Vermieter und großer Hund...

  • Ja habe auch schon überlegt einen zu holen und anzugeben das es ein Mischling ist und dann *ups* ist er doch größer...Allerdings wohnen hier viele griesgrämige alte Menschen (jetzt nicht bei uns im Haus,aber in der Siedlung). Da wär ich mir nicht so sicher,ob die nicht bei der Baugenossenschaft anrufen und uns anschwärzen (ist uns beim Altpapier mal passiert...einen Karton mal nicht so klein gemacht und schon kam ein böser Brief). Ist schon ein komischer Verein. Aber wenn der Hund einmal da ist können sie ihn ja auch nicht mehr ohne Grund rausschmeißen. Nächstes Jahr ziehen wir eh um,aber eine fristlose Kündigung muss dann nicht sein :-/

    Wenn die Genehmigung für einen hund dieser Größe nicht gegeben wird, was spricht dagegen einfach ein Jahr bis zum Umzug zu warten?

    Das Jahr vergeht so schnell. Die Zeit kann man dann nutzen um Infos einzuholen, Züchter zu kontaktieren, usw.
    Dafür hat man dann aber auch keinen Stress mit dem Vermieter und muss nicht vor Angst zittern dass andere Mieter einen anschwärzen

  • Es würde einfach super passen. Wir haben Urlaub,wir haben relativ alte Möbel,die beim Umzug auf dem Sperrmüll landen (das heißt wenn er was anknabbert,kaputt macht oder draufpinkelt wäre es nicht so wild). Und eine Bekannte hat schwarze Labbybabysheart-eyes-dog-faceSie würde mir eine bis Mitte September reservierendog-face-with-floating-hearts-around-headface

    Irgendwie passt es alles...als wäre es Schicksal :D

  • Es würde einfach super passen. Wir haben Urlaub,wir haben relativ alte Möbel,die beim Umzug auf dem Sperrmüll landen (das heißt wenn er was anknabbert,kaputt macht oder draufpinkelt wäre es nicht so wild). Und eine Bekannte hat schwarze Labbybabysheart-eyes-dog-faceSie würde mir eine bis Mitte September reservierendog-face-with-floating-hearts-around-headface

    Irgendwie passt es alles...als wäre es Schicksal :D

    So ähnlich war es bei uns auch, nur dass wir im November erst eingezogen sind :pfeif::lol:


    Aber es hat alles perfekt gepasst.. ich kann verstehen, dass ihr diese „Chance“ nicht verstreichen lassen wollt.

    Bis September ist ja auch noch ein wenig Zeit, genug um nachzufragen (am Besten wirklich schriftlich), erstmal ganz nett und ohne andere Hunde zu erwähnen (Genehmigungen werden nämlich immer für den Einzelfall erteilt - also nur weil jemand anders im Haus oder bei der selben Gesellschaft einen Hund hat, darf man nicht darauf schließen, dass das alle dürfen).

    Je nach dem, wie die Antwort ausfällt, könnt ihr dann weitersehen :smile:

  • Und wie gesagt, wenn es heißt, er darf max 40/20 sein, ups, dann ist er halt doch größer geworden.

    Dass ein Labbi nicht unter die 40/20-Regelung fallen kann, hat mit ups aber nun mal so gar nichts mehr zu tun. :no:


    Ich würde auch erst einmal ganz neutral schriftlich (E-Mail) beim Vermieter nach einer Genehmigung fragen, ohne Hinweis auf 40/20 oder andere Hunde, die schon im Haus bzw. der Siedlung wohnen. Und dann mal die Antwort abwarten und das weitere Vorgehen davon abhängig machen.

  • Es würde einfach super passen. Wir haben Urlaub,wir haben relativ alte Möbel,die beim Umzug auf dem Sperrmüll landen (das heißt wenn er was anknabbert,kaputt macht oder draufpinkelt wäre es nicht so wild). Und eine Bekannte hat schwarze Labbybabysheart-eyes-dog-faceSie würde mir eine bis Mitte September reservierendog-face-with-floating-hearts-around-headface

    Irgendwie passt es alles...als wäre es Schicksal :D

    Deine Bekannte züchtet in einem anerkannten Zuchtverband? LDC oder DRC? Einen Labbi würde ich aufgrund der rasse-spezifischen Krankheiten NUR aus VdH-Zucht nehmen! Bekannte hin oder her.


    Ich würde es nicht zu kompliziert machen. Schriftlich um Erlaubnis bitten. Und dann schauen wir erstmal ob da überhaupt was von der Größenbeschränkung drinnen steht.


    Aber ganz ehrlich, wenn das dort so "unpersönlich" läuft, wie du beschreibst und es bereits Hunde dort gibt, die eindeutig größer sind als 40/20, dann interessiert es die Leute vermutlich einen feuchten Kehricht, was da für ein Hund einzieht.

