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Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Wenn es keinen Kampf gegeben hätte (und der Dobi-Halter sich das ausgedacht hätte), wäre das sicherlich spätestens vor Gericht raus gekommen.
... Also kann ich das mit dem Kampf auch sehr wohl glauben...
Ich glaube, ihr verwechselt "Kampf" und "Angriff".

Das sind zwei verschiedene Dinge, egal ob der Angegriffene freiwillig oder unfreiwillig friedlich bleibt. -
2. Februar 2019 um 11:39
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Chihuahua greift Dobermann-Mischling an - Vor einem Moment
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Also ist das wohl doch so: Mit dem großen Hund bist du immer der Arsch.
Was rechtfertigt denn die Mitschuld? Die reine Anwesenheit? Denn sein reingreifen resultierte ja aus dem Angriff des Chi -
Ich glaube, ihr verwechselt "Kampf" und "Angriff". ;)Das sind zwei verschiedene Dinge, egal ob der Angegriffene freiwillig oder unfreiwillig friedlich bleibt.
Naja, dass die Presse es mit Bgegrifflichkeiten oft nicht so genau nimmt, ist ja bekannt. Und der Dobi wird sich vermutlich gewunden haben und gegen die Fixierung am HB gekämpft. Da hat man dann schon zu tun, einen festen Stand zu behalten... und ein kurzes Ruhighalten wird dann vermutlich als "Kampfpause" beschrieben worden sein. Ändert ja nichts an der übrigen Schilderung.
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Hi,
ich finds ja auch doof, nennt sich aber Gefährdungshaftung und ist wohl in Teilen schuldunabhängig zu werten.
( jedenfalls meinen das Richter so) Und ein großer Hund hat halt Gefährdungspotential.
soll keine Rechtfertigung sein sondern nur Erklärung.LG
Mikkki
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Ich schätze mal, dass er Teilschuld bekommen hat, wie man auch Teilschuld bekommt, wenn man zwei gleichgroße Hunde versucht zu trennen und dabei gebissen wird

Dass der Halter des Dobimischlings mit seinem Eingreifen dem Chiuahua womöglich das Leben gerettet hat, wird in dem Fall wohl unwichtig sein. Er hat reingegriffen und wurde gebissen - selber Schuld.
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Also ist das wohl doch so: Mit dem großen Hund bist du immer der Arsch.
Wobei er bestimmt auch eine Teilschuld bekommen hätte, wenn es statt einem Chihuahua ein DSH gewesen wäre. Hier ging es lediglich darum, dass er eingegriffen hat und das laut Richter nicht tun hätte sollen.
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Sollte man vielleicht mal den Leuten zeigen, die meinen, dass ihr Kleinsthund keine Haftpflichtversicherung braucht.
Nanana. Ich glaube nicht, dass das die Mehrheit ist. Ich kenne keinen einzigen Klein(st)hundehalter (und ich kenne viele), die keine Hundehaftpflichtversicherung haben.
Das kommt einfach auf den gesunden Menschenverstand an, der kann Großhundehaltern genauso fehlen. -
Sollte man vielleicht mal den Leuten zeigen, die meinen, dass ihr Kleinsthund keine Haftpflichtversicherung braucht.
Ja, und nicht nur Kleinhundbesitzer. Ich kenne einige Großhundehalter, die sowas für unnötig halten weil ihr Hund ja so gut hört.Ich selber kam auch schonmal in den 'Genuss', dass meine (bzw Mias) Haftpflicht greifen musste. Das hat mir und auch einigen anderen erst so richtig die Augen geöffnet, WIE wichtig diese Versicherung ist.
Folgener Fall:
Gassigang mit 3 Menschen und 3 Hunden. Ich mit Mia, Frau A mit Labbi und Frau B mit Hovawart Mix.
Wir laufen gemütlich als der Labbi seine 5 Minuten bekommt und den Hovawart Mix zum Spiel auffordert. Wir blieben stehen, der Hovi und der Labbi rannten, Mia setzte sich ins Fuß neben mich. So standen wir eine Weile und schauten den Beiden beim Spiel zu. Irgendwan kam der Hovi auf uns zugerannt, passte scheinbar nicht auf und donnerte der Labbibesitzerin voll in die Beine. Sie lag lang und hatte sichtlich Schmerzen.
Ende vom Lied: Oberschenkelbruch, OP, Reha, Arbeitsausfall über Monate. Gesamtschaden über mehr als 40.000 Euro. Und selbst ICH bzw Mia bekam eine Teilschuld, einfach weil Mia unangeleint anwesend war. Meine Versicherung musste ein Drittel des Schadens übernehmen. Die anderen 2 Drittel je die Geschädigte sowie die Besitzerin des Hundes, der den Schaden verursacht hat. Und das OBWOHL alle Beteiligten deutlich gemacht haben, dass Mia absolut unbeteiligt war.
So schnell kanns gehen. -
Wobei er bestimmt auch eine Teilschuld bekommen hätte, wenn es statt einem Chihuahua ein DSH gewesen wäre. Hier ging es lediglich darum, dass er eingegriffen hat und das laut Richter nicht tun hätte sollen.Das denke ich auch, aber es ist doch pervers!
Da hat er den kleinen Hund offenbar vor schweren Verletzungen oder Tod bewahrt und wird dafür bestraft.Ich wüsste gern, wo die Besitzerin des Chi war? Stand die nur doof rum? Oder gar nicht anwesend? Eigentlich hätte sie ihren Hund abpflücken müssen.
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Was rechtfertigt denn die Mitschuld?
Normalerweise trägt man eine Mitschuld, wenn man mit den Händen in kämpfende Hunde faßt.
Das war aber schon immer so, ich habe schon einige Gerichtsurteile zu solchen Fällen gelesen.Darum lieber treten und niemals mit den Händen in Kopfnähe fassen.
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