mein neuer Hund und die Meerschweinchen
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Hilft dir jetzt gerade nicht aber für die Zukunft: solltest du dir zukünftig wieder einen Hund anschaffen, bitte von seriösen Quellen. So ziemlich alles, was du von dem Ablauf erzählt hast, schreit unseriös.
Aber unabhängig von der Quelle: Bevor bei dir ein Hund einzieht, musst du umziehen oder die Meerschweinchen ausziehen.
Ich finde das muss als Lektion auch unbedingt bei dir hängenbleiben.
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Hi
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Bin ich die einzige , die das mit den Besitzverhältnissen nicht versteht?
Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
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Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
Es gibt ja noch einen Vertrag (der aber nicht vorliegt, sondern von der TE unterschrieben auf dem Postweg ist.)
Und die Eigentumsverhältnisse vorher waren auch nicht klar. Scheint kein eingetragener Verein (der ja Eigentümer sein kann) sondern ne lose Gruppe von Menschen. Und die "Finderin" des Hundes steht in einem Pass (was ja erstmal nichts heißen muss) - aber diejenige, an die das Geld ging... Ob die dann Eigentümerin war?
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Verstehen wir das richtig: Du hast den Hund bezahlt und natürlich einen Beleg für die geleistete Zahlung?
Dann könnte mich der Verein mal kreuzweise, und ich würde den Hund selbst vermitteln (schlechter als die das getan haben, kannst du's kaum machen), oder ins TH bringen ,was ihm wahrscheinlich schneller zu einem geeigneten Endplatz verhelfen würde.
Kommt vom "Verein", den es ja offenbar nicht mal gibt, dazu noch irgendein Mucks: Anwalt.
"Du hast den Hund bezahlt und natürlich einen Beleg für die geleistete Zahlung?"
--> das ist ein ganz wesentlicher Punkt, insbesondere die Quittung für die Zahlung.
Ist das erfolgt, hast Du den Hund gekauft und der Verein kann sich gehackt legen.
Ist das nicht erfolgt, wird es schwierig, weil Du die Zahlung (und damit den Kauf) nachweisen musst.
Bin ich die einzige , die das mit den Besitzverhältnissen nicht versteht?
Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
Ja, auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig. Aber bei mündlichen Verträgen kann immer ein Missverständnis reinspielen, so z.B. über den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Deshalb sollte man solche Daten immer schriftlich festhalten - von beiden Seiten unterschrieben (auf allen Seiten bei mehrseitigen Verträgen und bei handschriftlichen Änderungen auch immer beide die Änderung abzeichnen).
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Ich schiebe die Verantwortung ja nicht komplett ab,
habe hier gefragt was ich tun kann, über Umbau und Abgabe der vorhandenen Tiere nachgedacht.
Vorkontrolle jein, ein Video meiner Wohnung reichte der Dame für ein Ja.
Ich meinte die Verantwortung der Orga.
Und die Meeris waren Thema bei der Vorkontrolle?
Wurde da im Vorfeld über Risiken etc gesprochen?
ich habe gesagt das ich Meerschweinchen habe, und mein verstorbener Hund nie mit Ihnen kollidiert ist
und die Besuchshunde auch nicht.
Mein Beleg für die Zahlung ist eine Überweisung.
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Ich für meinen Teil traue mich da nicht wirklich irgendwas vorzuschlagen.
Das ist wirr.
Bspw: Wenn es kein eingetragener Verein ist, kann der Hund gar nicht Eigentum der "Gruppe" gewesen sein sondern muss vorher Eigentum einer einzelnen Person dieser Gruppe gewesen sein.
Nächstes Problem: Der Übernahmevertrag - nicht unterzeichnet aber dem wurde (mit den enthaltenden Bedingungen) mündlich zugestimmt.
Genau genommen ist es noch nicht mal ein Verein sondern nur eine handvoll Leute die die Hunde in einer
öffentlichen Facebook Gruppe anbieten.
wem der Hund nun gehört, ist eigentlich auch nicht klar.
In seinem Pass steht die Dame die ihn auf der Strasse eingesammelt hat,
bezahlt hab ich ihn an die Dame die ihn nun nicht zurück nehmen will
und ich habe ja nur einen Übernahmevertrag GELESEN der noch immer auf dem Postweg ist.
Unter dem es demzufolge auch keine (meine) Unterschrift(en) gibt.
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Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
Es gibt ja noch einen Vertrag (der aber nicht vorliegt, sondern von der TE unterschrieben auf dem Postweg ist.)
Unterschrieben ist der nicht der Vertrag, da er ja noch immer auf dem Postweg zu mir ist.
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Sorry, das hatte ich da überlesen.
Aber auch dem Vertrag (der ja mehr als ein Kaufvertrag ist und auch Vorschriften zur Weitervermittlung enthielt) hast du zugestimmt.
Es ist also nicht so einfach: Du hast Geld gegen Hund getauscht, der Hund ist dein Eigentum. Den Vertrag gibt es noch (der ja auch gilt, weil der ja auch mündlich geschlossen werden konnte) UND du weißt überhaupt nicht wer Vertragspartner ist.
Bevor du in dieser Situation jetzt irgendwas machst, was größere Kosten verursacht - lass dich echt beraten.
Ich wiederhole mich: Das ist wirr.
Und die Tatsache, dass die "Handvoll Leute auf Facebook" kein eingetragener Verein ist, macht rechtlich auch noch mal einen Unterschied.
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Bin ich die einzige , die das mit den Besitzverhältnissen nicht versteht?
Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
Naja da ist ja u.A. die Frage, ob der Vertragspartner der TE überhaupt den Besitz des Hundes hatte bzw. überhaupt verkaufen konnte.
Mein Bruder könnte dir auch meinen Hund verkaufen, dieser Vertrag hätte aber erstmal keinen Belang, da mein Bruder nicht über den Besitz meines Hundes verfügt. Und das ist nur eine der offenen Fragen.
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Es ist also nicht so einfach: Du hast Geld gegen Hund getauscht, der Hund ist dein Eigentum. Den Vertrag gibt es noch (der ja auch gilt, weil der ja auch mündlich geschlossen werden konnte) UND du weißt überhaupt nicht wer Vertragspartner ist.
Diese typischen Schutzvertragsklauseln sind rechtlich halt idR nicht haltbar. Wenn es sich nicht um ein ordentliches Vorkaufsrecht handelt, sondern um dieses "Hund darf nicht selber weiter vermittelt werden", dann kann man davon ausgehen, dass das keinerlei rechtliche Relevanz hat.
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