Hund bei Beißerei erstochen
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Klar ich auch. Ich wollte halt nur wissen, ob das irgendwo genau definiert wird.
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Hi,
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Ich finde es ziemlich klar definiert.
Gesetze sind ja keine Naturwissenschaft, die müssen und sollen immer Interpretationsspielraum lassen.
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Hätte ich einen derart aggressiven Hund (der nicht nur wacht, vertreibt, festnagelt, sondern tatsächlich verletzt oder tötet), dann würde ich da einen ordentlichen Zaun machen, durch den kein Kleinhund passt.
Einfach weil ich keinen Bock hätte, dass mein Hund einen anderen killt.
Bin ich völlig bei dir. Schrieb ja bereits dass der eigene Hund keinen allgemeingültigkeiten höheren Stellenwert hat als ein anderer Hund.
Das Problem mit Gesetzen und deren schlussendlicher Auslegung ist nur die, das jeder Fall individuell ist, aber längst nicht immer so betrachtet wird.
Wie gesagt, es kann zu lebensbedrohlichen Verletzungen eines z.B. deutlich kleineren Hundes kommen ohne das auch nur Beschädigungsabsicht oder gar Tötungsabsicht vorlag.
Ich finde es auch schwierig, aber definitiv moralisch nicht richtig wenn der „ausführende Hund“ pauschal schuld sein soll weil es irgendwo niedergeschrieben steht. Ein Grundstück mit völlig normalen Hund kann ja nicht stets wie Fort Knox gesichert werden.
Und wenn man das weiter führt. Was ist wenn Nachbars Katze gekillt wird auf dem eigenen Grundstück, trotz zwei Katzenfluchtbäume (so bei einer Freundin passiert, wo der Nachbar aber sehr fair reagiert hat). 1.000x ging’s gut und einmal nicht.
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Die passen, im Gegensatz zum Chi, komplett rein und kommen somit mit Glück erst gar nicht zwischen die Zähne.
Das denkst aber auch nur du.
An der Amsel hat er nur geübt, die späteren haben das dann leider nicht mehr überlebt. -
Ich finde es auch schwierig, aber definitiv moralisch nicht richtig wenn der „ausführende Hund“ pauschal schuld sein soll weil es irgendwo niedergeschrieben steht. Ein Grundstück mit völlig normalen Hund kann ja nicht stets wie Fort Knox gesichert werden.
Es geht ja nicht um Moral, gerade bei Gefährdungshaftung nicht. Welche Absicht der Hund hatte, ist da nicht so wirklich der Punkt, sondern einfach nur, ob er gefährlich ist.
Dass es nicht so absolut eindeutig festgelegt ist, ist ja an sich eine gute Sache. Der Richter hat dann noch Spielraum, die Umstände zu prüfen.
Für einen völlig normalen Hund muss man sein Grundstück ja auch nicht sichern wie Fort Knox. Ein völlig normaler Hund beisst einen Eindringling ja nicht tot.
Dass ein Hund getötet wird bei einer Auseinandersetzung ist ja nun Gott sei Dank nicht der Normalfall. -
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Ein völlig normaler Hund beisst einen Eindringling ja nicht tot.
Der Boxermischling hat auch keinen Hund totgebissen. Wenn er das gewollt hätte, wäre das auch passiert.
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Was ist das denn für eine Logik ?
Wenn man dazwischen geht und dadurch kein toter hund zu verbuchen ist - dann besteht auch nicht die möglichkeit , dass es anders hätte kommen können wenn man die hunde einfach machen lässt ?
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Ich weiß nicht was du rausliest, aber ich lese raus „Wenn Tötungsabsicht vorgelegen hätte, wäre der Chi tot. Eingriff hin oder her“
Demnach ist da durchaus eine Logik zu finden. Aber jeder liest halt für sich raus was er lesen will.
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Sorry nein leider nicht
Ich verstehe zwar was du da schreibst aber nicht was du damit in diesem Zusammenhang sagen möchtest
Also gerne noch Beispiele vielleicht macht es dann klick bei mir
sorry für die späte Rückantwort, aber mein Reallife hat mir nicht eher Zeit gelassen.
