Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Mal noch weiter gesponnen. Er möchte jetzt noch Schmerzensgeld einklagen geht dafür zum Anwalt Gegenseite evtl auch das ganze geht vor Gericht. Der gute Mann hat keine Rechtsschutz. Um ehrlich zu sein wüsste ich nach dem Urteil mit der teilschuld nicht ob ich mich getrauen würde das einzuklagen. Bekommt er auch hier teilschuld zugesprochen bleibt er auf 25% der Anwalts und Gerichtskosten sitzen oder sehe ich das falsch und damit wäre ihm definitiv ein Schaden entstanden
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Aber beißen kann er nicht.... also der Hund
Das ist richtig.
Aber wenn man sich wundert, dass ein Hund, der bereits auffällig gewesen sein soll (wir wissen nicht, was hier stimmt und was nicht, also ganz generell) keinen Maulkorb trägt oder der Meinung ist, dass er hätte einen tragen müssen, dann kommt sofort als Antwort, dass ein Hund auch mit Maulkorb einen anderen Hund verletzen kann. Als es sei es eine aussergewöhnliche Erkenntnis, etwas Neues, etwas, was niemand weiss ... -
Es geht darum, dass ihm andere Mittel zur Verfügung gestanden hätten, die sein Verletzungsrisiko gesenkt hätten. Wenn man in eine solche Situation körperlich eingreift, muss man auch damit rechnen körperlich zu Schaden zu kommen. Anders wäre es gewesen, wenn der Chi aus dem Nichts gekommen wäre und ihn "heimtückisch"von hinten unerwartet in die Finger beißt.
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Das war ich, und ich glaube, es ist wirklich wirklich WIRKLICH schwer zu verstehen, was gemeint ist. Erstaunlich...
Ich beharre stur darauf, dass ich mich (und meinen Hund) lieber von einem Chi beissen lassen würde als von einem Dobermann.
Aber am liebsten natürlich von keinem der beiden!Diese Aussagen kann ich zwar bejahen, sehe aber nirgens einen Freibrief für mangelnde Hundeerziehung, bloß weil ein kleiner Hund nicht so viel Schaden anrichten kann.
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Ein kleiner Hund kann genauso massiven Schaden anrichten, wie ein großer. Man denke nur an einen Verkehrsunfall.
Ich war persönlich einmal betroffen als der Nachbarshund die Pferde auf der gegenüberliegenden Koppel verschreckt hinterher jagte. Der Wallach wollte vor Panik über das Metallgatter springen und landet dabei in Kofferraum und Heckklappe meines Autos.
Das war übrigens ein Foxterrier.
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Diese Aussagen kann ich zwar bejahen, sehe aber nirgens einen Freibrief für mangelnde Hundeerziehung, bloß weil ein kleiner Hund nicht so viel Schaden anrichten kann.
Ganz genau.
Ich weiß auch gar nicht, was immer mit dem "Freibrief" gemeint ist. Von wem? Wofür?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Gefahr geht auch von einem bestens erzogenen Hund aus.
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Ich war persönlich einmal betroffen als der Nachbarshund die Pferde auf der gegenüberliegenden Koppel verschreckt hinterher jagte. Der Wallach wollte vor Panik über das Metallgatter springen und landet dabei in Kofferraum und Heckklappe meines Autos.
Äh, es ging eher um Beißvorfälle.
Niemand würde behaupten, dass kleine Hunde keine Verkehrsunfälle verursachen können.
Und auch wenn kleine Hunde weniger gefährlich sind, heisst das doch nicht, dass sie UNgefährlich sind.
Das ist doch offensichtlich...
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Mal noch weiter gesponnen. Er möchte jetzt noch Schmerzensgeld einklagen geht dafür zum Anwalt Gegenseite evtl auch das ganze geht vor Gericht. Der gute Mann hat keine Rechtsschutz. Um ehrlich zu sein wüsste ich nach dem Urteil mit der teilschuld nicht ob ich mich getrauen würde das einzuklagen. Bekommt er auch hier teilschuld zugesprochen bleibt er auf 25% der Anwalts und Gerichtskosten sitzen oder sehe ich das falsch und damit wäre ihm definitiv ein Schaden entstanden
Wenn das Wörtchen Wenn nicht wär wär mein Vater Millionär... sagte meine Mama immer.
solche Dinge sind immer einzelfall-Entscheidungen. Da im luftleeren Raum zu diskutieren, ist doch Unsinn.
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Das Leben könnte so schön sein, gäbe es keine anderen Hundehalter.
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