Illegalen Listenhund privat abgegeben
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Vor der Anmeldung schon illegal gehalten, oder aus illegaler Haltung übernommen?
Man hat als Neubesitzer bis zur rechtmäßigen Anmeldung ein kurzes Zeitfenster, das man aber doch nicht als illegales halten ansehen kann
oder verstehe ich dich jetzt komplett falsch? -
21. März 2025 um 10:11
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Illegalen Listenhund privat abgegeben - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Man braucht die Erlaubnis VOR der Anschaffung
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Man braucht die Erlaubnis VOR der Anschaffung
Irgendwie scheint das zuständige Amt aber anderer Meinung zu sein..?
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Naja die Erlaubnis liegt vor. Darum geht es mir ja auch gar nicht. Solange es die Erlaubnis gibt, ist erstmal alles fein für den TE. Aber eine Erlaubnis KANN widerrufen werden und das steht auch so in sämtlichen Unterlagen!!! Darum geht es mir einfach!
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Was ist jetzt eigentlich die eigentliche Frage/Problematik?
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Was der Vorbesitzerin blüht
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Was für Konsequenzen der VORBESITZERIN drohen, weil der Hund illegal gehalten wurde.
Ob der TE die Person melden oder angeben sollte, wo bekannt ist, dass das Amt da recheriert.
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Was der Vorbesitzerin blüht
was der jetzigen Halterin im Grunde egal sein könnte
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Wie schon geschrieben, die Vorbesitzerin sollte Farbe bekennen, dann ist jede Frage beantwortet.
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