Tochter wird auf dem Schulweg von Junghund angeknurrt

  • Mir ist schon klar, dass es um geltende Gesetze und Vorschriften geht, allerdings steht zumindest in dem für mich gültigen LHundG nichts von "Hund knurrt auf Grundstück".

    Naja ... aber ich hatte halt so etwas, wie Folgendes vor Augen:
    Was am Gartenzaun und an der Grundstücksgrenze erlaubt ist | MDR.DE

    (Möglich, das ist von Bundesland zu Bundesland oder Zone zu Zone ... aber ich glaube nicht wirklich dran).

    "Hund knurrt" ist vll. nicht so die erfolgversprechende Verschlagwortung xD

    Das steht vll. nicht im LHundG, weil es bereits übergeordnetes gibt, womit es abgedeckt sein sollte. Und wenn ich das realistisch betrachte (so unser aller Rechtsempfinden, mich eingeschlossen), weitab der meisten Pflichten und Auflagen ist man sich nicht bewusst. Die lernt man erst kennen, wenn man in Haftung genommen wird.

    Das könnte im vorliegenden auch so ausgesehen haben (weiss, ist nicht passiert): Mädel erschreckt sich, springt zur Seite, wird vom Auto erfasst. Der HH, wenn der Link die Wahrheit spricht, tschahhhh .... der wird vermutlich gleich 2 x seines Lebens nicht mehr froh ...

    Gleiches gelte, würde der Hund auf die Strasse rennen und jemand käme zu Schaden (hatte ich schon geschrieben).

    Oder das Dingens mit dem Pool. Solange kein Kind reinfällt, sich niemand der Gefahr oder der Gefährdung bewusst wird, wissen vll. sehr viele Besitzer gar nicht, dass sie hätten den Pool so sichern müssen, dass des Nachbars Kinder (ob sie etwas auf dem Grundstück zu suchen hätten oder nicht) nicht reinfallen können.

    Das ist wie mit dem Auto, Bremsen, Reifen, TÜV ... technischer Zustand (eigentlich mit allem), obwohl Dein Eigentum und Besitz ... Du stehst in der Verantwortung und zwar auch mit präventiven Massnahmen. Wieso sollte es ausgerechnet beim Hund eine Ausnahme sein? Man kann auch nicht einfach Dein Pferd auf ungesichertes Gelände stellen ... und das knurrt nicht einmal ;)

    PS: Und zusätzlich, das müsste ich noch mal recherchieren, könnte es auch eine Passage im TschG geben, die ihn eigentlich dazu verpflichten würde.


    Mein Problem ist, dass diese ganze Diskussion sich auf einen "Vorfall" bezieht, der - für mein Verständnis - eben keiner ist

    Hhmm, aber der HH hat schon in einem Gespräch ausgeführt, dass er es nicht ändern möchte. Das heisst doch, dass er es weiter so machen möchte. (Kann natürlich sein, dass er das nicht ernst meinte ... aber das kann man auch nicht voraussetzen).

  • Es ist schon viel vorgeschlagen worden (ich hab mir alles durchgelesen :gut: )

    Ich könnte noch den Vorschlag einbringen, bei einer Art Bürgerbüro o.ä., wenn's sowas bei euch gibt, unverbindlich vorstellig zu werden und anzufragen, was man in eurer Situation machen kann.

    Fakt ist, euer Kind und ihr fühlt euch bedroht, und der Hund läuft ohne sichernde Maßnahmen frei (auf seinem Grundstück) herum und könnte jederzeit das Grundstück verlassen. Plus, es ist ein Hund, der aufgrund der Größe und Rasse bedrohlich wirkt und unfreundlich geknurrt hat (ich geb es zu, ich lehne mich weit raus aus dem Fenster, ich hab selber einen Großhund, und sie hat auch schon gelegentlich Kinder angebellt, wenn sie schreiend an unserem Gartenzaun vorbeigerannt sind :gott: )

    Ihr wollt ja nichts Unmögliches vom Besitzer, es langt, wenn er den Hund an die Leine nimmt, zu späterer Uhrzeit mit ihm Gassi geht, einen Zaun zieht.

    Ein weiterer Vorschlag wäre, mit der Schule zu sprechen. Ein sicherer Schulweg liegt auch im Interesse der Schule. Man könnte dort anfragen, was für Möglichkeiten dort gesehen werden und wie ihr euch Verhalten könntet.

    Ansonsten bleibt nur Kind begleiten, taucht der Hund auf, filmen, deeskalierender Umgang mit dem Hund oder zum Bus im Auto mitnehmen.

    Wie denken eigentlich andere Nachbarn darüber, wenn der Hund frei rumläuft? Ihr seid sicher nicht die einzigen, die dort vorbei müssen, oder?

