich wuesste aber keinen Grun, wieso das ein Problem sein sollte.
Das Problem ist mAn die Einreise in die 3 anderen Laender.
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Das ist auch meine Info und du musst insgesamt drei Grenzen passieren, hast demnach eventuell drei Kontrollen!
Selbst wenn bei der Einreise nirgends kontrolliert wird, steht ja noch die Ausreise an.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Alle 3 genannten Laender sind in der EU

Die erneute Einreise im August muesste kein Problem sein. Wuerd ich aber beim Zoll nachfragen. Ich wuesste aber keinen Grun, wieso das ein Problem sein sollte.
Das Problem ist mAn die Einreise in die 3 anderen Laender.
Kroatien nicht.
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Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. https://european-union.europa.eu/principles-cou…ries/croatia_de

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Alle 3 genannten Laender sind in der EU

Die erneute Einreise im August muesste kein Problem sein. Wuerd ich aber beim Zoll nachfragen. Ich wuesste aber keinen Grun, wieso das ein Problem sein sollte.
Das Problem ist mAn die Einreise in die 3 anderen Laender.
Kroatien nicht.
upps, doch.
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Alle 3 genannten Laender sind in der EU

Die erneute Einreise im August muesste kein Problem sein. Wuerd ich aber beim Zoll nachfragen. Ich wuesste aber keinen Grun, wieso das ein Problem sein sollte.
Das Problem ist mAn die Einreise in die 3 anderen Laender.
Kroatien nicht.
Selbstverständlich ist Kroatien in der EU.
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Ehrlich gesagt wäre mir das Risiko, dass der Welpe vielleicht an einer Grenze zurück behalten wird, viel zu groß.
Wenn eine Bescheinigung überhaupt wirksam werden würde, dann doch eher ein Attest vom Amtstierarzt.
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