Theoretische Frage: Ein Assistenzhund gilt ja vor dem Gesetz nicht als Hund, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Wenn in einer Mietwohnung Hunde verboten sind, bezieht sich das dann auch auf Assistenzhunde oder hat der Vermieter da rechtlich gar nichts in der Hand?
Ebenso bei einer notwendigen Genehmigung bezüglich Hundehaltung - muss man denn dann einen Assistenzhund überhaupt beim Vermieter anmelden?
Ich weiß, moralisch und verhaltenstechnisch ist das nicht ganz okay. Und auch im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es nicht empfehlenswert. Aber das meine ich auch nicht, sondern wirklich nur die rechtliche Lage. Wie gesagt, es ist eine theoretische Frage aus Interesse, da ich mich momentan sehr intensiv mit dem Thema Assistenzhund auseinandersetze.