Assistenzhunde in der Öffentlichkeit

  • Jetzt muss ich die Frage doch mal stellen, weil es die Diskussion in einem anderen Thread gab, ich aber nicht durchblicke.


    Es ging um Hunde, die in der Öffentlichkeit (in diesem Fall ein Einkaufszentrum) ohne Leine geführt bzw. abgelegt wurden. In dem Kontext kam dann auch (mal ganz vereinfach ausgedrückt) die Aussage, dass das - auch wenn für normale Hunde Leinenpflicht bestünde - für Assistenzhunde unter Umständen erlaubt sein könnte. Weil Assistenzhund.

    Es ging auch um eine Prüfungssituation (wurde nicht näherr erklärt) für Assistenzhunde, bei der das Ablegen in einem Einkaufszentrum (mit Entfernen des Besitzers) zur Prüfung gehörte.


    Ich frage mich - mal abseits der Diskussion in dem anderen Thread - welche Assistenzhunde und zu welchem Zweck in der Öffentlichkeit ohne Leine geführt werden?


    Mire ist das noch nie begegnet, ich bin da auch weder pro noch contra, ich frage mich einfach nur, obs das gibt und zu welchem Zweck. Nicht, ob der Hund das können sollte (auch wenn man es nie macht) - sondern ob und warum das zum Einsatz eines Assistenzhunde gehört.

  • Nun. Ich könnte mir vorstellen das z. B. jemand seine Hände u Arme nicht benutzen kann. Der Hund z. B. Fahrstuhlschalter drückt. Sachen aufhebt etc. da könnte eine Leine hinderlich sein.

  • Das ist jetzt aber nur eine Vorstellung? Kennst du da reale Fälle?

  • Da es keine einheitliche Assitenthundprüfung oder Voraussetzung gibt, kann da wohl jeder alles meinen :ka:

  • Es geht bei absolvieren der Prüfung des Assistenzhundes mit seinem Halter nicht darum, dass er danach im Einsatz nur ohne Leine geführt wird, sondern dass sie es gemeinsam können.


    Das Hund/Halter Team stellt in der Prüfung unter Beweis, was sie in der monatelangen (ich meine 24 Monate?) Ausbildung erarbeitet haben, ein Beleg quasi.

    Ob er alles Erlernte täglich leisten muss/wird, kommt auf die Lebenssituation mit dem Halter der den Hund braucht an, doch es sollte abrufbar/leistbar sein, wird trainiert und klar auch geprüft.


    Öffentl. Einrichtungen (Geschäfte/Banken usw.) haben ja ein Recht darauf, dass ihr laufendes Business mit Kunden nicht gestört wird, salopp gesagt. Auch von einem ausgebildeten und geprüften Assistenzhund darf keine Gefahr für Dritte ausgehen.

  • Da es keine einheitliche Assitenthundprüfung oder Voraussetzung gibt, kann da wohl jeder alles meinen :ka:

    Jain. Mittlerweile gibt es da eine Verordnung mit entsprechenden Prüfungsvorschriften. Gilt dann ab April 23 meine ich. Da aber bisher absolut unklar ist wer das wie dann am Ende ausbilden darf bzw. wo sich dafür zertifiziert werden soll kann die Umsetzung dauern.


    Grundsätzlich sind aber auch die neugeprüften Assistenzhunde nicht von der Leinenpflicht befreit. Für einzelne Aufgaben darf der Hudn dann ohne Leine sein. Aber es gilt immer dass er verkehrsicher zu führen ist.

    Also wenn er um den Aufzugsknopf zu drücken kurz abgeleint werden muss ist das ok.

    Bisher wurde bei manchen Anbietern in der Prüfung verlangt, dass die Hunde im Einkaufszentrum allein abgelegt werden und dort auch bei Entfernen des Hundeführers liegen bleiben. Sprich Hundeführer verschwindet außer Sicht und Hund liegt da solange bis der wiederkommt.

    Ist ja nett wenn er das kann, aber so richtig der Sinn will sich mir nicht erschließen. Ich lass doch kein Hilfsmittel im Wert von 25k€ unbeaufsichtigt in der Gegend liegen. Von: das könnte für andere Menschen unheimlich sein gar nicht zu sprechen...


    Ob das in der neuen Prüfungsordnung auch drin steht hab ich grad nicht im Kopf. Beim durchlesen des Verkehrsteils beschlich mich eh der Verdacht, dass die nur Steifftiere bestehen können. Hund sollte mal besser überhaupt nicht auf seine Umgebung reagieren sonst gibt es Punktabzug.

  • Das ist jetzt aber nur eine Vorstellung? Kennst du da reale Fälle?

    Persönlich kenne ich keinen solchen Fall. Ich kenne einen Assistenzhund bei einer Epileptikerin. Er zeigt ihre stillen absenzen an u verhindert durch blockieren das sie dann weiter läuft. Z.b auf eine strasse

  • Ja, kenne ich. Es gibt im PTBS Bereich auch Fälle, bei denen das nötig ist, abgesehen von körperbehinderten Menschen. Die Hunde laufen meist ohne Leine dann. aber in der Prüfung wird auch von einem Team, das meist ohne Leine unterwegs ist, geprüft, ob die Leinenführigkeit für beide funktioniert, also sie müssen es schon können. (Ich rede von der BHV Prüfung, die aktuell noch viel gemacht wird, bis alles geklärt ist zur neuen Prüfung). Da wird auch geprüft, ob der Hund, obwohl er Zutrittsrechte hat, mit Sichtkontakt ohne Leine und ohne Sichtkontakt mit Leine irgendwo wartet, vor dem Geschäft oder so.


    Das Ablegen ohne Leine ist ebenso relativ üblich. Es geht dabei glaube ich auch weniger darum, dass der Hund das ständig machen muss, als dass es kann. Ein Hund, der permanent irgendwo dabei ist, kommt mal in Situationen, in denen der Mensch dann die beste Lösung für alle suchen muss, wenn das mal eben kurz ablegen sein sollte, ist es gut wenn er es kann. Ist aber auch jetzt kein Hexenwerk, also keine Sache die man wochenlang üben muss.


    Mir fällt jetzt akut keine Situation ein, in der ich das brauch, aber möglicherweise ist es am Flughafen angenehmer für die Menschen die einen abtasten, wenn der Hund in ein oder 2 Metern Entfernung abliegt als wenn er direkt neben seinem Menschen steht, oder wenn im Baumarkt mal eben schnell etwas Schweres auf den Wagen gehoben werden muss, würd ich den Hund auch einfach eben ablegen. Okay das ist beides nicht außer Sicht. Außer Sicht würde ich auch extrem ungern machen, ohne das es abgesichert ist durch jemanden, aber da gibt es ggf Toilettensituationen die das erfordern. Hab mal gelesen von jemandem, dem der Zutritt zur Behindertentoilette trotz Schwerbehindertenausweis verweigert wurde, weil nicht körperbehindert. In die kleine Toilette passte der Assistenzhund nicht mit rein.

  • Je nach Anbieter ist das schon unterschiedlich, das war mir gar nicht so präsent.

    Dass je nach körperlicher Behinderung auch unterschiedliche Anforderungen an den Hund gestellt werden, ist natürlich klar.


    Kastration z.B. zählt u.a. zur Zulassungsbedingung der Prüfung (Quelle BHV), es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen.


    Ein interessantes Themengebiet ist das und vor allem super, dass es die Möglichkeiten vierbeiniger Alltagshelfer gibt.


    Hoffentlich auch leistbar für Hilfesuchende!

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