Tochter wird auf dem Schulweg von Junghund angeknurrt
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Der Hund musste nicht schon vorher gesichert sein solange er das Grundstück nicht verlässt.
Erst seit dem Vorfall hat dieser Hundebesitzer "Auflagen".Das ist wirklich schwierig ... komisches Rechtsempfinden (Pflichten werden offensichtlich ausschliesslich mit Bestrafung assoziiert). Als entstünden Rechte und Pflichten erst dann, wenn etwas passiert, vorher sind die nicht existent oder wie? Aber Rechte und Pflichten bestehen nicht nur, wenn etwas schief gelaufen, passiert ist oder jemand schon zu Schaden kam. Du musst nicht erst beim TÜV vorstellig werden, wenn Du einen Unfall verursacht hast. Du bist in der Pflicht, damit es nicht zu einem Unfall kommt (bzw. das Risiko gemindert wird).
Es muss auch niemand bereits im Pool ertrunken sein, auf dass es zu Deiner Pflicht WIRD, ihn zu sichern. Es war schon vorher Deine Pflicht. Hältst Du Dich nicht dran, bekommst Du seitens eines Gerichts die Auflage, so Du damit erwischt wirst. Dann erinnert man Dich verstärkt daran, Deine Pflicht endlich in die Tat umzusetzen (vermutlich mit Frist). Neben höchstwahrscheinlich einer Strafe wg. Unterlassung und Übernahme der bis dahin entstandenen (Gerichts-)Kosten (weil Du Dich nicht daran gehalten hast, Deinen Pflichten nicht nachgekommen bist).
Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob jemand ertrunken ist, reingefallen oder niemals jemals hinein fiel. Du hast den Pool zu sichern. Punkt. Und genau so wird es auch mit dem Hund sein (wenn es eben von Zone zu Zone ... und Bundesland ...). Um die Pflicht zu haben, deinen Hund im Sinne des Gesetzes zu sichern, braucht der keinen gebissen zu haben.
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Lt. Profilangabe BW ; Lorbas
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Es geht um die Sicherung eines Hundes und um Rücksichtnahme.
Nicht darum, dass jeder Hundehalter einzäunen muss.
Und etwas entsetzt bin ich ja ehrlich gesagt auch was für einen niedrigen Stellenwert Gefühe von Menschenkindern hier bei einigen Usern zu haben scheinen.
Und dabei, haben Mutter und Tochter alles richtig gemacht und haben als Hundehalter auch Verständnis.
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Genau. In Baden-Württemberg.
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Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob jemand ertrunken ist, reingefallen oder niemals jemals hinein fiel. Du hast den Pool zu sichern. Punkt. Und genau so wird es auch mit dem Hund sein (wenn es eben von Zone zu Zone ... und Bundesland ...). Um die Pflicht zu haben, deinen Hund im Sinne des Gesetzes zu sichern, braucht der keinen gebissen zu haben.
Wo halt kein Kläger, da auch kein Richter... leider.
Unsere Große ist mal als sie noch jung war, durchs von den Kindern offen gelassene Gartentürchen ausgebüxt und bei Nachbarn gegenüber in den Pool gesprungen und nicht mehr rausgekommen. Das hätte arg schief gehen können, eine Nachbarin hat ihr Gewimmer gehört und uns Bescheid gegeben, wir hatten nix bemerkt, es war Sonntag morgen und wir hatten den Hund noch gar nicht vermisst
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Die Nachbarin mit dem Pool war sich keiner Schuld bewusst, von wegen Sicherungspflicht und Gefährdungshaftung und so... der Hund hat ihr ungesichertes Grundstück ohne Zaun betreten und damit war sie ihrer Meinung nach aus dem Schneider, er hätte na auch draußen bleiben können. Ich mag gar nicht dran denken, wenn hier mal ein Kind ausbüchst... was wir hier ungesicherte Teiche und Pools haben...
Ist sich jemand keiner Schuld bewusst und sieht sich nicht in der Verantwortung, wird's schwierig und anstrengend, wenn man etwas durchsetzen will... da bleibt oft nur der Gang zum RA und OA.
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Was genau ist eigentlich passiert, nachdem der Hund geknurrt hat?
Ist der Hund stehen geblieben oder ist er weggelaufen?
Wie weit weg war der Hund?
Vielleicht hat der Hundehalter die Szene sehr wohl im Auge gehabt und den Hund da leise weggerufen?
Oder hatte eine Schleppleine am Hund?Wie ist da eigentlich die Örtlichkeit - ein Vorgarten oder eine Einfahrt?
Wenn ich meinen Hund morgens auf dem eigenen Grundstück kurz laufen lasse und dabei bin, dann ist der Hund in dem Moment unter Aufsicht und muss nicht an die Leine oder hinter einen Zaun.
Und wenn hier sonst schon kein Argument greift, der Hund ist als Welpe gekauft worden und hat sicher an die 1000,- Euro gekostet.
