Das Tierheim verlangt also, daß man auf eigenes Risiko mit Hunden spazieren geht?
Für Listenhunde besteht in Rheinland-Pfalz Versicherungspflicht. Hat sich das Tierheim davon überzeugt, daß der Spaziergänger eine Versicherung, die in einem solchen Fall greift, hat? Oder überhaupt danach gefragt? Jemanden ohne Versicherung mit einem Listenhund in die Öffentlichkeit zu lassen, gefällt den zuständigen Behörden bestimmt nicht. Evtl. könnte man darüber das Geld zurückbekommen.
Oder hat die bestehende Versicherung des Tierheimes die Zahlung abgelehnt, weil der Hund zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Maulkorb trug und damit gegen das Landeshundegesetz verstoßen wurde?
Ich würde einen Anwalt fragen, welche für Möglichkeiten es gibt, das Geld zurückzubekommen.
LG
Doro