Vermieter und großer Hund...

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich möchten uns gerne im September einen Hund zulegen :) Wir hätten gerne einen Labrador. Uns gefällt der Charakter und er soll natürlich kinderlieb sein, da wir einige Kinder im Freundes-und Familienkreis haben.

    Mein Vermieter (Baugenossenschaft) schreibt aber vor,dass der Hund nicht größer als 40cm und nicht schwerer als 20 kg sein darf...Ich weiß das hier einige andere Mieter mit Labrador und Australien Sheperd rumlaufen (ist die Frage ob die angemeldet sind). Darf der Vermieter sowas überhaupt vorschreiben? Mit welcher Begründung sind kleine Hunde erlaubt,aber größere nicht? Sehr oft kläffen ja nun mal die kleinen Rassen...und wenn es darum geht das er hier das Laminat zerkratzt...das haben wir selbst gelegt und bezahlt (genau wie Teppich). Ich meine wenn wir uns einen jungen Labrador holen,ist der ja auch noch keine 40cm ;) Aber man muss der Genossenschaft ja die Rasse nennen und dann können die sich ja denken das der noch größer wird...Hab schon überlegt zum Mietverein zu gehen.

    Wisst ihr vielleicht Rat?

  • Ehrlich gesagt, würde ich dann schauen was es für Rassen gibt, die maximal 40cm hoch werden.

    Wollt ihr euch wirklich mit eurem Vermieter anlegen und einen Streit riskieren?

    Wenn ihr euch einen großen Hund anschafft, braucht sich nur ein Nachbar darüber beschweren und der Vermieter hat freie Hand den Hund gänzlich zu verbieten und euch das Leben da zur Hölle zu machen...

  • Hallo @Charlie2019 :winken:


    Mit diesem Thema muss ich mich leider seit 3 Monaten fast täglich beschäftigen.. auch wenn die Situation bei uns ein wenig anders war.

    Also steht die Größenbegrenzung direkt im Mietvertrag? Oder was ist dort festgelegt?


    Im Endeffekt sind große Hunde meist Streitfälle, wenn die Vermieter sich quer stellen. Der Vermieter muss aber triftige Gründe nennen, um einen Hund (auch einen großen) zu verbieten. Zum Beispiel Hundeallergien oder -phobien von anderen Bewohnern, oder ein mögliches Risiko, wenn man sich beispielsweise einen Listenhund anschaffen möchte. Also einfach von vorn herein verbieten darf er es theoretisch nicht.


    Wenn das mit der Größe aber natürlich im Mietvertrag festgeschrieben ist, und ihr das unterschrieben habt, könnt ihr jetzt nichts mehr machen :tropf:

  • Ich würde zuallererst einfach nachfragen ob ihr einen Labrador halten dürft.

    Vielleicht soll mit der Beschränkung nur verhindert werden, dass "gefährliche" Rassen angeschafft werden. Aber ein Labbi gilt ja als Inbegriff des netten Familienhundes, ich kann mir gut vorstellen, dass die Verwaltung damit kein Problem hat.


    Ich würde mich ein bisschen blöd stellen und die 40/20 Regel gar nicht erwähnen sondern einfach nett nach einer Haltungserlaubnis für einen Labbi fragen.

    Bestehen sie auf die Regelung kannst du immer noch überlegen was du als nächstes machst.

  • Huhu,Danke für die Antwort :-)

    Nein im Mietvertrag steht nichts von der Größe. Da steht nur das man die Zustimmung einholen muss. Der genaue Wortlaut ist: „Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft,wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt,es sei denn,in Paragraf 3 ist etwas anderes vereinbart.

  • Alles klar, dann würde ich mich dem Vorschlag anschließen und einfach mal gaaanz blauäugig nachfragen :pfeif:

    Vielleicht sind sie ja wirklich mit einem Labbi einverstanden.


    Wenn nicht, würde ich den genauen Grund erfragen. Wenn sie nur die Größe nennen, ist das kein triftiger Grund. Dann würde ich es noch einmal schriftlich versuchen, damit du die Antwort dann auch schriftlich hast.

    Danach kommt es drauf an, wie groß der Hundewunsch ist und wie wichtig es euch ist, einen Labbi zu haben. Wenn ihr bereit seid, dafür vielleicht einen Rechtsstreit anzufangen, könnt ihr euch ja anwaltlich beraten lassen.

    Einfacher wäre es natürlich, einen kleineren Hund zu nehmen. Haben wir aber auch nicht gemacht |)

  • Einfach fragen , mehr als nein sagen und begründen kann er nicht und dann könnt ihr überlegen ob ihr lieber die Wohnung oder einen Labrador wollt ;)


    Wir haben damals gegen die Wohnung entschieden, denn der Vermieter begründete mit die anderen Mietparteien hätten was dagegen ... wir haben ne Umfrage gestartet hatten das ok von den anderen Mietern haben ihm das mitgeteilt und dann war er beleidigt ^^ haben dann gekündigt. Das war ihm zwar auch nicht recht aber Pech ^^


    Naja in der neuen Wohnung hieß es nur "wenn es keine Dogge wird " mittlerweile wohnt hier der zweite große Hund und alles ist schick :)

  • Wie seid ihr dann weitergekommen? Hat sich der Vermieter breitschlagen lassen? Bei uns ist halt das Problem,dass es eine Baugenossenschaft ist...da hast du dann die Leute im Büro sitzen und die interessieren sich nicht für einen. Die geben nur weiter was ihnen der Aufsichtsrat vorgibt und da gibt es kein rütteln. Von daher hat man da auch kein persönliches Verhältnis...Ich wollte da eh Montag nochmal anrufen und wenn die sich querstellen gehe ich Mittwoch mal zum Mietverein :p

  • Da du in NRW wohnst, denke ich, dass die Wohnungsgesellschaft sich an Angaben der Landeshundeverordnung hält und deswegen die 40/20 Regel nennt.


    Bei eurem Wunsch nach einem Labrador würde ich allerdings auch versuchen auf unwissend zu spielen. Labradore sind ja nun eher als "nette" Hunde bekannt und vielleicht habt ihr da Glück

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