Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • Das weiß ich nicht genau. Ich meine auch sowas wie "Warnung vor dem Hund" wäre kritisch. Wie es mit "Achtung Hund!" etc aussieht, keine Ahnung.


    Ich würde mich auf jeden Fall nicht darauf verlassen, dass ein Schild mich als Halter in irgendeiner Weise vor Konsequenzen sichert.


    Letztendlich bleibt wohl nur abschließen. Und wenn dann irgendein Depp über den Zaun klettert bin ich als HH vermutlich immer noch der Dumme. Es haben ja auch schon Einbrecher erfolgreich geklagt.

  • Rechtlich stimmt das, das man den Zutritt zum Grundstück verwehren muss....


    Sachlich gibt viele Hunde die jeden reinlassen, aber keinen raus.


    Und menschlich finde ich, dass jeden der Blitz beim scheissen treffen soll, der ungefragt ein fremdes Grundstück mit Hund drauf betritt. Für solche Leute steht Vorsicht Heiß auf der Kaffeetasse...... und bitte in der Mikrowelle keine Tiere trocknen..... ehrlich, wie doof kann man sein?

  • Ein perfekter Wachhund würde Fremde gar nicht erst hineinlassen. Das wäre auch fairer den Besuchern gegenüber, die warten nämlich dann am Tor, bis jemand kommt, bzw. können wieder gehen, wenn keiner daheim sein sollte.

  • Rechtlich stimmt das, das man den Zutritt zum Grundstück verwehren muss....


    Sachlich gibt viele Hunde die jeden reinlassen, aber keinen raus.


    Und menschlich finde ich, dass jeden der Blitz beim scheissen treffen soll, der ungefragt ein fremdes Grundstück mit Hund drauf betritt. Für solche Leute steht Vorsicht Heiß auf der Kaffeetasse...... und bitte in der Mikrowelle keine Tiere trocknen..... ehrlich, wie doof kann man sein?

    Mh... Aber wenn man wie die Frau hier ein Anliegen hat und daher klingeln muss, die Klingel aber am Haus ist dann muss man das Grundstück ja betreten.

    Laut rufen bringt da nichts. Oder Steinchen ans Fenster schmeißen...


    Was würdest du da machen (besonders wenn nichts auf einen vorhandenen Hund hindeutet)?

  • mWn ist "Warnung vor dem Hund" oder "Achtung Hund" noch total okay.


    Wenn da aber drauf steht "Vorsichtig vor dem bissigen Hund" oder "Achtung gefährlicher Hund" weiß man (rechtlich) um die Gefahr, die vom Hund ausgeht, und muss ihn automatisch so sichern, dass er selbst für Einbrecher keine Gefahr darstellt.

  • Kara's Family die Frau hat den Hund doch gesehen.... und ist trotzdem weiter


    Menschen, die ein Anliegen haben, melden sich an, egal ob Paketdienst, Stromableser, Handwerker, etc.


    Der Rest betritt einfach ungefragt ein fremdes Grundstück und hat da nichts verloren

  • Kara's Family die Frau hat den Hund doch gesehen.... und ist trotzdem weiter


    Menschen, die ein Anliegen haben, melden sich an, egal ob Paketdienst, Stromableser, Handwerker, etc.


    Der Rest betritt einfach ungefragt ein fremdes Grundstück und hat da nichts verloren

    sie war aber schon auf dem Grundstück als der Hund auftauchte... Ob er sie da auch rausgelassen hätte wenn sie direkt umgedreht hätte weiss man nicht.


    Mh... Mein Paketbote, Handwerker und co klingeln. Aber dazu muss man an die Klingel kommen - die in diesem Fall aber nicht vom Gehweg erreichbar war. Also muss man aufs Grundstück...

    Wie machen dies die Leute bei dir?

  • Soweit ich weiß, solltest du auf Schildern keinesfalls auf einen gefährlichen oder "bissigen" Hund hinweisen, dann hast du auch schlechte Karten. Ich habe einfach nur "Vorsicht, Hund/Betreten verboten" - das ist nicht mal indirekt eine Drohung oder ein Eingeständnis von sonstwas.

  • Die melden sich vorher an..... per Terminabsprache oder Sendungsverfolgung, dann bin ich zuhause oder der Hund ist weg


    Die Dame war den Leuten auch völlig unbekannt... wahrscheinlich Zeugen Jehovas oder ähnliches.... ich möchte solche Leute nicht ungefragt bei mir im Garten haben.... wird man ja nicht mehr los

  • Wenn die Klingel aber nur am Hauseingang angebracht ist und nicht am Tor, wie macht sich der Paketbote zum Beispiel verständlich? Man hockt ja keine 3 Stunden am Fenster, um zu sehen, wann der Wagen vorfährt.

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