Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Zitat
Es ist ja eh nur was bei ihrer Versicherung zu holen.
Das ist ein Trugschluss! Prinzipiell kann sich der Geschädigte an alle beteiligten wenden: Die Versicherung, den Hundehalter und den Hundeführer! Wenn der VN die Versicherung raus halten möchte, zahlt er selbst. Das kann er so machen, er kann aber auch die Versicherung in Anspruch nehmen.
Es gibt Klauseln die der Dobermann Halter mit einbauen kann damit seine eigene Versicherung seinen Schaden übernimmt.
Das kommt auf die Art der Versicherung an. Handelt es sich lediglich um eine Haftpflicht, kommt sie nur für gegnerische Ansprüche auf.
Also könnte jetzt die Versicherung der Halterin versuchen bei ihr selbst Regressansprüche geltend zu machen insofern eine Klausel im Vertrag verletzt wurde aber das ist schwierig.
Entweder das oder es wird geschaut, dass gegen ein sonstiges Gesetz verstoßen wurde. Bei einer gerissenen Leine z.B. käme zum einen HH und HF in Betrach, weil sie die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen haben und die Leine Alterserscheinungen hatte und hätte ausgetauscht werden müssen, oder der Hersteller bzgl. Gewährleistung.
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Ich weiß leider gerade nicht mehr, von welchem User der Vergleich kam - aber es ist nun einmal ein Unterschied, ob dich ein Rad anfährt oder ein LKW. Und so ist es bei Hunden auch.
Das war ich, und ich glaube, es ist wirklich wirklich WIRKLICH schwer zu verstehen, was gemeint ist. Erstaunlich...
Ich beharre stur darauf, dass ich mich (und meinen Hund) lieber von einem Chi beissen lassen würde als von einem Dobermann.
Aber am liebsten natürlich von keinem der beiden! -
sorry versteh ich grad nichts ganz. Die Versicherung von der Chi Halterin hat doch die 75% gezahlt.
Nein. Dort steht:
Gericht: Kläger hat geringe Mitschuld
Für die Kosten, die durch die Verletzung entstanden waren, hatte die Versicherung nun rund 21.000 Euro gefordert.D.h., der Dobi-HH wurde verletzt, hat sich behandeln lassen und dafür kommt dann in der Regel erst einmal die Krankenkasse und/oder Unfallversicherung für auf (die eigene). Und dieser Versicherer holt sich das Geld (diese Vorlage) vom Beklagten zurück. Gezahlt hatte also die Versicherung des Dobi-HH (zu 100 %) und die möchte diese Kosten erstattet haben, hat aber nur 75 % zurückbekommen. Wer die 75 % gezahlt hat (ob aus der Tasche oder per Haftpflichtversicherung der Beklagten) steht dort nicht. Dort steht nur, wer wie viel bekommen hat.
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@Das Rosilein ach sorry warum auch immer hatte ich das im Artikel anders gelesen und damit haben wir aneinander vorbei gesprochen
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+ Maulkorbpflicht
Wir haben gerade festgestellt, dass ein Maukorb ein sinnloses Ding ist. Man sich das sparen kann, weil man mit dem Maulkorb auch Verletzungen verursachen kann (also der Hund).
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Aber beißen kann er nicht.... also der Hund
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Entschuldige, @frauchen07 - konnte mich leider nicht erinnern aber fand den Vergleich sehr passend.
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Aber beißen kann er nicht.... also der Hund
Aber sich draufschmeissen und einem Kleinhund somit sämtliche Gräten brechen.
Käme dann aufs Gleiche raus. -
Genau, vorrausgesetzt, der Schaden beruht auf einer gesetzlichen Grundlage oder (unerlaubten Handlung, Deliktrecht, Produkthaftung, Straßenverkehr, gesetzliche Haftung Dritter) hat etwas mit oder vertragichen Grundlage zu tun. Bei beiden spielt das Verschulden eine Rolle.
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Damit, dass ihm dadurch eine Mitschuld zugewiesen wurde, obwohl er sich eigentlich optimal verhalten hat. Das macht er bestimmt nie wieder...
Weswegen?
Der einzige Schaden, der ihm entstanden ist, war die Verletzung. Und anhand dieses Schadens kann er entscheiden, ob er das noch einmal tun würde. Die Mitschuld spielt für ihn überhaupt keine Rolle. Er ist weder vorbestraft noch juristisch überhaupt in irgendeiner Weise bestraft worden. Seine Behandlungskosten sind bezahlt. Das ist ein reines Versicherungsding; meistens von Versicherung zu Versicherung. Für den Versicherten entstehen keine Nachteile. Der bleibt nicht auf 25 % seiner Behandlungskosten sitzen. Das würde er u.U., wenn eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt worden wäre (aber selbst das nicht bei jeder Versicherung). Es wurde aber keine grobe Fahrlässigkeit seinerseits festgestellt, sondern eine "geringe Mitschuld". Die KK oder die Unfallversicherung musst Du mir zeigen, die dann dem Versicherten die 25 % in Rechnung stellt ...
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