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Bei Beschlagnahmungen, soweit ich weiß. Aber hier gehts ja nicht (nur) um Beschlagnahmungen.Nein, nicht nur bei Beschlagnahmungen, da bist du völlig falsch informiert
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Dann kläre mich bitte auf: Wann und für wen ist die Einschaltung einer Ethikkommission bei der Einschläferung eines Hunds, von dem eine Gefahr für seinen Halter ausgeht, länderübergreifend Pflicht? Ich kenne es tatsächlich nur bei behördlicher Anordnung.
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Nachtrag: Oder beziehst Du Dich auf die Tierheimordnung vom Deutschen Tierschutzbund, also die Verbandsvorschrift (nach der es dann tatsächlich wieder auf den Schultern auserkorener Einzelner lasten würde, weil faktisch Prüfung und Entscheidung dann doch wieder beim Tierschutz liegen)?
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Für eine Privatperson ist es keine Pflicht - ich denke, das ist es was du meinst, oder? - bei einem beschlagnahmten Hund oder einem Hund in Obhut eines Tierschutzvereins oder einer vergleichbaren Einrichtung, braucht es die Ethikkomission.
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Für eine Privatperson ist es keine Pflicht - ich denke, das ist es was du meinst, oder? - bei einem beschlagnahmten Hund oder einem Hund in Obhut eines Tierschutzvereins oder einer vergleichbaren Einrichtung, braucht es die Ethikkomission.
Genau und es handelt sich um eine tierheimähnliche Einrichtung.
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Dann also doch nach der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbunds? Demnach also ein Vereinsvorstandsmitglied, ein Betreuer oder Leiter der Einrichtung und 2 Tierärzten (einer nach Möglichkeit Amtstierarzt)?
Aber das schützt doch (nur und nur leidlich) vor tierschutzwidrigen Einschläferungen. Nicht davor, dass man sich in den Schutzgedanken „verrennt“ - es steht und fällt dann wieder alles mit den Tierschützern selbst. -
Ihr könnt ja sagen, was ihr wollt, aber ich finde es sehr verantwortungsbewusst, wenn ein Halter seinen Hund einschläfern lässt, wenn er zu einer Gefahr geworden ist.
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Ihr könnt ja sagen, was ihr wollt, aber ich finde es sehr verantwortungsbewusst, wenn ein Halter seinen Hund einschläfern lässt, wenn er zu einer Gefahr geworden ist.
Wobei ab wann ist ein Hund wirklich eine Gefahr?
Wenn ich mir manche Reaktionen auf meine Hunde angucke, ist ein pöblender, gesicherter Hund ja anscheinend schon so eine Gefahr....
Klar es gibt die sehr eindeutigen Fälle, aber im privaten Bereich werden auch Hunde eingeschläfert, die in den richtigen Händen (ohne Hundeflüsterer zu sein) Problemlos laufen, einfach weil die Menschen Grenzen akzeptieren oder eine andere Umwelt zur Verfügung stellt usw..
Wenn man teilweise sieht, wie "einfach" es sich Menschen machen
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Z.B. wenn man sagen muss: Entweder in solch eine Einrichtung oder Einschläfern.
Dann doch bitte Einschläfern.
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Ihr könnt ja sagen, was ihr wollt, aber ich finde es sehr verantwortungsbewusst, wenn ein Halter seinen Hund einschläfern lässt, wenn er zu einer Gefahr geworden ist.
An und für sich schon, sofern der Hund tatsächlich nicht mehr händelbar und eine wirkliche Gefahr ist. So ist es aber ganz oft auch einfach nicht. Da wurde in der Erziehung über Jahre mächtig was verbockt und der Hund soll dann bitte weg. Es ist also nochmal ein Unterschied, ob ein Hund wirklich gemeingefährlich ist (und voraussichtlich auch bleibt) und besser gehimmelt werden sollte, oder ob er einfach ein verzogener Sausack ist, der gelernt hat, wie er Menschen Angst machen kann und der schlichtweg resozialisiert gehört.
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