Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Es wurde doch schon genau erklärt, worum es bei den Forderungen ging und warum hier eine Teilschuld greift.
Das hat alles nix mit Schuld und Sühne zu tun.
Es wird auch niemand bestraft, es geht um Regressforderungen zwischen den Versicherungen und nicht um Strafzahlungen.
Ehrlich, manchmal nervt es, dass alles immer für Stammtisch-Parolen herhalten muss.
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Hi
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Zufällig gefunden, ich poste es mal aus gegebenem Anlass (andere Threads, in denen Einzelne der Meinung waren, kleine Hunde seien grundsätzlich immer ungefährlich für dritte...):
Und das ist auch völlig verdreht.
Der Chi hat Mittel- und Ringfinger erwischt, und JA, das ist natürlich absoluter Mist.
Der Chi wurde aber weder für den Dobermann noch dessen Halter zur Lebensgefahr. Und das wurde in dem anderen Thread diskutiert.
Hier kam es zu Handverletzungen. Ich würde mal sagen, wäre es ein größerer Hund gewesen, der zubiss, wären die Verletzungen garantiert gleich schlimm oder eben noch schlimmer ausgefallen. Darum gings. Dass das Gefahrenpotential mit der Größe steigt. Das Potential, nichts sonst.
NICHT um einen Freibrief für kleine Hunde, sondern einfach darum, dass von kleinen Hunden deutlich seltener LEBENSgefahr ausgeht als von großen.
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Das kommt darauf an, ob sie selbst versichert ist oder nicht. Und wenn man Eigenverschulden bereits juristisch festgestellt wurde, dann dürfte die ein oder andere Klausel im Vertrag dafür sorgen, dass sie nicht dafür aufkommt. Gibt es keine solche Klausel, für grobes Selbstverschulden, dann wird sie die Prämie erhöhen.
Wobei ich persönlich dafür wäre, dass sie zumindest eine Leinenpflicht bekommt (unabhängig von dem Versicherungskrams).sorry versteh ich grad nichts ganz. Die Versicherung von der Chi Halterin hat doch die 75% gezahlt. Es ist ja eh nur was bei ihrer Versicherung zu holen. Es gibt Klauseln die der Dobermann Halter mit einbauen kann damit seine eigene Versicherung seinen Schaden übernimmt ist aber im Normalfall nicht enthalten. Also könnte jetzt die Versicherung der Halterin versuchen bei ihr selbst Regressansprüche geltend zu machen insofern eine Klausel im Vertrag verletzt wurde aber das ist schwierig.
Bei uns gibts keine Erhöhungen maximal Kündigung aber selbst das machen halbwegsvernünftige Versicherungen nicht nach einem Fall.
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Und das ist auch völlig verdreht.
Der Chi hat Mittel- und Ringfinger erwischt, und JA, das ist natürlich absoluter Mist.Der Chi wurde aber weder für den Dobermann noch dessen Halter zur Lebensgefahr. Und das wurde in dem anderen Thread diskutiert.
Hier kam es zu Handverletzungen. Ich würde mal sagen, wäre es ein größerer Hund gewesen, der zubiss, wären die Verletzungen garantiert gleich schlimm oder eben noch schlimmer ausgefallen. Darum gings. Dass das Gefahrenpotential mit der Größe steigt. Das Potential, nichts sonst.
NICHT um einen Freibrief für kleine Hunde, sondern einfach darum, dass von kleinen Hunden deutlich seltener LEBENSgefahr ausgeht als von großen.
Und das heißt jetzt was? Dass nur Hunde, von denen Lebensgefahr ausgeht versichert oder gesichert werden müssen?
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wahrscheinlich, weil er wußte, daß sein Hund zulangt.
Man muß einen angreifenden Kleinhund ja nicht direkt 10 Meter weit kicken beim Treten. Ich kann die Stärke eines Tritts sehr gut dosieren.Kleine Hunde werden sehr häufig von Menschen gehalten, die motorisch überhaupt nicht fit sind...
