Hund ins Ausland verkaufen

  • Hallo,


    mein Onkel aus Russland ist passionierter Jäger und hätte gerne einen Kurz- oder Drahthaar Hund zum Jagen.

    Er möchte also einen Hund aus Deutschland nach Russland einführen.

    Er hat mich gebeten mich hier wegen den Regelungen zu informieren.

    Ich kenne mich mit Hunden gar nicht aus. Deswegen frage ich hier.

    Google sagt der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein, ein Gesundheitszeugnis und ein EU-Heimtierausweis muss vorliegen, um Grenzen zu passieren.


    Ich weiß nicht genau, ob er kommen will, um ihn zu kaufen oder ob wir ihn ihm mitbringen sollen.


    Aber gibt es da noch irgendwas rechtliches zu beachten von der deutschen Seite? Muss man da irgendeine Zollgebühr für den "Export" bezahlen oder irgendwas beantragen?
    Wo kann ich mich dazu weiter informieren?


    Mfg


    strohhirn

  • Es wird keine Verkaufsbeschränkungen aus deutscher Sicht geben. Wichtig ist, wie die russischen Vorgaben zur Einfuhr lauten. Das könnte Dein Onkel in Russland sicher problemlos selbst erfragen.

  • Dann ist furchtbar egal wie man nach D importiert, RU hat eigene Bestimmungen . Die wird dein Onkel doch whl rausfinden können? Und warum sollte er da keinen Hund kriegen ?

  • Dann ist furchtbar egal wie man nach D importiert, RU hat eigene Bestimmungen . Die wird dein Onkel doch whl rausfinden können? Und warum sollte er da keinen Hund kriegen ?

    Es geht mir wie gesagt um die Ausfuhrbestimmungen. Ob es da von deutscher Seite irgendwelche Restriktionen gibt. Anscheinend aber nicht.


    Also Danke vorerst für alle Antworten.

  • Es geht mir wie gesagt um die Ausfuhrbestimmungen. Ob es da von deutscher Seite irgendwelche Restriktionen gibt.

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Ausser Landes geht immer.

    Wichtig wären die Einfuhrbestimmungen nach Russland.

  • Und eventuelle Transit-Bestimmungen, also Polen, Ukraine oder Weißrussland, je nach Reiseroute.
    Auch da müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen erfüllt werden.

  • Von DE nach Russland sehe ich da -bis auf die Tollwutimpfung (Tag der Impfung/21 Tage) in Blick auf das evtl. Wunschalter eines Welpen- auch keine grossartigen Probleme.

    Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung), dass ein zukünftiger Welpe nach der Tollwutimpfung nicht die Mindeszeit von 21 Tagen beim Züchter bleiben muss :ka:


    - EU Heimtierausweis

    - Kennzeichnung, Mikrochip

    - TW Impfung (mind. 21 Tage alt)

    - aktuelles, amt. Gesundheitszeugnis (Ausstellungszeitraum weiß ich nicht)


    Das ist das was mir einfällt.


    (S)einen Züchter kann dein Onkel auch fragen.

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