Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
- Helfstyna
- Geschlossen
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Das Töten eines wildgewordenen Tieres, das eine Gefahr für seine Umwelt darstellt, ist für mich etwas ganz anderes als das -Gottbewahre- Töten eines Menschen.
Ob ich einen bissigen Hund töten könnte, weiss ich natürlich auch nicht, und ich möchte auch never ever in diese Situation kommen. Aber es könnte ja auch versehentlich geschehen, wenn ich meinen Hund retten will, und zb das Halsband zu lange zu eng festhalte oder den Angreifer mit der Leine zu lange stranguliere.
Da Tiere rechtlich Dinge sind, ist es in meinen Augen halt ziemlich verzwickt. Dann sehe ich eher keine Notwehr, außer ich selber werde bedroht. Und das finde ich ganz schön doof.
Aber ok, das ist dann wohl etwas,was man von Fall zu Fall entschieden bekommt und dafür hab ich dann meine Versicherungen, Haftpflicht (versehentlich fremden Hund verletzt/ getötet) und Rechtsschutz (Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)
wofür hat man die denn sonst...
PS: Vielen Dank füŕ eure Antworten
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Hi
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Aber es könnte ja auch versehentlich geschehen, wenn ich meinen Hund retten will, und zb das Halsband zu lange zu eng festhalte oder den Angreifer mit der Leine zu lange stranguliere.
Wenn so etwas versehentlich, ohne Absicht zu töten, geschehen würde, wäre mir ehrlich gesagt egal, wie hinterher die rechtlichen Konsequenzen aussehen könnten. Darüber würde ich mir wohl in so einem Moment der Not keine Gedanken machen.
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Von daher könnte ich bewußt niemanden töten, weil ich es nicht gelernt habe, die Hemmschwelle wäre bei mir zu groß.
Das kann man nicht lernen, glaube ich zumindest. Ich wüsste auch nicht wie, daher die Frage.
Ist halt meine Überzeugung das man sowas erst weiß, wenn man in der Lage war. Hoffen wir das du mich nie widerlegen kannst/musst.
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Das Töten eines wildgewordenen Tieres, das eine Gefahr für seine Umwelt darstellt, ist für mich etwas ganz anderes als das -Gottbewahre- Töten eines Menschen.
Ob ich einen bissigen Hund töten könnte, weiss ich natürlich auch nicht, und ich möchte auch never ever in diese Situation kommen. Aber es könnte ja auch versehentlich geschehen, wenn ich meinen Hund retten will, und zb das Halsband zu lange zu eng festhalte oder den Angreifer mit der Leine zu lange stranguliere.
Da Tiere rechtlich Dinge sind, ist es in meinen Augen halt ziemlich verzwickt. Dann sehe ich eher keine Notwehr, außer ich selber werde bedroht. Und das finde ich ganz schön doof.
Aber ok, das ist dann wohl etwas,was man von Fall zu Fall entschieden bekommt und dafür hab ich dann meine Versicherungen, Haftpflicht (versehentlich fremden Hund verletzt/ getötet) und Rechtsschutz (Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)
wofür hat man die denn sonst...
PS: Vielen Dank füŕ eure Antworten
da nochmal die Fragestellung für die Jura erstsemester
Vielleicht hilft dir das ein wenig
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Ja, deshalb mach ich mir ja vorher meine Gedanken
aber man kann doch nicht schon vorher darüber nachdenken, was einem nach Notfall passieren könnte.
Ich glaube, daß man in brenzligen Situationen einfach instinktiv funktioniert, falls man nicht in eine Schockstarre verfällt. Aber selbst die Schocksekunde kann man abtrainieren.
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Aber natürlich: Wenn Du es tätest - und einen entsprechenden rechtlichen Instanzenweg beschreiten würdest - dann würde aus dem Urteil mehr Rechtssicherheit für Nachfolgende entstehen
Spaß beiseite: Es gibt bei sowas einfach ein gewisses Lebensrisko. Und schlussendlich ist beim Aufsummieren der Wahrscheinlichkeiten das Risiko, dass Du Opfer eines derartigen Angriffs wirst, erfolgreich und mit letztlich finaler Konsequenz für den Angreifer eingreifst, dafür rechtlich belangt wirst und das Ganze nicht schon im Vorfeld erstickt wird , seeehhhrr gering. Da würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.
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Da würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.
Hat meine Mama auch schon immer gesagt.. "Mach dir nicht so viel Gedanken über ungelegte Eier"
Und, hab ich auf meine Mama gehört? Neeee...
Gedankenspiele mach ich schon mein ganzes Leben... Ich habe heute eindeutig zu viel Zeit
Danke jedenfalls für eure Antworten und auch den Link Undhund den lese ich mir sehr gern durch
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da nochmal die Fragestellung für die Jura erstsemester
Vielleicht hilft dir das ein wenig
Als ich folgendes gelesen habe hätte ich ja beinahe gekotzt:
ZitatHier steht dem Verlust eines Tieres im Wert von 3.000 € der Verlust eines fast wertlosen Tieres gegenüber. Diese Differenz ist sehr groß, vor allem im Verhältnis zur fast wertlosen Mischlingshündin.
Aber zum Glück ist irgendein Jurist doch so clever gewesen das über den ideelen Wert doch gleichzustellen...
Sehr aufschlussreicher Link übrigens.
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Gibt es Rassezuchtverbände die in ihren Regularien Vorschriften haben an welchen Personenkreis Welpen vermittelt werden sollen oder an welche nicht? Oder läuft das immer unter freiwilliger Selbstkontrolle? Gibt es dafür einen passenderen Thread?
Die Frage stelle ich mir seit einer Woche als ein Herr Ende 60 mit einer 8 Monate alten Boxerhündin vor uns stand der er bereits jetzt schon körperlich nicht mehr gewachsen war.
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