Ist Inzest bei Hunden erlaubt?

  • Lies mal im Qualzuchtgutachten unter Punkt 3.5.1.

    https://www.bmel.de/cae/servle…nFile/35840/Qualzucht.pdf

    Da heisst es „Inzestzucht ist ein Verstoss gegen 11b TierSchG.“

    Das ist aber eine Auslegung, kein Gesetz - zudem hängen in dem Gutachten noch einige "wenn" dran. Berechtigterweise - denn wenn ich reinerbige Elterntiere inzestverpaare, sind die Nachkommen so gesund wie die Eltern, Spontanmutationen mal ausgenommen. Ist jetzt in der Hundezucht eher wenig praxisrelevant, aber das Prinzip ist schon allgemeingültig.

  • Es gab vor ein paar Jahren bei den Malis einen Inzestwurd, weil Tür nicht richtig zu in einem VDH Zwinger... das gab aber auch entsprechende Sanktionen.

    Mal rein Interessehalber, was passiert dann mit den Nachkommen?

    Der Züchter wird bestimmt vermahnt. Aber ist dann gesichert, dass die Welpen aus so einem Wurf nicht zur Zucht gelangen?


    Ich hab gerade mal zu del Citone nachgelsen, das ist ja echt haarsträubend. Und dann auch noch beim Dobermann, der eh mehr Gene gebrauchen könnte.

  • Lies mal im Qualzuchtgutachten unter Punkt 3.5.1.

    https://www.bmel.de/cae/servle…nFile/35840/Qualzucht.pdf

    Da heisst es „Inzestzucht ist ein Verstoss gegen 11b TierSchG.“

    Das ist aber eine Auslegung, kein Gesetz - zudem hängen in dem Gutachten noch einige "wenn" dran. Berechtigterweise - denn wenn ich reinerbige Elterntiere inzestverpaare, sind die Nachkommen so gesund wie die Eltern, Spontanmutationen mal ausgenommen. Ist jetzt in der Hundezucht eher wenig praxisrelevant, aber das Prinzip ist schon allgemeingültig.

    Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.

  • Nur dass es Züchter gibt die es unter den Namen laufen lassen (was im Prinzip ja auch nicht falsch ist).

    Du wirst keinen Züchter finden, der Inzestverpaarungen anbietet und unter diesem Namen verkauft, weil es n den RZV schlicht verboten ist.


    Und Vermehrer (Hobby wie kommerziell) wie die Person im Eingangsbeitrag werden zu dem Thema vermutlich überhaupt kein Statement abgeben, sondern einfach nur niedliche Welpen verkaufen.

    Das stimmt nicht. Alleine in einem Verband weiß ich in diesem Jahr von 3 Inzuchtverpaarungen, wobei auch bei Inzestverpaarungen zuvor nichts passiert ist, weder vom Rasseverband noch vonseiten des VDH.


    Dass sowas passiert, lässt sich nicht abstreiten. Ebensowenig, dass es (meiner Meinung nach) viel zu wenig geahndet wird, auch innerhalb eines Verbands.

    Erst recht, wenn hier vom typischen Vermehrer die Rede ist. Ich seh öfter mal "Ahnentafeln", wo Vater-Tochter-Verpaarungen gemacht werden, sowohl in der fci als auch bei komischen Dissi-Züchtern, die zB für ihre niedlichen Doodles 2500Euro nehmen.

  • Das ist aber eine Auslegung, kein Gesetz - zudem hängen in dem Gutachten noch einige "wenn" dran. Berechtigterweise - denn wenn ich reinerbige Elterntiere inzestverpaare, sind die Nachkommen so gesund wie die Eltern, Spontanmutationen mal ausgenommen. Ist jetzt in der Hundezucht eher wenig praxisrelevant, aber das Prinzip ist schon allgemeingültig.

    Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.

    Aber Inzest ist klar definiert. Wenn es grundsätzlich verboten wäre, gäbe es dazu keine Auslegung, ob es allenfalls gegen das Qualzuchtgesetz (was ja leider ein notorischer Papiertiger ist, siehe gezielte Zucht auf Qualzuchtmerkmale) verstossen könnte.

  • Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.

    Aber Inzest ist klar definiert. Wenn es grundsätzlich verboten wäre, gäbe es dazu keine Auslegung, ob es allenfalls gegen das Qualzuchtgesetz (was ja leider ein notorischer Papiertiger ist, siehe gezielte Zucht auf Qualzuchtmerkmale) verstossen könnte.


    Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.

    Aber Inzest ist klar definiert. Wenn es grundsätzlich verboten wäre, gäbe es dazu keine Auslegung, ob es allenfalls gegen das Qualzuchtgesetz (was ja leider ein notorischer Papiertiger ist, siehe gezielte Zucht auf Qualzuchtmerkmale) verstossen könnte.

    sehe ich nicht ganz so. Merle z.B. ist auch klar definiert, trotzdem gibt es kein Gesetz in dem steht dass Merle x Merle verboten ist. Entscheidungen gegen gezielte Zucht von Doppelmerle gibt es trotzdem.

  • Alleine in einem Verband weiß ich in diesem Jahr von 3 Inzuchtverpaarungen, wobei auch bei Inzestverpaarungen zuvor nichts passiert ist, weder vom Rasseverband noch vonseiten des VDH.

    Inzuchtverpaarungen sind ja per se auch nicht verboten.

    Die Welpen aus den Inzestverpaarungen die im VDH gefallen sind, sind ganz normal zuchtzugelassen worden?

    Glaube ich nicht.


    Aber ist dann gesichert, dass die Welpen aus so einem Wurf nicht zur Zucht gelangen?

    Naja, bei Hobbyvermehrern und in der Diss ist es leider nicht sicher gestellt.


    Der delCitone G-Wurf wurde damals auch nur so eine große Nummer (und ein so massives Problem), weil der Züchter der Präsident des AIAD war.

  • Laurentide : den Einwand verstehe ich jetzt nicht. Nur weil etwas klar definiert ist, heisst das noch lange nicht, dass es verboten ist. Da wär ja quasi Alles Definierte verboten....


    Die Frage lautete aber: Ist Inzest per se in der Tierzucht verboten? Die Antwort ist klar Nein, genausowenig wie Merle x Merle grundsätzlich verboten ist. Aber bei Merle x Merle wird eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit kranker Nachkommen bewusst in Kauf genommen.


    Gibt es da tatsächlich höchstinstanzliche Urteile dazu, die das als Qualzucht definieren? (Interessiert mich einfach, unabhängig davon, dass Inzestverpaarungen kein so klar definiertes hohes Risiko haben).

  • Helfstyna

    Na wenn du es nicht glaubst :ka:

    Was nicht sein darf, kann wohl nicht sein.

    Kann dir aber Schlag jetzt von alleine in diesem Jahr 3 ungenehmigten Inzuchtverpaarungen berichten, wo es keine Konsequenz für die Züchter hatte. Hab mich auch für nen preisgekrönten Deckrüden interessiert, bis ich nen Blick in die AT geworfen habe und sah, dass der aus ner Vater-Tochter-Verpaarung kommt. Aus einer Vollgeschwisterverpaarung unter dem VDH haben die Nachkommen auch keine nfb Ahnentafel bekommen, sondern eine ganz normale. Konsequenzen gab es nirgendwo.

  • Naja, bei Hobbyvermehrern und in der Diss ist es leider nicht sicher gestellt.

    Ja, das ist eh klar. Dass bei del Citone gemauschelt wurde, auch. Ich meinte jetzt eher so ein Fall wie der echte Mali-Tür-auf-Ups-Wurf. Wo es ein eigentlich gewissenhafter (wenn auch tolpatschiger) Züchter ist, dem sowas dann einfach mal passiert ist und wo keine Vertuschungs- oder Legalisierungsabsichten da sind. Aber ist jetzt auch nicht so wichtig.


    Vickys Züchterin hatte auch einen Ups-Wurf letztes Jahr. GsD aus einer Anpaarung, die gut war und die sie eh geplant hatte, nur etwas später eigentlich. Es kann einfach mal blöd laufen.

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