Diese Aussage von dir hatte mich zu meiner (etwas lax formulierten) Antwort veranlasst:
Also schlicht und ergreifend wenn ich weis ich habe einen unverträglichen Hund oder einen der territorialverhalten zeigt wie unserer muss eben doppelt drauf geachtet werden, dass er vorbeilaufenden Menschen und Hunden keinen Schaden zufügen kann und dass sich Hunde in solchen Situationen erst recht den Weg nach draußen suchen wollen ist irgendwo (für mich zumindest) nachvollziehbar.
(Achtung - wieder lax formuliert!)
Nö - schlicht und ergreifend muss ich auch bei einem verträglichen und nicht territorial agierenden Hund doppelt darauf achten, dass andere Menschen und Hunde keinen Schaden erleiden.
Ich habe einen ganz bestimmten Fokus auf "Schaden".
Meine Hunde fallen grundsätzlich in die Kategorie der "Tut-Nixe" (also was so allgemein unter einem sozialverträglichen Hund verstanden wird).
Das gibt mir aber noch lange nicht das Recht, diese deshalb anders agieren zu lassen als Halter von Hunden, die nicht in diese Kategorie fallen.Ich bin der Auffassung, dass ich genauso die Pflicht habe auf meine Hunde zu achten, wie Halter von "verhaltensoriginellen" Hunden. Also auch doppelt.
Bin ich alleine unterwegs oder/und lebe als Eremit, dann brauche ich auf nichts und niemanden Rücksicht nehmen.
Sobald ich mich aber innerhalb einer Gemeinschaft bewege, muss ich die Belange der Gemeinschaft berücksichtigen und in mein Handeln (und damit das meiner Hunde) mit einfließen lassen.
Beispiel: meine Hunde tun nix. Ich weiß bei ihnen, dass sie bei einer eigenständigen Annäherung an andere Hunde deeskalierend (also mit Abbremsen, Abstand einhalten oder gar sofort vergrößern) agieren, weil sie die Absichten und Signale des anderen Hundes erkennen und sich darauf einstellen.
DAS WEISS MEIN GEGENÜBER ABER NICHT ZWANGSLÄUFIG - weder der auf zwei-, noch der auf vier Beinen!
Also bin auch ich mit meinen beiden "tollen" Hunden, die ja ach so sozialverträglich agieren, dazu VERPFLICHTET, die Belange meines Gegenübers zu berücksichtigen ... und mich diesem nicht aufzudrängen ("der tut ja nix - also darf er das").
Ich bin dazu verpflichtet herauszufinden, WAS für mein Gegenüber akzeptabel ist.
Sonst kann es passieren, dass meine Hunde zwar schadensvermeidend agieren, aber trotzdem einen Schaden beim anderen Hund verursachen. Z.B. indem sie ein Trainingsergebnis kaputt machen
Auf mich bezogen heißt das: Ich bin mit meinen sozialverträglichen Hunden auch dazu verpflichtet, diese doppelt (sicher) daran zu hindern, einfach zu anderen Hunden hinzugehen.
Ich habe die Pflicht dafür zu sorgen, dass andere Hunde nicht durch die Aktionen meiner Hunde Verhaltensoriginalitäten entwickeln.
In dem speziellen Fall für diesen Thread heißt das: ICH würde mich niemals an einem Grundstück mit Hunden aufhalten, wenn die dort befindlichen Hunde dermaßen austicken. Diese angebliche "Recht" auf freie Aufenthaltserlaubnis ist zwar so ganz pauschal sicher existent. Dem gegenüber steht allerdings die Provokation, die ICH verursache, indem ich meinen Aufenthalt dort unnötig verlängere, eben mit der Begründung, dies wäre schließlich mein "Recht", und wenn die Hunde dort austicken, wäre dies nicht MEIN Problem.
DOCH, es IST mein Problem. Mich hat niemand gezwungen, an diesem Grundstück vorbeizugehen, und es ist MEINE Entscheidung, wenn ich meinen Aufenthalt dort (unnötig) verlängere - nur um WAS unter Beweis zu stellen? Dass ich ein Vollpfosten bin, der auf seinem Recht beharrt, ungeachtet der Konsequenzen?
Gesetz dem Fall, der Halter des Chihuahua hat sich tatsächlich so verhalten, wie von der Besitzerin des getöteten Hundes beschrieben, und ist trotz mehrfacher Aufforderung einfach nicht weitergegangen und hat auf seinem "Recht" beharrt, sich dort nach Belieben aufhalten zu dürfen - hätte er dies auch gemacht, wenn er von dem Loch im Zaun gewusst hätte?