Ich bin mir sicher, dass der Besitzer den Hund nicht unter dem nächsten Auto sehen will.Ich bin gespannt, was nächste Woche berichtet wird - ob der Hund wirklich alleine im Dunkeln an der Straße herumläuft und vorbeikommende Personen anknurrt.
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Wahrscheinlich wird das "dann so sein", das das berichtet wird.
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Ich glaube, bei uns ist das echt irgendwie anders mit dem Sichern.
Bei uns wird immer erst alles gesichert wenn etwas passiert ist.Zuerst fiel ein Kleinkind durch das Brückengeländer in den Bach (da war ich Zeuge), dann wurde das Brückengeländer ausgetauscht.
Dann stürzte eine Mutter nach dem Elternabend im Dunkeln (damals waren an dieser Straße keine Laternen) mit dem Rad so unglücklich in den Dorfbach und schlug sich den Kopf dabei auf. Morgens wurde sie tot von Schulkindern im Bach gefunden. Jetzt gibt es dort ein Geländer und Laternen. Wobei ich dazu erwähnen muss, dass diese Strecke der Hauptschulweg ohne Gehsteig ist und die Kinder auf der Straße laufen müssen und dort nur ein weißer Streifen aufgemalt ist als Gehweg.
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Ich habe hier auch mal was wegen freilaufende Hunde bei einem Grundstück ohne Zaun versucht, keine Chance. Erst wenn der Hund auf Menschen losgeht. Ansonsten ist es so, dass die Besitzer von ihrer eigenen Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden wenn etwas passiert.
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Wahrscheinlich wird das "dann so sein", das das berichtet wird.
Deine Beiträge und Unterschwelligen Unterstellungen sind wirklich mehr als unverschämt. Dich möchte ich mal sehen, wenn du mit deinem Fifi morgens im Dunkeln einem ungesicherten CaneCorso entgegen stehst, mit einem Halter der das Problem nicht sieht und bei dem du schon beim Vorgänger die Erfahrung gemacht hast, dass er das halt nicht im Griff hat..
Was genau ist eigentlich passiert, nachdem der Hund geknurrt hat?
Ist der Hund stehen geblieben oder ist er weggelaufen?
Wie weit weg war der Hund?
Vielleicht hat der Hundehalter die Szene sehr wohl im Auge gehabt und den Hund da leise weggerufen?
Oder hatte eine Schleppleine am Hund?All das (irgendwie auf den Hund einwirken etc) hat der Halter aber auch nach eigener Aussage nicht getan. Er sieht schlicht und ergreifend kein Problem in dem Verhalten seines Hundes - in Folge dessen wird er an der Situation auch nichts ändern.
Das Problem der TS ist nicht, dass da ein Junghund auf einem uneingezäunten Grundstück ist. Das Problem ist, dass der Hund sich gegenüber dem Kind aggressiv gezeigt hat (und dabei ist es für das Ergebnis vollkommen egal ob nun aus Angst oder Territorialverhalten.. ) und nachdem man das Gespräch gesucht hat, der Halter keinen Grund sieht dafür zu sorgen das hier auch künftig nichts passiert.
So naiv kann man garnicht sein, dass man wirklich glaubt das so ein junger Hund von selber dann 100% sicher (!) auf dem Grundstück bleibt. Das ist auch keine vorgezogene Dramatik, sondern schlicht und ergreifend langjährige Erfahrung mit territorialen Hunden. Und ja, die fangen in dem Alter an auszuprobieren, haben dann eben Erfolg damit oder nicht und bauen das aus.Für mich nicht. Nach welcher Grundlage ist das ein "Vorfall"? Kind erschreckt sich (so blöd es für das Kind ist! Keine Frage!) ist kein Vorfall.
Wenn du hier schon auf die gesetzliche Schiene gehen möchtest, dann möchte ich dich gerne darauf hinweisen das nach den meisten Landeshundeverordnungen ein Vorfall nicht erst ein "Vorfall" ist, wenn jemand zu Schaden kommt. Auch sich bedroht fühlen, durch einen Hund der "gefahrdrohendes Verhalten " zeigt ist durchaus schon Grund für eine entsprechende Einstufung.
Ich bin ja wirklich die letzte die ein Problem damit hat, wenn ein Hund gerade auf seinem eigenen Grundstück nicht nur nett zu Fremden ist. Trotz Allem habe ich dafür zu sorgen, dass für jeden Passanten auch klar ersichtlich ist, dass der Hund keine akute Gefahr darstellt, weil er gesichert ist. Laufen lassen und das lapidar abzuwiegeln mit "ja wenn was passiert dann haftet der Halter ja..." ist unter aller Sau. Ein Kind hat das Recht sich in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen ohne sich akut bedroht fühlen zu müssen.
So ein bisschen beschleicht einen hier ja das Gefühl das das nur alles nicht so wild ist, weil es sich um ein Kind handelt. Wenn der eigene Hund von einem Tutnix umkreist wird, dann läuft das bei den meisten hier ja auch nicht unter "ja aber der Hund ist ja nicht verletzt".
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