Hund ins Ausland verkaufen

  • ich habe meinen Hund aus Deutschland nach Finnland geholt.

    Von Deutscher Seite aus gibt es da kaum Beschränkungen, der Hund muss meine ich mindestens 8 Wochen alt sein, aber die ganzen Regelungen werden von Russischer Seite kommen, da müsst ihr in Russiand nachschauen. Keine Ahnung wie das mit den Behörden dort ist, aber die in Finnland hatten sehr detaillierte Angaben online, sodass ich da gar nicht direkt nachfragen musste.

  • Da fällt mir noch ein, hat Dein Onkel mal nach russischen Züchtern der Rassen geschaut? Die Züchterszene ist doch mittlerweile international, und über entsprechende Vereinigungen liesse sich bestimmt auch in Russland ein geeigneter Welpe finden. Es wäre einfacher.

  • Russische Assoziation Deutsch-Drahthaar (RADD) - da kann dein Onkel sich bestimmt direkt in Russland über die Einfuhrbedingungen informieren.


    In Deutschland wird dir das niemand sagen können. Ausreise ist meist leicht, Einreise nicht immer.

  • Ich bin dieses Jahr mit Sannie nach Russland gereist.

    Wir haben dort zwar nur Urlaub gemacht, aber das ist ja das gleiche.

    Fals Ihr den Hund rüber bringt, müsst Ihr ja nicht sagen, dass er dort bleibt....

    Als ich mit Sannie im Juli 2019 nach Russland eingereist bin, wollte keiner irgendwelche Papiere sehen.

    Theoretisch ist aber eine gültige Tollwutimpfung (jährliche Impfung!!), sowie eine Gesundheitszeugnis Pflicht.

    Bei der Ausreise weiß ja niemand, dass ihr einen Hund mit "rein" genommen habt.

    Wie das dann in Russland weitergeht zwecks Anmeldung.... das muss dein Onkel dann selber raus finden.

  • Das hier hab ich vom auswärtigen Amt:


    Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde, und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.


    Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.


    Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Fleischfresserpest, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.


    https://www.auswaertiges-amt.d…cherheit/201536#content_3

    und hier noch der Link

  • Hallo,

    ich war ja im Juli mit Hund in Russland.

    Das amtsärztliche Zeugnis war nur auf Deutsch und Englisch.

    Unser Landkreis hat laut seiner Aussage in letzter Zeit viele Bescheinigungen für Russland ausgestellt. Da gab es wohl nie Probleme. Tollwut ist wohl die einzige Impfung, die Pflicht ist! Diese muss jährlich erfolgen (auch wenn der Impfstoff länger gültig ist).

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