Ich habe mal ne Frage was Abgaben im TH angeht wenn der Besitzer bekannt ist.
Nehmen wir mal an XY hat einen Hund der häufiger durch die Gegend läuft, harmlos aber immer in Gefahr überfahren zu werden.
Wenn jetzt jemand beschließen würde den wegen Beratungsresistenz des XY ins TH zu bringen, nehmen die den Hund trotz Kenntnis des Namens des Besitzers?