Chihuahua greift Dobermann-Mischling an

  • Weil die Userin geschrieben hat, dass ihre Kleinsthunde nicht versichert sind.
    Das war irgendwas mit Midnight im Usernamen. Da gab es eh schon Diskussionen in einem Thread. Musst nur suchen, kann das am Handy nicht so gut.

  • . Ich finde es eine Unverschämtheit von dem Chi Halter, dass er seinen Hund nicht selbst abgepflückt hat.

    wahrscheinlich, weil er wußte, daß sein Hund zulangt. :lol:


    Man muß einen angreifenden Kleinhund ja nicht direkt 10 Meter weit kicken beim Treten. Ich kann die Stärke eines Tritts sehr gut dosieren.

  • Schadenersatz muss der Geschädigte auch zivil selbst geltend machen. Die Versicherung fordert hingegen im Regelfall Regress (Rückforderung aus SchadenE). Das sind zwei verschiedene Prozesse, da zwei unterschiedliche Kläger und Angelegenheiten.

    Exakt ... und genau um eine solche Rückforderung ging es im Artikel.
    Ob der HH noch Schmerzensgeld versucht hat einzuklagen, das steht dort nicht drin. Vermute aber nicht, sonst hätte man das sicherlich erwähnt.

  • Ich muss ehrlich sagen ich würde auch bei kleinen nicht mit der Hand rein greifen. Hatten sowas letztens selbst und hab dem kleinen was entgegen geworfen. Wäre er wirklich auf Marley los hätte ich ihn mit dem Fuß versucht weg zu schieben nützt das nicht bekommt er eben einen schnicker mit dem Fuß. Wirklichen tritt würde ich vermeiden aber ganz ehrlich wenn der kleinsthund Verletzungen davon trägt tut es mir zwar leid aber was soll man denn machen?! Zu sehen wir der kleine an meinem hängt?


    Dass hier teilschuld ausgesprochen wurde ist ein Witz Gesetzes Lage hin oder her. Einfach mal normalen Menschenverstand walten lassen dann würde man auch sehen, dass das mit der Hand eingreifen noch human für den kleinen war. Aber da ist man mal wieder bei dem Punkt Deutschland und seine Gesetze. Leinenzwang und Maulkorb so wie es nach einem solchen Vorfall einen großen treffen würde wäre wahrscheinlich die größere Strafe für die Halterin. Dass die Versicherung mit regressansprüchen durch kommt ist schon sehr unwahrscheinlich sprich die Halterin erfährt somit eigentlich gar keine Strafe

  • Dass die Versicherung mit regressansprüchen durch kommt ist schon sehr unwahrscheinlich sprich die Halterin erfährt somit eigentlich gar keine Strafe

    Das kommt darauf an, ob sie selbst versichert ist oder nicht. Und wenn man Eigenverschulden bereits juristisch festgestellt wurde, dann dürfte die ein oder andere Klausel im Vertrag dafür sorgen, dass sie nicht dafür aufkommt. Gibt es keine solche Klausel, für grobes Selbstverschulden, dann wird sie die Prämie erhöhen.


    Wobei ich persönlich dafür wäre, dass sie zumindest eine Leinenpflicht bekommt (unabhängig von dem Versicherungskrams).

  • Jeder verantwortungsbewusste Halter hätte ja irgendwie eingegriffen, zum Schutz des eigenen Hundes. Ja, leider gibt es viele Gesetze, die die falschen schützen. :( Aber die Gesetze machen nicht die Gerichte, diese legen- und urteilen sie nur aus.


    Und wie meine Vorschrieberin schon schrieb, Versicherungungen sind in erster Linie darauf bedacht Kosten zu minimieren. Dabei ermitteln sie auch gern gegen ihre eigenen VN, um zumindest einen Teil der Kosten wieder zurückzubekommen. Die Versicherungsprämie steigt dann natürlich trotzdem. :pfeif:


    Leinenpflicht ist aber Gemeindesache. Im Streitfall ist dafür ein anderes Gericht zuständig.

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