Illegalen Listenhund privat abgegeben
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Aha, und wie hast du das besonderes private oder öffentliche Interesse an der Haltung dieses Hundes nachgewiesen, welches du zur Erlaubnis benötigst?
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20. März 2025 um 19:33
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Illegalen Listenhund privat abgegeben - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Braucht man in NRW meines Wissens nach nicht, das ist in Bayern so.
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So habe ich das auch in Erinnerung.
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Aha, und wie hast du das besonderes private oder öffentliche Interesse an der Haltung dieses Hundes nachgewiesen, welches du zur Erlaubnis benötigst?
Das musste ich tatsächlich nicht nachweisen.
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Hab mal nen Link rausgesucht:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…041209115743048
Wenn dass Amt da gepennt haben sollte, kann es immer noch zu Problemen kommen...
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Braucht man in NRW meines Wissens nach nicht, das ist in Bayern so.
In Bayern sind sie eigentlich gar nicht haltbar, auch nicht aus dem TS, in NRW ist öffentliches Interesse gegeben, wenn der Hund aus dem Tierheim übernommen wird.
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Okay, das war mir neu. Dankeschön. Matcht sich nicht mit dem, was ich von Haltern aus NRW gehört habe. Aber ggf. wird Übernahme aus dem Tierschutz als „öffentliches Interesse“ gewertet?
Edit: Überschnitten, dankeschön.
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Braucht man in NRW meines Wissens nach nicht, das ist in Bayern so.
Nein, in Bayern kann man das berechtigte Interesse an einem Kat 1 Hund als Privatperson schlicht nicht nachweisen.
Da gibt es keine Genehmigung.
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Ganz ehrlich wäre es ein feiner Zug, wenn die Vorbesitzerin sich beim nachfragenden Amt melden und die (Steuer?)schuld einfach zahlen würde.
Damit wären dann auch alle Unbeteiligten (du und die TÄ) raus aus der Nummer und alles würde mit rechten Dingen zugehen.
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Hab mal nen Link rausgesucht:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…041209115743048
Wenn dass Amt da gepennt haben sollte, kann es immer noch zu Problemen kommen...
Danke fürs posten, ich hatte das für NRW so nicht auf dem Schirm.
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