  • Also - mit „Sittenwidrigkeit“ hat das nun überhaupt nichts zu tun. Richtig ist, dass eine generelle Verbotsklausel unwirksam wegen „unangemessener Benachteiligung“ wäre. Und ein Ausschluss nur anhand der Größe kann zumindest angezweifelt werden.


    Die Frage ist: Willst Du riskieren, dass es auf einen Streit und ggf. am Ende auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft? Kann man machen. Würde ich allerdings nur dann tun, wenn ich sicher bin, im worst case schnell eine neue Wohnung zu bekommen. Und ne Rechtsschutzversicherung habe, die solche Fälle abdeckt.


    Ansonsten würde ich tatsächlich erstmal versuchen, für die Haltung eine Genehmigung zu erhalten.

  • Mein Vermieter ist auch die Baugenossenschaft.

    Als im Raum stand, dass hier ein Hund einziehen soll, habe ich schriftlich um Erlaubnis gebeten. Auflage war lediglich, dass ich die anderen Mieter um Zustimmung (Unterschrift) bitten muss. Das mag generell bei der BG so sein oder eben explizit bei uns, weil es in der Vergangenheit öfter mal Nachbarschaftszänke gabe (ohne Hunde).


    However, Nachbarn haben alle mitgezeichnet, Genehmigung kam mit dem üblichen Zusatz, dass, wenn es zu Beschwerden käme, der Hund wieder gehen müsse (wobei die BG da auch erst mal mit einem spricht und einem auch Gelegenheit gibt, ein Problem zu lösen). Von Größenvorgaben war nie die Rede. Ich glaube, lediglich Listenhunde waren ausgeschlossen. War für mich aber eh irrelevant.

    Ich empfehle also auch, einfach schriftlich um Erlaubnis zum Halten eines Hundes bitten und schauen was sie sagen. Rasse o. ä. würde ich auch nicht reinschreiben, das gibt nur Gemaggel, falls es dann doch was anderes wird.


    Was die anderen Hunde angeht. Die können auch schon bei den Familien gewesen sein, als sie eingezogen sind. Daran würde ich mich nicht orientieren. Wobei es natürlich auch genug Leute gibt, die gar nicht erst daran denken, den Vermieter zu fragen. Eigenes Risiko.

  • Wenn ihr im September eine junge Hundedame übernehmen würdet (dann 3 Monate alt?) und ihr im nächsten Juni oder so eh auszieht, dann passt das doch einigermaßen mit Größe und Gewicht. Wenn sie gegen Ende der Zeit langsam ein paar Zentimeter aus dem Maß wächst und ihr aber eh schon gekündigt habt oder bald kündigt, dann sollte der Übergang flüssig möglich sein. Kommt halt darauf an, wie sicher der Umzug jetzt schon ist. Mit großen Problemen würde ich nicht rechnen, wenn in der Siedlung schon Hunde ähnlicher Größe leben.

  • Ich empfehle also auch, einfach schriftlich um Erlaubnis zum Halten eines Hundes bitten und schauen was sie sagen. Rasse o. ä. würde ich auch nicht reinschreiben, das gibt nur Gemaggel, falls es dann doch was anderes wird.



    Also ich habe ja schon letzten Montag eine E-Mail an die Genossenschaft geschickt (hatte man mir so am Telefon gesagt) und da kam nichts zurück. Also rief ich mittwochs da an und sagte mir die Kollegin wäre nicht da und es wären nur 20/40 Hunde erlaubt. Heute hab ich da wieder angerufen und die Dame war schon weg...find ich auch wieder richtig klasse das jetzt auch so gar keine Antwort von ihr kommt :( Morgen früh 8 Uhr werd ich es erneut versuchen..Echt nervig

  • Wenn ihr im September eine junge Hundedame übernehmen würdet (dann 3 Monate alt?) und ihr im nächsten Juni oder so eh auszieht, dann passt das doch einigermaßen mit Größe und Gewicht. Wenn sie gegen Ende der Zeit langsam ein paar Zentimeter aus dem Maß wächst und ihr aber eh schon gekündigt habt oder bald kündigt, dann sollte der Übergang flüssig möglich sein. Kommt halt darauf an, wie sicher der Umzug jetzt schon ist. Mit großen Problemen würde ich nicht rechnen, wenn in der Siedlung schon Hunde ähnlicher Größe leben.

    Darüber hab ich auch schon nachgedacht. Allerdings wäre der Hund mit 6 Monaten wahrscheinlich schon über 45 cm :-/ Eventuell kann ich ja auch einen Labrador Mischling angeben. Der halt nicht so groß wird stuck-out-tongue-and-winking-eye-dog-facesmiling-dog-face-w-open-mouth-closed-eyes

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