Hätte er sich nicht vorsorglich versichern müssen, dass dieser Zaun ausbruchssicher ist?Wobei hier im Thread ja auch schon von einigen Userns geschrieben wurde, diese Welt wäre leider voll von solchen Vollpfosten, denen die Kollateralschäden ihres Handelns nicht bewusst ist oder gar bewusst ausgeblendet wird - Hauptsache, ihre "Rechte" werden nicht beschnitten.
Ich bin davon überzeugt: Wenn mehr Hundehalter (und nicht nur diese) mehr über die Konsequenzen ihrer Handlungen nachdenken und diese berücksichtigen würden, dann gäbe es deutlich weniger "verhaltensoriginelle" Hunde.
@iinas ist jetzt deutlicher geworden warum ich deine Aussage einfach erweitert habe? Das sie nicht als Widerspruch gemeint war (obwohl ich so lax mit einem "Nö" begonnen habe
) ?
Wir haben ALLE die gleiche Verantwortung als Hundehalter unserer Umwelt gegenüber, und ich kann nicht sorgloser mit meinen "unkomplizierten" Hunden umgehen als ein Halter eines "komplizierten" Hundes.
Dass das Management für einen "verhaltensoriginellen" Hund ein anderes, durchdachtes sein muss als ich es mit meinen Hunden habe, entbindet mich nicht von meinen Pflichten, die ich durch und mit meinen Hunden habe.
Zum Abschluss vielleicht noch mal ein ganz pauschales Beispiel:
Viele regen sich ja darüber auf, ihre Trainingsergebnisse würden kaputtgemacht durch die vielen "Tut-Nixe", die immer wieder und überall einfach zu ihrem Hund hinbrettern.
Würde nun JEDER Hundehalter daran arbeiten, dass sein eigener Hund lernt NICHT zu jedem Hund ungebremst hinzurennen, dann würde es deutlich weniger zu dieser Situation kommen.
Dann ist die Chance für den Hund, der mit solchen Begegnungen Probleme hat, deutlich größer unterscheiden zu lernen, WAS das für ein Hund ist, der da angebrettert kommt.
Damit ist dann auch die Chance für diesen Hund sehr viel größer, genügend Resilienz (und Gelassenheit und angemessenes Verhalten) zu erlernen, und in solchen Situationen deutlich weniger gestresst zu agieren.
Dann kann man sich auch darauf verlassen, dass der eigene Hund nicht einfach "zupackt", wenn dann doch einmal ein pubertärer Jungspund seinem Halter entflutscht und ungefragt die Individualdistanz unterschreitet.Ich kann mich also nicht einfach darüber hinwegsetzen, wenn andere in meinem Umgebungsbereich Probleme haben (die ich nicht habe). Deshalb meine Ergänzung, dass eben nicht nur Halter von verhaltensoriginellen Hunden die doppelte Pflicht in ihrem umsichtigen Handeln haben, sondern auch ich als Halter diese Pflicht habe mit meinem nicht-verhaltensoriginellen Hund.
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Du hast schon recht, natürlich sollte jeder auf seinen Hund achten. Ich lasse meinen Hund auch nicht Leute anspringen, anbellen und überall hinrennen.
Der Gesetzgeber sieht allerdings schon einen Halter eines gefährlichen Hundes stärker in der Pflicht, zu sichern. Das ist so, ob einem das nun gefällt oder nicht.
Ich fände es auch Blödsinn, wenn jetzt jeder Tutnix einen MK tragen müsste, nur um auf jeden Fall "gerecht" zu sein.
Es besteht immer noch ein Unterschied zwischen Hinrennen und Bellen (auch wenn das natürlich deswegen noch lange nicht ok ist!!) und Hinrennen und Beissen.
Man kann sich drüber aufregen, wie man will. Der Gesetzgeber unterscheidet nun mal - und ich finde das richtig - zwischen gefährlichem (und das fängt bei Anspringen an) und ungefährlichem Verhalten.
Und das nun, nachdem hier seitenweise ernsthaft drüber diskutiert wurde, ob der "Boxermischling" den Chi mit oder ohne Tötungsabsicht im Maul hatte - DAS machte einen Unterschied?
Ob tatsächlich was passiert, das ist unwesentlich - aber ob der Mord geplant war.. das zählt?
Ehrlich, manchmal wundere ich mich.
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