Freilauf für Behindertenbegleithund?

  • Heute hatte ich Ärger. In einem parkähnlichem Stück Weg ist Leinenpflicht, viele lassen aber dort ihre Hunde frei. Sobald einer angeleint ent gegen kommt, wird der eigene fest gemacht, ich laufe da seit 30 Jahren ohne Probleme. Heute kommt mir ein Mann mit Cane Corso, frei, entgegen. Er sieht mich kommen, mein Jungspund, 9 Monate, legt sich erst ab, läuft dann hin. Beide fangen an zu spielen.

    Auf einmal rastet dieser Typ aus, hier wäre Leinenpflicht, ich solle meinen Köter fest machen, prügelt mit seinem Gehstock auf meinen Hund ein. Ich habe meinen in dem Chaos gar nicht zu fassen bekommen.

    Seiner wäre ja gekennzeichnet, kleiner blaßgelber Wimpel mit Rollstuhlzeichen auf dem Rücken das war von vorne gar nicht zu sehen, sonst hätte ich meinen vorher schon angeleint.

    Es folgten wüste Beschimpfungen, du alte F****, unglaublich.

    Er hätte eine Genehmigung zum Freilauf.

    Mir ist nicht bekannt, dass es sowas gibt, auch Blindenhunde usw. müssen sich doch an die Leinenpflicht halten, oder?

  • Eine Bekannte hat einen Blindenhund, der darf in alle Geschäfte, etc..., wo sonst an sich keine Hunde erlaubt sind, aber von genereller Leinenbefreiung sagte sie nichts.


    Kann ich mir auch nicht vorstellen, v.a., wenn der Hund arbeitet, muss er doch am Mensch sein, sonst kann er seiner Arbeit nicht nachkommen.


    An sich ist die Kennzeichnung immer sehr deutlich mit Geschirr oder Weste erkennbar und bei der Rasse bin ich erstaunt, dass die als echter Assistenzhund ausgebildet, arbeitend, sein soll.

  • Ein Cane Corso als Behindertenbegleithund bei einem Mann mit Gehstock ??? Und der Hund mit Rollstuhlzeichen, der Mann aber ohne eben diesen unterwegs? Das stinkt doch gewaltig.

    Die Befreiung hätte er Dir ja zeigen können (habe ich noch nie von gehört) , ansonsten hätte ich wohl mal beim OA vorbeigeschaut. Wobei das natürlich etwas unglücklich ist, wenn man den eigenen Hund trotz Leinenpflicht selbst auch freilaufen lässt.

    Aber allein die Beleidigungen und ein freilaufender CC bei einem Halter mit Handicap würden mir ausreichen um beim OA mal unverbindlich anzurufen und den Vorfall kurz zu schildern. Vllt. ist der Typ ja schon bekannt.


    edit: Natürlich kann eine Halter mit Handicap seinen Hund frei laufen lassen, mir ging es bei dem o.g. nur um die >Gesamtsituation

  • Ein Cane Corso als Behindertenbegleithund? Hmmmm.... falls das wirklich so ist, frage ich mich wer auf diese Idee kam. Ganz ehrlich, ich glaube es nicht.

    Wobei die meisten Menschen ja absolut nicht zwischen Begleithund, Therapiehund und Assistenzhund unterscheiden. Und solche Kenndecken und Halsbänder bekommt man überall. Insofern würde mich interessieren wo der Hund geprüft worden sein soll.


    Davon abgesehen nein, ich glaube das Recht hat er nicht. Der Hund hat bei der Arbeit (!) gewisse Sonderrechte, Blinde müssen auch den Kot nicht aufheben und die meisten (auch offizielle Stellen) werden wohl beide Augen zu drücken wenn jemand seinen gut erzogenen Assistenzhund in einem Gebiet mit Leinenpflicht laufen lässt, wenn derjenige eben nicht oder kaum in der Lage ist in ein Freilaufgebiet zu kommen, eben weil seine Mobilität stark eingeschränkt ist.

    Diese Genehmigung die er da angeblich hatte, hätte ich mir jedenfalls zeigen lassen.

    Außerdem war der Hund ja offensichtlich nicht bei der Arbeit, insofern musstest du deinen Hund da auch nicht fern halten. (Abgesehen von den normalen Umgangsregeln.)


    Davon abgesehen berechtigt ihn das weder zu Tierquälerei, noch zu Beleidigungen.

  • Hier gibt es einen Blindenhund, der ab und zu im Freilauf unterwegs ist. Der Besitzer sitzt so lange auf einer Bank oder geht die ihm bekannten Wege mit Blindenstock. Die Hündin trägt im Freilauf allerdings weder Geschirr noch Abzeichen sondern ein Halsband mit Glöckchen dran. Ihr Blindenhund-"Outfit" wird solange von Herrchen getragen oder liegt bei ihm auf der Bank.


    Ich denke, der Mann im Park hat dir da ein Märchen aufgetischt. In unserem Dorf gibt es auch einen Ridgeback, dessen Besitzerin stets behauptet, ihr Hund habe vom Bürgermeister auch für innerorts eine Leinenbefreiung. Davon weiß nur der Bürgermeister nix. :D

  • Das klingt in meinen Augen ziemlich dubios.

    Gerade Menschen mit Assistenzhunden sollten sich an die Leinenpflicht halten, da für diese der öffentliche Eindruck unfassbar wichtig ist.

    Mir fällt auf Anhieb auch kein Grund dafür ein, weshalb ein Assistenzhund durchgehend Leinenbefreiung benötigen würde, von der Rassewahl einmal ganz zu schweigen. Selbst wenn es ein Mobilitätsassistenzhund gewesen sein sollte, welche eine gewisse Größe mitbringen müssen, ist der Cane Corso eine sehr interessante Wahl.

    Zudem muss ein Assistenzhund deutlich gekennzeichnet sein, solange er im Dienst ist. Ein Wimpel mit Rollstuhlzeichen gehört meines Wissens nicht dazu.

    Außerhalb dessen, da es für den Hund auch ein Zeichen ist, dass er zu arbeiten hat, wird weder Kenndecke noch sonstiges an "Zubehör" getragen.

  • Hallo,

    ich hatte auch mehrfach Ärger mit einem Golden Retriever, der frei rumläuft nicht abrufbar ist und 4x zu mir gerannt kam und mich gerammelt hat. Ich habe dann recherchiert, wie das mit der Leinenpflicht ist, aber nur herausgefunden, dass das wohl die Städte / Gemeinden teils unterschiedlich regeln. Dann habe ich bei der Stadt angerufen und gefragt, wie das mit Leinenpflicht ist und eine Auskunft erhalten.

    Was ich damit sagen will: Ruf doch einfach mal bei Eurer Stadtverwaltung an und frage, wie das bei Euch ist.


    (Bei uns ist natürlich Leinenpflicht, ich habe aber nichts unternommen in meinem Fall, nur seiner Halterin beim nächsten Mal mit meinem Wissen im Rücken einen verbalen Einlauf verpasst)

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