Dash, Action oder Body Cam für den Hundehalter

  • Ich habe eine GoPro, aber im Alltag ist sie nur selten dabei, ich nutze sie primär zum Trailtraining, manchmal beim Dummytraining. Man kann zwar Bilder aus den Videosequenzen isolieren (das gilt für alle Actioncams, denn das geschieht softwareseitig auf dem PC), aber die sind dank des Weitwinkels weit entfernt von der Qualität der wirklich gelungenen Fotos hier. Klar, manchmal fängt man eine tolle Interaktion ein, aber der Zeitaufwand zum Durchsehen des Filmmaterials und Erstellen der passenden Snapshots ist immens. Drum verwende ich die Cam nur sehr selten auf Spaziergängen.


    Für wirklich gute Hunde-Actionbilder führt IMHO kein Weg an einer guten (=schnellen) Fotokamera vorbei - muss heutzutage keine riesige Spiegelreflex mehr sein. Der andere entscheidende Faktor ist das Auge des Fotografen und die entsprechende Übung - es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! Im Zeitalter der digitalen Fotografie ist es ja auch kein Problem mehr, von 1000 Aufnahmen 996 diskret zu löschen....;)

  • Greift das dann nicht? Ok Dako ist keine Sehenswürdigkeit wie sie als Beispiel aufgeführt wird, aber die Personen sind ja nur das ungewollte "Beiwerk" meiner Aufnahmen.

    Doch das greift!!!

    Du müsstest nur fremde Personen dann unkenntlich machen, wenn Du diese Videos z.B. bei youtube veröffentlichst. Steht auch direkt bei den warnenden Einlassungen: wirklich knifflig wird es erst, wenn Du etwas veröffentlichen willst. Man sollte das im Kopf auch nicht vermischen:


    "Keine Person darf ohne Ihre Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden. Vor allem die Veröffentlichung ist laut Paragraph 22 ohne Einwilligung strafbar.
    Sie dürfen auch keine Aufnahmen machen, die der abgebildeten Person schaden könnten oder in ihre Privatsphäre eingreift."

    Das zielt vorrangig darauf ab, dass Du nicht auf andere Menschen gezielt drauf halten darfst, sie quasi das Motiv Deines Films/Bild werden (eher so: "oh ... guck ma ... wie lustig was der da macht, das nehme ich mal auf"). Wenn Du Deine Kinder beim Eiersuchen filmst, andere Personen Dir dabei durchs Bild laufen (wie Statisten), Du aber brav den Fokus auf Deine Kinder hältst, ist das kein Problem. Möchtest Du diese Videos veröffentlichen, und die Personen wären klar zu erkennen, solltest Du die Gesichter verwischen, dann bist Du auf der sicheren Seite und niemand kann Dir einen Strick draus drehen.


    Ähnliches gilt natürlich auch für private Überwachungskameras am eigenen Grundstück. Das darf nicht gegen das "Schlafzimmer" Deines Nachbarn gerichtet sein und das darf auch nicht jeden Spaziergänger aufnehmen, der noch auf öffentlichen Grund bei Dir vorbei schlappt.


    Man sollte diese Infos im www nicht gleich überinterpretieren, so, als dürfe man in der Öffentlichkeit an belebten Plätzen, also dort wo andere Menschen sind, dass Dir eine Aufnahme ohne kaum gelingen könnte, überhaupt nicht mehr filmen. Dann könnte man sich auch solche Informationen sparen, dann stünde dort nämlich: "In der belebten Öffentlichkeit darf grundsätzlich nicht gefilmt werden", den Rest brauchte kein Mensch mehr, aber so ist es eben nicht!!!


    Hier ist es klarer und differenzierter formuliert (man begreift auch sofort, warum dieser Handyfilmer verurteilt wurde):

    https://www.anwalt.de/rechtsti…sonen-erlaubt_114299.html

    (Dort auch erklärt ist, wie das in der Praxis anzuwenden ist, was man also darf und was nicht)


    Hier noch ein Link:

    https://www.anwalt.org/201a-stgb/

  • Ich habe auch gerade eine erste kurze Antwort bekommen, das deckt sich mit den Ausführungen von Rosilein.


    Entscheidend ist wohl der Begriff "Beiwerk". Wenn ich eine Body Cam trage, wie in dem verlinkten Beispiel des gemobbten Jungen, nur um andere Personen wahllos aufzunehmen, dann ist das kein Beiwerk. Wenn aber erkennbar ein bestimmtes Motiv gefilmt wird oder die Landschaft oder ein Gang durch den Eifelturm oder sowas, dann sind die wahllos gefilmten Menschen nur "Beiwerk".

    Wann was gegeben ist, entscheidet im Zweifelsfalle ein Gericht. Kriterien sind dann Sachen wie Was ist im Mittelpunkt der Aufnahmen, was ist Überwiegend gefilmt, also Zeitlich, sowas in der Art.


    Aber wenn man wie ich es vorhabe Dako zu filmen oder meine Kinder beim Eier suchen an Ostern, so ist relativ sicher davon auszugehen das auch ein Gericht dem folgen wird.

  • Ich geb hier ein Update nach Weihnachten, ich habe mir eine von meiner Frau gewünscht:pfeif:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!