Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ich glaube, der Behörde sind da auch ein wenig die Hände gebunden. Ich denke, es ist eher höchst selten, dass die Erben/neuen Eigentümer des Hundes, den Hund zurückhaben wollen, wenn ein Familienmitglied getötet wurde. Wenn dann die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, hat man da als Amt, denke ich, auch nicht wirklich eine Handhabe, die gerichtlich stand halten würde, den Hund dauerhaft einzuziehen.


    SchokoSaurier

    Ja, in Niedersachsen ist der Wesenstest standardisiert.

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