Jagd, Hege, Naturschutz und mehr - allgemeine Diskussion
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Waidmannsdank. Männe hat ne Überläuferbache erlegt. Aber die ist beim Metzger zum Zerwirken. Da bleibt erfahrungsgemäß nix zum Auskochen übrig, der hat das besser drauf
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Hi,
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Ich war gestern draussen, bin aber nach einer Stunde wieder weg, weil es angefangen hat zu stürmen und zu schütten wie aus Eimern.
Normal geh ich am 1.Mai schon raus, ist irgendwie etwas besonderes. Aber das Wetter passt momentan ja leider so gar nicht.
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Waidmannsheil!
Mann war gestern zum Morgenansitz. Das ist hier im Revier Ritual. Am 1. Mai sitzen alle Morgens an und man trifft sich dann zum Frühstück (diesmal wegen Corona ausgefallen).
In der Regel gehen dabei alle leer aus

Dieses Jahr konnte er einen jungen Bock erlegen.
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Ich hab mal ne Frage, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt

Gilt die Einwilligung zur Einrichtung einer Kirrstelle automatisch auch für den Nachpächter? Ich gehe mal davon aus, das der/die Nachpächter die Hochsitze und Jagdeinrichtungen des Vorgängers übernommen haben. Gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? "Hier wurde jetzt 20 Jahre gekirrt, dann darf ich das auch weiter?..!" Im Landesjagdgesetzt habe ich nur gefunden, das der Vorpächter seine Jagdeinrichtungen entfernen muss, wenn sie nicht übernommen werden. Aber nix darüber, ob der Grundstückseigentümer informiert werden muss/soll, und ob die Vereinbarungen automatisch weiterlaufen...
Zur Vorgeschichte: Vor mehr als 20 Jahren war ein Jagdpächter bei uns und hat sich die mündliche Erlaubniss geholt, auf einem landwirtschafltichen Brachstück am Waldrand eine Kirrstelle einrichten und das Grundstück regelmäßig zu mähen. Der dazugehörige Hochsitz befindet sich größtenteils auf dem Nachbargrundstück weiter unten, ein Teil der Streben auf unserem Grundstück. Vom Hochsitz aus muss er also auf/über unser Grundstück schießen. Der Pächter hat mittlerweile (mind. 1x) gewechselt (der "Alte" war aus dem Nachbardorf), der "Neue" ist von weiter weg, keiner der anderen Grünflächen-Nachbarn kennt ihn.
Jetzt möchte ich ab nächstem Jahr einen großen Teil des Grundstück wieder selbst nutzten. Als Holzlagerplatz, Obstgarten, Hundeauslauf und Freizeitgrundstück, und will den Bereich dazu auch wildschweinsicher einzäunen. Der andere Teil bleibt so wie er war und kann auch gerne weiter als Kirrstelle dienen. Der Hochsitz stört nicht (auch nicht den Nachbarn, auf dessen Land der größte Teil steht), wir sind nicht Anti-Jagd, er kann gerne mal auf einen Kaffee oder ein Stück Kuchen oder ein Grillsteak vorbei kommen, wenn wir auf dem Stück sind. Mit dem alten Pächter kamen wir super aus, wenn wir das Grundstück mal für eine Fete zum zelten genutzt haben. Aber ein Teil der Kirrstellen des Pächters ist auf dem Grundstück, das wir vorraussichtlich ab nächstes Jahr nutzen werden... seine "Schießfläche", keine Ahnung wie das richtig heißt, wird sich da bestimmt um 70% reduzieren. Das kann ihn ja nicht glücklich machen...
Ich habe den zuständigen Bürgermeister gebeten, das er dem Pächter Bescheid sagt, das der sich bitte mit mir in Verbindung setzen möchte, damit ich das auch mit ihm direkt klären kann... -
Ich würde auch sagen, sprecht mit ihm. Normalerweise regeln die einzelnen Bundesländer wieviele Kirrungen es im Revier geben darf und wo die sein dürfen.
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Wer von den Jägern hier hat traditionsgemäss den ersten Mai zur Bockjagd genutzt? Was haltet ihr davon, dass in manchen Bundesländern die Jagdzeiten für Rehwild verschoben werden sollen? Ich muss sagen, ich bin selbst kein Freund von dem Run am 1. Mai. Männe hat mich genötigt. Wir waren vor drei Wochen im neuen Revier und haben dort an den Orten, an denen wir saßen mehrere Böcke gesichtet. Und wie Männer so sind, hatte er Angst, dass die jemand anders erlegt, wenn er am 1. Mai nicht da ist...
... Ok, bei 25 Begehern (sehr grosses Gebiet) nicht ganz unberechtigt, aber wie es aussieht war ich tatsächlich die einzige, die einen erlegt hat. Ein Jährling im ersten Büchsenlicht... Zerlegt ist er schon (wir lassen das Fleich im Kühlschrank reifen) und die Knochen stehen auf dem Herd zum Auskochen für den Hund.Wir jagen in einem sehr guten Rehwild Revier. Aber erstmal sollen hier die Pächter und ihre Gäste ihre Böcke schießen. Wir sind zwei aktive Begeher auf 1000ha, Rehe schießen wir quasi nur auf Bestellung, Anblick hat man eigentlich immer wenn man das Revier kennt und sich auf Reh raussetzt.
Gestern gab es das letzte Rehgulasch vom vorigen Jahr. So langsam hab ich da bei der Zubereitung auch den Dreh raus. Sonst fand ich es eher immer so naja. Stinkig und trocken. Gestern hat's mir richtig geschmeckt und ich hab schon ein paar Ideen was ich mit dem nächsten Reh mache.
Schwein ist mir trotzdem lieber. Da mach ich mittlerweile alles von Gulasch über Kochschinken bis Lyoner draus.
Allen Bockjägern ein weidmannsheil

