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"Fundhund"ins TH bringen.
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Gast94603 -
24. Dezember 2019 um 13:06
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Natürlich nimmt das TH den Hund auf.
Nur weil der Besitzer bekannt ist, bedeutet es ja nicht, dass dieser erreichbar ist, um den Hund entsprechend zu sichern.
Wenn der Besitzer nicht zu hause ist, was soll man mit dem Hund machen, wenn ihn das TH nicht nehmen würde? Ihn auf der Straße wieter laufen lassen, bis der Besitzer zu hause ist bzw ans Telefon geht? Ihn an die nächste Laterne binden?
Die entstandenen Kosten trägt der Eigentümer des Fundhundes.
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25. Dezember 2019 um 11:45
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"Fundhund"ins TH bringen. - Vor einem Moment
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Natürlich nimmt das TH den Hund auf.
Nur weil der Besitzer bekannt ist, bedeutet es ja nicht, dass dieser erreichbar ist, um den Hund entsprechend zu sichern.
Wenn der Besitzer nicht zu hause ist, was soll man mit dem Hund machen, wenn ihn das TH nicht nehmen würde? Ihn auf der Straße wieter laufen lassen, bis der Besitzer zu hause ist bzw ans Telefon geht? Ihn an die nächste Laterne binden?
Die entstandenen Kosten trägt der Eigentümer des Fundhundes.
Wenn der Besitzer des Hundes bekannt ist und er in`s Tierheim gebracht wird, "um ein Exempel zu statuieren" gehe ich davon aus, dass die meisten Tierheime ihn nicht als Fundtier aufnehmen werden. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hier um eine erzieherische Massnahme handeln soll, und der Besitzer des Hundes im Prinzip erreichbar ist. Oder lässt er seinen Hund frei herumlaufen, während er nicht zuhause ist?
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Man muss den TH Mitaebeitern ja nicht auf die Nase binden, dass man das tut um ein Exempel zu machen
.Einsammeln hinbringen und als "allein unterwegs, Besitzer unbekannt" vorbei bringen. Fertig

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Man muss den TH Mitaebeitern ja nicht auf die Nase binden, dass man das tut um ein Exempel zu machen
.Einsammeln hinbringen und als "allein unterwegs, Besitzer unbekannt" vorbei bringen. Fer
Das klappt vllt einmalig, ist aber wohl als Dauerlösung ungeeignet.
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Dann sagt man halt man erreicht den Besitzer nicht.
Ich lauf doch anderen Leuten nicht hinterher um ihre Hunde einzusammeln und zu verwaren.....
Ich lass bestimmt keinen Hund rumlaufen, nur weil der das sonst auch tut und ja wieder alleine nach Hause finden kann.
Bzgl Polizei, weiss ja nicht wie das in Dland ist aber in der CH kümmert sich da schon die Polizei.
Hatte letztens einen herrenlosen Hund mitten im Wohngebiet.
Da hat die Polizei ne Streife geschickt um nach dem Hund zu gucken, immerhin ist das Gefährlich, wenn der Hund vor ein Auto läuft.
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Ich kann ja auch sagen, "der Hund gehört xy, der hat nicht aufgemacht, als ich geklingelt hab und ich kann auf den Hund nicht aufpassen, bis er wieder kommt."
Es gibt viele "Fundhunde", die im TH alte Bekannte sind und von denen man ganz genau weiß, wem sie gehören. Die werden trotzdem erstmal vom zuständigen TH aufgenommen und sicher verwart, bis der Besitzer sie abholen kann/will.
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