• Sorry, aber besteht da nicht die Möglichkeit auf seinen Hund aufzupassen?


    Bin ich gleich ein Vermehrer, weil meine Hündin nicht kastriert ist???


    Wenn mein Hund nicht gehorcht, dann läuft er halt an der Leine - wenn er hört, dann kann ich ihn doch auch von einer läufigen Hündin abrufen! Oder die läufige Hündin von einem Rüden...


    Mit ein bisschen Aufmerksamkeit während der Läufigkeit der Hündin und als Halter eines Rüden kann man doch ungewollte Verpaarungen problemlos vermeiden!!



    Und zu dem Argument, dass durch die Kastration das Risiko bestimmter Krankheiten verhindert wird: meine letzte Hündin war kastriert, sie ist an einer Herzverfettung gestorben - das war ganz bestimmt nicht schön, sie hat sehr gelitten, und ich möchte auch nicht, dass mein jetziger Hund das bekommt! Konsequenterweise sollte ich meinem Hund dann sein Herz entfernen lassen???



    Es kann natürlich immer Ausnahmen geben, bei denen eine Kastration medizinisch indiziert ist. Aber wie gesagt, das sind Ausnahmen!!! Und hier ist der operative Eingriff erforderlich, und die Gründe so schwerwiegend, dass die Risiken und Spätfolgen in Kauf genommen werden.


    Ich kann einfach nicht glauben, wie leichtfertig oft mit der Kastration umgegangen wird. Bedenkt doch mal, dass hierbei dem Hund gesunde Organe entfernt werden, deren Fehlen eine große Auswirkung auf den Hormonhaushalt und somit den ganzen Körper des Hundes hat!!


    Kopfschüttelnde Grüße, Caro

    • Neu

    Hi


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    • Caro, dem ist nichts mehr hinzuzufügen! :2thumbs:


      Wie ich schon etwas weiter oben erwähnt habe, ist Mandy nach überstandenem Gebärmutterkrebs an einem Lungentumor gestorben.
      Vielleicht wäre es besser Askja die Lunge zu entfernen... :kopfwand:


      Diese Verharmlosung eines schweren und in den meisten Fällen völlig überflüssigen und sinnlosen Eingriffes find ich sowas von zum :kotz:

    • Zitat

      Caro, dem ist nichts mehr hinzuzufügen! :2thumbs:


      Wie ich schon etwas weiter oben erwähnt habe, ist Mandy nach überstandenem Gebärmutterkrebs an einem Lungentumor gestorben.
      Vielleicht wäre es besser Askja die Lunge zu entfernen... :kopfwand:


      Diese Verharmlosung eines schweren und in den meisten Fällen völlig überflüssigen und sinnlosen Eingriffes find ich sowas von zum :kotz:


      :reib:

    • rechtlich wird man in den meisten fällen nichts gegen eine kastration sagen können. zu behaupten, diese wäre nach dem gesetz verboten ist schlicht falsch - dazu braucht man nur die einschlägigen kommentare lesen und den paragraphen zu lesen wissen (ohne dass das jetzt arrogant wirken soll - als volljuristin an anwältin sollte ich das können). von daher finde ich die auslegung die hier stattfindet teilweise wirklich übel.


      ausgehend davon, dass jeder das beste für sein tier möchte, vertrete ich aber eh die ansicht, dass dies eine entscheidung ist, die jeder nach abwägung der vor- und nachteile selber treffen muss.


      gruß
      steffi
      p.s. mit frühkastrierter hündin, nach sorgsamer überlegung und gesprächen mit 5! ärzten, von denen sich der größte teil im freundeskreis befand (und damit NICHT an mir verdienen konnte und wollte) und meine situation und meine hündin kennt.

    • Man kann es drehen und wenden, es sich so zurechtbasteln wie man möchte.


      So heißt es doch in §6 (1)


      Zitat

      Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.


      Allerdings kann man sich wieder herausreden mit:


      Zitat

      5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


      Wo fangen die Tierärztlichen Bedenken an und wo hören sie auf? Das ist dann hier die Frage.


      Wo fängt unkontrollierte Fortpflanzung an und wo hört sie auf?


      Hat ein TA das Recht den Hundehalter bzw. dem Hund die Nebenwirkungen einer Kastra - welche entstehen können - "aufzuhalsen"?


      Dieser Paragraf läßt extrem viel Spielraum, für Auslegungen.

    • nr. 5 sagt auch: ...ODER -...-zur weiteren Nutzung ODER haltung des tieres...


      für mich eindeutig. im übrigen bezieht sich das gesetz nicht nur auf hunde. nur kümmern sich nicht halb so viele leute darum, dass katzen kastriert werden oder nutztiere.

    • Ich bleibe trotzdem dabei, es besteht sehr viel Spielraum zur Auslegung.


      Wo fangen die Tierärztlichen Bedenken an und wo hören sie denn auf?


      Das ist nicht konkret geregelt. Ist es dem Tier zumutbar, dadurch gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel möglicherweise Inkontinenz; Fettleibigkeit, Hormonstörungen, Haarausfall zu verursachen?


      Was gilt denn als unkontrollierte Fortpflanzung - nehmen wir als Beispiel Hündinnen, welche nur 2 mal Jährlich für 3 Tage empfänglich sind - wäre es in diesem Zeitraum nicht möglich unkontrollierte Fortpflanzung zu unterbinden - durch so simple Dinge wie anleinen?


      Wo ist dann die Grundlage für unkontrollierte Fortpflanzung?


      Wo fängt es an und wo hört es auf, es ist eine sehr schwammige Grenze.

    • @ Bennis-World:


      Was heißt hier "herausreden"??


      Satz 1 sagt, dass eine Amputation grundsätzlich verboten ist.
      In Satz 2 sind dann diverse Ausnahmen von diesem Grundsatz genannt.


      Eine ganz normale Regelung, wie in vielen anderen Paragraphen auch.


      Was erwartest Du? Eine detaillierte gesetzliche Regelung ist bei diesem Thema weder möglich noch erwünscht. Es geht immerhin um Lebewesen, da muss die Möglichkeit bleiben, individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen.




      Zur unkontrollierten Fortpflanzung: einen Hund kann man wohl besser kontrollieren als eine Katze, die unbeobachtet draußen herumläuft. Da halte ich eine Kastration durchaus für angebracht.


      Aber mein Hund ist doch - hoffentlich - draußen immer unter meiner Kontrolle.


      Allerdings können sich da viele mit ihrer eigenen "Unfähigkeit" rausreden - "ich kann meinen Hund nicht kontrollieren, deshalb besteht die Gefahr einer ungewollten Fortpflanzung..."




      Die Gefahr eines Missbrauchs von Ausnahmeregelungen besteht immer - da sind hier die TÄ gefragt, die Leute angemessen zu beraten und über die Risiken aufzuklären.


      Schöne Grüße, Caro



      Noch ein Zusatz: Ich fände eine engere Regelung auch besser, zB dass eine Kastration bei Hunden nur bei medizinischer Indikation erlaubt ist. Aber: es gibt leider wirklich viele Leute, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben. Und bevor endlos viele Welpen in die Welt gesetzt werden, ist mir dann eine Kastration als "kleineres Übel" noch lieber. Und von allen Hundehalter zu erwarten, dass ihre Hunde auf sie hören ist zwar eine wünschenswerte Vorstellung, wohl aber keine realistische... ;)

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