  • Fakt ist, euer Kind und ihr fühlt euch bedroht, und der Hund läuft ohne sichernde Maßnahmen frei (auf seinem Grundstück) herum

    ...und der Hund wird irgendwann mal erwachsen!
    Das geht so einfach nicht. Das Kind muß da morgens im Dunkeln alleine vorbeilaufen und fühlt sich bedroht.
    Mag ja sein, daß der Hund jetzt noch auf dem Grundstück bleibt, aber in einem halben Jahr auch noch?

    Ich hatte hier gegenüber, bei uns in der Sackgasse, bis vor zwei Jahren noch einen Cane Corso wohnen. Der hat auch alles gestellt, und am Grundstück verfolgt. Manchmal kam er auch quer über die Straße knurrend auf mich zugelaufen.
    Nun bin ich kein Mensch, der Angst hat vor Hunden, manche Anwohner haben sich schon unwohl gefühlt.

    Ich würde beim OA oder Gemeindeamt vorsprechen und die Situation schildern. Es müßte doch kein Thema sein, das Grundstück ordentlich zu sichern, egal ob man meint der Hund verläßt es nicht. Niemand muß sich durch ein Tier bedroht fühlen!

  • Obwohl der Hund sogar gebissen hat, muss der Hundehalter sein Grundstück nicht einzäunen:

    Kann ja sein ... und eigentlich dreht sich dieser Thread (bin zu faul nachzusehen) nach meinem Empfinden schon fast ab der 1. Seite um die Frage, wie es im Bundesland und Zonenplan des besagte Grundstückes zu handhaben sei. Und Dein Link gibt mir auch noch vollauf Recht. Dort steht nämlich:

    "dem Hundehalter steht es jetzt frei, auf welche Weise er ein Entweichen seiner Weimaraner Vorstehhunde verhindert.

    .....

    Nach dem geänderten Bescheid muss der Hundehalter aber gewährleisten, dass seine Hunde zu keiner Zeit entweichen können - sonst drohen ihm Zwangsgelder."

    Und das ist doch genau das, was ich vor ein paar Seiten ausgeführt hatte. Entweder durch Zaun gesichert oder er steht mit Leine auf dem Grundstück oder er lässt es gleich ganz. Der HH ist verpflichtet, seinen Hund zu sichern und das auch präventiv. Haftung kommt dann, wenn was passiert ist. Das entbindet ihn aber nicht seinen Pflichten, vorher.

    Klar, kann ihn niemand zwingen, einen Zaun um sein Grundstück zu ziehen. Aber auch dieser HH aus Deinem Link kann nicht gleich Beides haben. Entweder er sichert seine Hunde anders oder wenn er das nicht will, dann halt Zaun drum (und jupp, der hat dann auch entsprechend sicher zu sein). Kann er sich ja aussuchen, aber nix machen scheint wohl doch nicht so rechtens zu sein.

  • as Grundstück ordentlich zu sichern, egal ob man meint der Hund verläßt es nicht. Niemand muß sich durch ein Tier bedroht fühlen!

    Ja, oder halt den Hund selbst sichern ...

  • Und das ist doch genau das, was ich vor ein paar Seiten ausgeführt hatte.

    Der HH ist verpflichtet, seinen Hund zu sichern und das auch präventiv.

    Ja, aber nur weil der Hund das Grundstück verlassen und jemanden gebissen hat.
    Der Hund musste nicht schon vorher gesichert sein solange er das Grundstück nicht verlässt.
    Erst seit dem Vorfall hat dieser Hundebesitzer "Auflagen".

    Hier in unserem Dorf muss niemand sein Grundstück einzäunen nur weil er einen Hund hat, es gibt sogar ein altes Baugebiet in dem eine natürliche Einfriedung vorgeschrieben ist - dort darf man gar keinen Zaun ziehen.

    Auch hat sich hier im Dorf jemand mit Dogge ein Haus gekauft. Das Grundstück ist mit einem 80cm hohen Zaun eingezäunt. Der Besitzer hat bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, seinen Zaun auf 2m erhöhen zu dürfen - Antrag wurde abgelehnt.

  • Ja, aber nur weil der Hund das Grundstück verlassen und jemanden gebissen hat.
    Der Hund musste nicht schon vorher gesichert sein solange er das Grundstück nicht verlässt.
    Erst seit dem Vorfall hat dieser Hundebesitzer "Auflagen".

    Dieser Hund aus dem Link ist "aus der Haustür ausgebüxt." Das heißt, er wird sonst im Haus gesichert. Nicht dass er ungesichert auf dem Grundstück rumlaufen darf.

  • Der Hund musste nicht schon vorher gesichert sein solange er das Grundstück nicht verlässt.

    Also in NRW kämst du damit nicht durch. Es reicht schon, wenn sich jemand durch einen knurrenden Hund, auf einem ungesicherten Grundstück, bedroht fühlt. Zumal noch ein Kind.
    In welchem Bundesland wohnt die TE?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!