Assistenzhund im Mietrecht
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Theoretische Frage: Ein Assistenzhund gilt ja vor dem Gesetz nicht als Hund, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Wenn in einer Mietwohnung Hunde verboten sind, bezieht sich das dann auch auf Assistenzhunde oder hat der Vermieter da rechtlich gar nichts in der Hand?
Ebenso bei einer notwendigen Genehmigung bezüglich Hundehaltung - muss man denn dann einen Assistenzhund überhaupt beim Vermieter anmelden?

Ich weiß, moralisch und verhaltenstechnisch ist das nicht ganz okay. Und auch im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es nicht empfehlenswert. Aber das meine ich auch nicht, sondern wirklich nur die rechtliche Lage. Wie gesagt, es ist eine theoretische Frage aus Interesse, da ich mich momentan sehr intensiv mit dem Thema Assistenzhund auseinandersetze.
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30. Mai 2020 um 19:19
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Du musst den Hund angeben wenn du neu mietest..... mit welcher Begründung du dann genommen oder nicht genommen wirst, steht in den Sternen
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Auch ein Assistenzhund ist ein Hund und bedarf der entsprechenden Zustimmung des Vermieters.
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Wobei assistiert der Hund denn?
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Ich hatte es ja schon im anderen Thread geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, ist es nach wie vor ausschließlich der Blindenhund, der eine feste Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel genießt (und damit tatsächlich nicht vom Vermieter genehmigt werden braucht).Damit wärst Du bei einer Einzelentscheidung und im Zweifelsfall - also vor Gericht - bei einer Abwägung der berechtigten Interessen der jeweiligen Parteien.
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Ich hatte es ja schon im anderen Thread geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, ist es nach wie vor ausschließlich der Blindenhund, der eine feste Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel genießt (und damit tatsächlich nicht vom Vermieter genehmigt werden braucht).Damit wärst Du bei einer Einzelentscheidung und im Zweifelsfall - also vor Gericht - bei einer Abwägung der berechtigten Interessen der jeweiligen Parteien.
Das wurde ja inzwischen geändert, alle Assistenzhunde gelten als medizinische Hilfsmittel. Nur die Kosten für Blindenführhunde werden von der Krankenkasse übernommen, die Ausbildungskosten für alle anderen Assistenzhunde muss man selbst zahlen.
Wobei assistiert der Hund denn?
In meinem Fall ist es ein Begleithund. Es könnte sich aber zum Beispiel auch um einen Signalhund handeln.
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Ich hatte es ja schon im anderen Thread geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, ist es nach wie vor ausschließlich der Blindenhund, der eine feste Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel genießt (und damit tatsächlich nicht vom Vermieter genehmigt werden braucht).Damit wärst Du bei einer Einzelentscheidung und im Zweifelsfall - also vor Gericht - bei einer Abwägung der berechtigten Interessen der jeweiligen Parteien.
Das wurde ja inzwischen geändert, alle Assistenzhunde gelten als medizinische Hilfsmittel. Nur die Kosten für Blindenführhunde werden von der Krankenkasse übernommen, die Ausbildungskosten für alle anderen Assistenzhunde muss man selbst zahlen.
Hi, das verstehe ich nicht so ganz. Wäre jeder Assistenzhund als medizinisches Hilfsmittel anerkannt, dann müsste die Kasse ihn eigentlich bezahlen, wenn die entsprechende Indikation vorliegt.
Das, was ich kenne, ist ein gemeinsames Eckpunktepapier von diversen Vereinen und Verbänden: „Gemeinsames Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland“. Das war so im Sommer letzten Jahres. Dass es auf dieser Basis bereits ein Gesetz verabschiedet wurde ist mir neu. Weißt Du, wann das war? -
Auch ein Assistenzhund ist ein Hund und wird entsprechend behandelt.
Aber, der VM darf große Haustiere auch nicht pauschal ablehnen und ist immer gezwungen eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei die Interessen der beiden Parteien gegeneinander aufzuwiegen... Es dürfte verdammt schwer werden als VM Interessen zu nennen die schwerer wiegen als ein gut ausgebildeter, geprüfter Assistenzhund der wahrscheinlich nie allein in der Wohnung wäre.
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Wobei assistiert der Hund denn?
In meinem Fall ist es ein Begleithund. Es könnte sich aber zum Beispiel auch um einen Signalhund handeln.
Der Begriff Assistenzhund ist in Deutschland nicht rechtlich umrissen und dementsprechend auch nicht definiert, ob ein normaler Begleithund drunter fällt, wie es beim zB Blindenführhund ist. Außerdem ist die Ausbildung und deren Anerkennung ebenfalls ein Thema. Gleich mehrfach fraglich ist dies bei Begleithunden (ich denke du meinst sowas wie emotional support dogs), die nicht im medizinischen Rahmen eine Funktion erfüllen.
Also nein, so ein Hund hat so oder so keine Sonderstellung in Mietrechtsdingen...
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Aus bestehenden MV bekommt man einen Assistentzhund nicht raus......
Aber nicht mit ein wenig Signal ein wenig Begleit...... du hast da einen normalen Hund laut Gesetz
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