Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
- Helfstyna
- Geschlossen
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Es ist schwierig mit ihm, aber solange man sich an Regeln hält ist er sein ausgezeichneter Hund. Gehe ich aus dem Haus und melde mich nicht ab - flippt er aus. Melde ich mich ab (Frauchen geht einkaufen) und gehe zum Auto, kann ich die Haustüre offen lassen - er wird das Haus nicht verlassen, weil er weiß, dass ich wiederkomme. Das selbe gilt im Auto - offene Autotüre lässt ihn absolut kalt, er darf nicht alleine aussteigen und will das auch gar nicht. Er wartet artig bis ich mit der Leine komme um ihn abzuholen. Egal ob vor der Haustüre oder der Innenstadt.
Seine Regeln sind nicht wirklich verkehrt sondern einfach eine Umstellung, ich muss meine alte Dame ja auch schon aus dem Auto heben, weil sie die Höhe alleine nicht mehr springen kann. Also bleibt sie auch bei offenen Türen im Auto. Sicherer ist es allemal, einen Hund beim Aussteigen an die Leine zu nehmen, auf ein "komm doch endlich" reagiert er auch nicht, ist halt schwierig wenn ich die Hände voller einkaufszeug habe und dann noch den Hund anleinen muss. Sicherer ist es für uns beide.
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Hi
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Es müsste nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand sein, da man mit diesem auch eine drohende Gefahr für sein Eigentum abwenden darf.
Notwehr gilt mit bei Gefahr für Leib und Leben, wobei der Hund ja eben nur als Sache zu behandeln ist.
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Wenn mein Hund angegriffen wird, ist es rechtlich zulässig, den anderen Hund zu töten?
Das wird wahrscheinlich immer auf den Richter ankommen, der diesen Fall hinterher entscheiden muß.
Die Frage ist nur, könntest du einen angreifenden Hund töten?
Ich könnte es nicht, jedenfalls nicht mit Absicht, genausowenig wie ich einen Menschen töten könnte.
Ich hätte aber kein Problem damit, beide kampfunfähig zu machen.
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DerFrechdax - die Verhältnismäßigkeit der Situation spielt eine Rolle.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass du um eine Gefahr von deinem Hund abzuwenden, den angreifenden Hund 'töten darfst'!
Welche Konsequenz daraus entstehen kann
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Ich könnte es nicht, jedenfalls nicht mit Absicht, genausowenig wie ich einen Menschen töten könnte.
Nur zum drüber nachdenken: Woher weißt du das?
Ich liebe Hunde und hätte ähnliches von mir Behauptet, aber dennoch musste ich bereits einen Hund erschlagen, einfach weil ich in dem Augenblick keine andere Wahl gesehen habe. Auch über Menschen hätte ähnliches gesagt, aber auch da habe ich im Dienst meine Waffe gegen einen Menschen einsetzen müssen und konnte es auch, glücklicherweise nicht tödlich.
Die Vorstellung das wir das können beißt sich mit unserem moralischem Kompass und das ist auch gut so, aber solange man nicht in der Situation war würde ich aus heutiger Sicht so eine Aussage nicht mehr treffen.
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ICH weiß halt nicht wie ICH nach sowas mit meinem Hund umgehen sollte.
Das käme bei mir darauf an, was meine Hund getötet hätten.
Kaninchen, Vögel oder Ratten haben meine vorherigen Hunde leider paarmal erwischt. Da war ich hinterher einfach nur sauer.
Hätten sie ein Reh gerissen oder einen anderen Hund getötet, wäre da hinterher ein E-Halsband drauf gekommen. Erlaubt oder nicht!
Aber GsD gehörte sowas nicht ins Beutechema meiner Hunde.
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Ich kann mir schwer vorstellen, dass du um eine Gefahr von deinem Hund abzuwenden, den angreifenden Hund 'töten darfst'!
Wenn es bei dem oben genannten Paragraphen ähnlich ist wie bei Notwehr, hängt das wieder stark vom Einzelfall ab. Wen ein Mini-Hund auf deine Bulldogge losgeht wird vermutlich alles was über laut rufen geht schon schwierig, umgekehrt hingegen könnte man sicher einen Richter finden der eine tödliche, unmittelbare Bedrohung sieht und entsprechende Hilfsmittel legitimiert.
Wie gesagt, immer unter der Annahme es wird ähnlich zu Notwehr bewertet.
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Also, wenn Menschen nicht gefährdet werden, gibt es unter den Hunden keine Notwehr?
Bei uns kommt's draufan (Gemeinde / Kanton / Sonneflecken / keine Ahnung).
Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Hundehalter einen angreifenden Hund mit seinem Taschenmesser arg verletzt hat (Hund ist gestorben).
Der kam dran wegen Tierquälerei, der Halter vom Angreifer kam auch dran - weil sein Hund den andern verletzt hat.
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Rechtssicherheit gibts hier einfach nicht, weil der Angriff eines Haustiers auf ein anderes Haustier konkret eben nicht rechtlich geregelt ist. Es wird also immer auf eine Einzelfallabwägung hinauslaufen, denke ich.
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Auch über Menschen hätte ähnliches gesagt, aber auch da habe ich im Dienst meine Waffe gegen einen Menschen einsetzen müssen und konnte es auch, glücklicherweise nicht tödlich.
Ich bin Privatperson und keine im Dienst agierende Polizistin oder dgl.
Von daher könnte ich bewußt niemanden töten, weil ich es nicht gelernt habe, die Hemmschwelle wäre bei mir zu groß.
Kampfunfähig machen könnte ich hingegen schon, eben weil ich DAS gelernt und trainiert habe.
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