Brief Ordnungsamt nach Unfall
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Im Landeshundegesetz für Köln steht ja auch, dass ein Hund an "geeigneter" Leine zu führen ist. Auch meiner Meinung nach zählt dazu keine Schleppleine, mit der der Hund in andere Hunde reinrennen kann.
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2. Dezember 2019 um 18:50
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Brief Ordnungsamt nach Unfall - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich würde zusätzlich zum notwendigen Anwaltsschreiben noch vom TA eine medizinische Erklärung für offene Fontanellen beim Klein(st)hund anfordern, denn gemäss Deiner Beschreibung liegt offenbar bei diesem Welpen ein solcher häufiger Defekt vor, sonst hätte das Auge nicht hervorquellen können.
Grundsätzlich muss der Schädiger den Geschädigten in dessen konkreter körperlicher und psychischer Beschaffenheit hinnehmen. M.a.W.: Ein Schädiger, der einen kranken oder gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (st. Rspr., BGH NJW-RR 05, 897). -
Naja, mein Rechtsempfinden meint, dass man als Kleinhundehalter auch eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Zum Beispiel Hundewiese, alle dürfen frei laufen. Kleinsthundehalter lässt den Mini in eine Gruppe Großhunde laufen. Die verletzen ihn nur aufgrund von körperlicher Überlegenheit. Draufgelatscht ö.ä. Ist der verursachende Hund gleich gefährlich oder ist das einfach haftpflichtversichert Tiergefahr?
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Deshalb ist ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Tierrecht sinnvoll!
Rechtsempfinden von Usern bringen die TE ebenso wenig weiter, wie 'erkennen wollende' Defekte beim Welpen

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Das eigene Rechtsempfinden hat häufig leider nichts mit dem zu tun was dann auch Recht ist.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Geh zum Anwalt. Weidemann wurde schon genannt, den hätte ich sonst jetzt auch noch empfohlen.
Diese Leute werden nicht die Wahrheit sagen. Sie lügen ja jetzt schon. Das bedeutet, sie sind zu zweit, du hast keinen Zeugen.
Nachdem IHR Hund in deinen Hund unkontrolliert reingelaufen ist, kam es zu einem Unfall. Du hast dich absolut korrekt verhalten, sie sogar noch zum Tierarzt gefahren, deine Versicherung hat den Schaden übernommen. Es gab für diese Leute KEINEN EINZIGEN Grund, dich anzuzeigen, außer dir eins reinzuwürgen, was sie auch durch den nächtlichen Klingelterror, den du hoffentlich dokumentiert hast, beweisen. Die wollen dich fertig machen, sonst nichts. Solche Leute geben nicht auf, die lügen weiter. Meiner Meinung nach wirst du nicht ohne Anwalt da rauskommen.
Weidemann ist sehr versiert in diesen Dingen. Aus Schleppleine, unkontrollliert reinbrettern, medizinischer Prädisposition und dem Verhalten der Leute wird er schon etwas machen können, dass du da rauskommst.
Wird dein Hund nämlich als gefährlich eingestuft, musst du viele Auflagen erfüllen, um ihn überhaupt behalten zu dürfen, das ist richtig teuer. Dazu noch erhöhte Steuer, lebenslanger Maulkorb- und Leinenzwsng bzw. Wesenstest.
Bei solchen Gegenparteien, die es einfach so drauf anlegen, würde ich auch schwere Geschütze, d.h. Anwalt, auffahren. Dann kommst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unbeschadet aus der Sache raus.
Lass uns wissen, wie es weitergeht, dieser Fall ist auch im Hinblick auf die Qualzuchtproblematik sehr interessant.
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Naja, mein Rechtsempfinden meint, dass man als Kleinhundehalter auch eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Zum Beispiel Hundewiese, alle dürfen frei laufen. Kleinsthundehalter lässt den Mini in eine Gruppe Großhunde laufen. Die verletzen ihn nur aufgrund von körperlicher Überlegenheit. Draufgelatscht ö.ä. Ist der verursachende Hund gleich gefährlich oder ist das einfach haftpflichtversichert Tiergefahr?
Hier mit dem eigenen Rechtsempfinden und allgemeiner Moral zu argumentieren, ist ganz ganz irreführend.
Es geht hier ja auch gar nicht um die Haftung, sondern um die Einschätzung des Hundes der TE als gefährlicher Hund.
Wird denn in NRW nicht bei Verdacht oder Anzeige ein Wesenstest gemacht, um die Gefährlichkeit zu überprüfen?
Ich drücke die Daumen.
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Naja, mein Rechtsempfinden meint, dass man als Kleinhundehalter auch eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Zum Beispiel Hundewiese, alle dürfen frei laufen. Kleinsthundehalter lässt den Mini in eine Gruppe Großhunde laufen. Die verletzen ihn nur aufgrund von körperlicher Überlegenheit. Draufgelatscht ö.ä. Ist der verursachende Hund gleich gefährlich oder ist das einfach haftpflichtversichert Tiergefahr?
ich verstehe deine Argumentation.
Aber andersrum: wenn dem so wäre, dann könnten Angriffe auf Klein(st)hunde ja nie angemessen geahndet werden: die tragen im Verhältnis nun mal immer mehr Verletzungen davon, als ein großer Hund.
Wenn ein Bernhardiner meinen Mali-Rüden angreift ist das was anderes, als wenn ein Bernhardiner einen Chihuahua angreift.
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Es geht hier ja auch gar nicht um die Haftung, sondern um die Einschätzung des Hundes der TE als gefährlicher Hund.
woher weißt du das?
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Weil der Brief vom Ordnungsamt kam. Da geht's dann zum Einen um das ordnungswidrige Verhalten und zum anderen um die potentielle Gefährdung.
Haftungsfragen sind Privatrecht.
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