Ja, aber das ist eine andere Sache, dabei wurde der Halter verletzt.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld resultiert aus §253 BGB. Der stützt sich wiederum auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht - und das billigen unsere Gesetze nur Menschen zu, Tieren nicht.
Ich würde mich, wenn das geplant ist, tatsächlich anwaltlich beraten lassen.