Lies mal im Qualzuchtgutachten unter Punkt 3.5.1.
https://www.bmel.de/cae/servle…nFile/35840/Qualzucht.pdf
Da heisst es „Inzestzucht ist ein Verstoss gegen 11b TierSchG.“
Das ist aber eine Auslegung, kein Gesetz - zudem hängen in dem Gutachten noch einige "wenn" dran. Berechtigterweise - denn wenn ich reinerbige Elterntiere inzestverpaare, sind die Nachkommen so gesund wie die Eltern, Spontanmutationen mal ausgenommen. Ist jetzt in der Hundezucht eher wenig praxisrelevant, aber das Prinzip ist schon allgemeingültig.