Viele Chihuahua-Halter haben gar nicht die nötigen Fähigkeiten, um ihren Hund schnell zu schnappen.
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Und das heißt jetzt was? Dass nur Hunde, von denen Lebensgefahr ausgeht versichert oder gesichert werden müssen?
Also über Versicherung reden wir hier gar nicht.
Du hast geschrieben, andere hätten anderswo geschrieben, kleine Hunde seien grundsätzlich ungefährlich (siehe Zitat oben)
Das wollte ich richtigstellen.
heissen tut das gar nix, und sollen tut von mir aus auch niemand was.
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Und das heißt jetzt was? Dass nur Hunde, von denen Lebensgefahr ausgeht versichert oder gesichert werden müssen?
War das in dem anderen Thread nicht auch schon erklärt wurden?
Nein, es heißt nicht, dass kleine Hunde den Freibrief haben. Es geht schlicht und einfach um das Gefahrenpotential.
Ich weiß leider gerade nicht mehr, von welchem User der Vergleich kam - aber es ist nun einmal ein Unterschied, ob dich ein Rad anfährt oder ein LKW. Und so ist es bei Hunden auch.
Chi: Ja, der kann Schaden anrichten. Aber um dich zu töten müsste er sich ganz schön Mühe geben und du echt lange stillhalten.
Ein Königspudel, Labrador oder Mastiff hätte damit deutlich weniger Mühe.Kraft (und damit auch Beschädigungspotential) ist immer noch Masse mal Beschleunigung (F=m x a). Mehr Masse, mehr Kraft, mehr potentielle Gefahr.
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Kleine Hunde werden sehr häufig von Menschen gehalten, die motorisch überhaupt nicht fit sind...
Viele Chihuahua-Halter haben gar nicht die nötigen Fähigkeiten, um ihren Hund schnell zu schnappen.
Nanu....
irgendwie sollte man seinen Hund aber unter Kontrolle haben. Entweder verbal oder motorisch. Wenn man beides nicht kann, darf man keinen Hund, egal welcher Größe führen.
Ich denke auch nicht, dass man als Halter kleinerer Hunde pe se ein Grobmotoriker sein muss.
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Hexenjagd würde ja implizieren, dass der Vorwurf nicht stimmt. Hier geht es aber um jemanden, der sich mit seiner Verantwortungslosigkeit auch noch brüstet.
Falsch!
Das Wort "Hexenjagd" macht sich im allgemeinen Sprachgebrauch nicht daran fest, ob ein Fakt dahinter steht, den man vorwerfen könnte (was sich dann auch noch häufig nur aus der eigenen Meinung rekrutiert). Sondern ob es seine Berechtigung hat, jemanden damit zu verfolgen. Und das steht einem nicht mal dann zu, wenn man sich damit strafbar gemacht hätte. Es gibt nicht einmal eine generelle Haftpflichtversicherung für Hunde in Deutschland. Das ist per Bundesland geregelt und in NRW (oder vll. auch in anderen?) sind kleine Hunde davon befreit.
Jemanden, der eine andere Einstellung/Meinung dazu hat, sich nicht freiwillig versichert zu verfolgen, ist eine Hexenjagd per persönlicher Meinung.
Kann das für falsch halten, wenn man sich nicht versichert, das berechtigt mich aber nicht dazu Hexenjagden zu veranstalten. Möglich wäre ja auch, dass in den Bundesländern, in denen keine spezielle Hundehaftpflichtversicherung vorgesehen ist, ein evtl. Schaden durch die Privathaftpflichtpolicen abgedeckt sind (wenn nicht extra ausgeschlossen und/oder extra mit aufgenommen werden muss). Hier bei mir ist es z.B. so. D.h., ich brauche gar keine extra Hundehaftplicht, es greift die normale Menschenhaftpflicht.
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