Ein Freund hat ein Revier in Hessen. Schade was dort mir dem Rotwild und Rehwild passiert. Wir sind dort quasi ganzjährig eingeladen mit freier Büchse auf alles was kommt. Was wir nicht kriegen schießt der Forst dann bei seinen Drückjagden.
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Ich würde auch sagen, sprecht mit ihm.
klar, mit ihm sprechen werde ich sowieso. Aber ich kenne ihn ja nicht. Und es gibt ja solche und solche Pächter
Deswegen würde ich gerne vor dem Gespräch zumindest in Grundzügen wissen, wie das geregelt ist. Es geht mir nicht darum, Ärger zu machen, sondern zu wissen wo ich stehe.Normalerweise regeln die einzelnen Bundesländer wieviele Kirrungen es im Revier geben darf und wo die sein dürfen.
Heißt das, wenn die Kirrung offiziell eingetragen ist (und davon gehe ich aus, die Stelle ist direkt an einem Wanderweg) muss der Grundstückseigentümer sie unbefristet dulden?
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Ich würde auch sagen, sprecht mit ihm.
klar, mit ihm sprechen werde ich sowieso. Aber ich kenne ihn ja nicht. Und es gibt ja solche und solche Pächter
Deswegen würde ich gerne vor dem Gespräch zumindest in Grundzügen wissen, wie das geregelt ist. Es geht mir nicht darum, Ärger zu machen, sondern zu wissen wo ich stehe.Normalerweise regeln die einzelnen Bundesländer wieviele Kirrungen es im Revier geben darf und wo die sein dürfen.
Heißt das, wenn die Kirrung offiziell eingetragen ist (und davon gehe ich aus, die Stelle ist direkt an einem Wanderweg) muss der Grundstückseigentümer sie unbefristet dulden?
So viel ich weiß müssen Kirrungen nicht eingetragen werden.
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Hallo ich habe eine Frage an die Jäger hier, nachdem mein vermeintlicher Hase wohl ein Fuchswelpe war .
Welches Tier könnte dafür verantwortlich sein ? Der Rest des Körpers war nicht auffindbar , es war aber auch kein Blut oder ähnliches an der Stelle (Feldweg, nicht befahren).
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Da ist vieles möglich. Wildschwein, Dachs, Fuchs, Rabenvögel, etc. Da kann alles mal mitgeknabbert haben.
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