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    Hi


    hast du hier Tierschutz* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Also nochmal ganz klar:

      die Frau hat freiwillig im Vollbesitz ihrer (bescheidenen) geistigen Kräfte für beide Hunde einen Übereignungsvertrag an den Tierschutzverein unterschrieben. Wir haben ihr weder ein Streichholz unter die Zehen gehalten noch Daumenschrauben angelegt. Wir waren zu zweit, sie allein, sie hätte also keine Zeugen, wenn sie nachträglich irgendetwas behaupten wollte.

      Außerdem machte sie den Eindruck, als ob sie heilfroh wäre, die lästigen Viecher los zu sein. Anscheinend war es ihr schon zuviel, alle paar Tage etwas Freßbares in den Zwinger zu werfen. Insofern besteht die Gefahr der Wiederholung eher nicht.


      Zum Thema Strafverfolgung habe ich heute folgenden interessanten Artikel in der Lokalpresse gefunden:

      Zitat:"Hamburg (dpa): Die Eltern eines verhungerten Babys sind in Hamburg zu jeweils 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vater und Mutter hätten den bedrohlichen Zustand des Kindes erkannt, seien aber nicht zum Arzt gegangen, hieß es im Urteil. Sie hätten gefürchtet, das Sorgerecht für das Baby und ihre anderen sechs Kinder zu verlieren. Bei seinem Tod wog das zehn Wochen alte Kind weniger als 2000g."

      Zitat Ende.

      "Auf Bewährung" bedeutet, daß sie als freie Leute nach Hause gehen. Solange sie im Bewährungszeitraum nicht wieder ein Kind verhungern lassen, passiert ihnen gar nichts!


      Und da meinen Einige ernsthaft, daß ein solcher Fall von Tierquälerei irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hätte?

      Vielleicht beurteilt Ihr unser Handeln jetzt doch ein bißchen anders.


      LG,Gisela

    • Aber das hat doch gar nix mit den Hunden zu tun oder stehe ich auf den falschen Schlauch ?


      Unter einem Bewährungs Verstoß versteht man alle Straftaten.

      Und das wird dann geprüft und meistens muss dann die Person auch rein...


      Da aber Hunde was anders als Kinder sind.

      Ist dies völlig unnötig zu besprechen in einem Hundeforum, in einem Thread über Hunde

    • Das war als Beispiel gedacht. Wenn das verhungern lassen eines Babys kaum Konsequenzen hat, wie soll es dann für einen Hundehalter laufen, der "nur" einen Hund verhungern lässt?

    • Das war als Beispiel gedacht. Wenn das verhungern lassen eines Babys kaum Konsequenzen hat, wie soll es dann für einen Hundehalter laufen, der "nur" einen Hund verhungern lässt?

      Ja ich weiß das, ich finde nur den Vergleich von einem verhungerden Baby und zwei Hunde die gerettete wurden.

      Sehr schlecht gemacht...

    • Wie PocoLoco sagt: das ist nur ein Beispiel für unsere Kuscheljustiz. Wenn man für das Verhungernlassen eines Babys nur eine Bewährungsstrafe bekommt, kann man sich ja wohl ausrechnen, wie das Strafmaß aussieht, wenn es "nur" um ein Tier geht.


      LG,Gisela

    • Ein Vergleich, den man nicht machen sollte.

      Aber er zeigt schlicht, das Leben einfach nicht so viel Wert ist wie Besitz in der Gesetzgebung, immer noch. Nichtmal das Leben von Kindern.


      Aber ja, kein Thema für ein Hundeforum.


      Hunde.


      Der berühmte Fall Gesa K und der Zarenhof. Da sind viele Tiere elendig verhungert und anderweitig gestorben,auch da wurde nichtmal ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen, trotz Presse und dem verheerenden Tatort und dem Geständnis. Also inwiefern sollte man sich drauf verlassen, das da irgendwelche aktuellen oder zukünftigen Tiere vor irgendwas bewahrt werden, nur weil man anzeigt?

      So lebten die Tiere. Ein Jahr wurde gebraucht für den Zustand

      Tote Hunde entdeckt

      Gerichtsurteil Gesa K.


      Nur so als Beispiel.

      Was ist eigentlich aus dem letzten aktuellen Fall mit der Maliexpertin geworden?

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