Tochter wird auf dem Schulweg von Junghund angeknurrt

  • Hat denn dieser Hund das Grundstück verlassen? Ich frag nur weil hier dauernd von einem "ungesicherten" Hund geschrieben wird.

    Solange der Hund das Grundstück nicht verlässt, kann der Hund ungesichert (ohne Leine, ohne Zaun) sein wie er will, egal ob da im Dorf Leinenpflicht ist oder Sonstwas.
    Auf seinem Grundstück kann der Hund machen was er will und er muss dort weder angeleint, noch irgendwie anders gesichert sein.

  • Er hat wohl das Grundstück nicht verlassen, wurde doch irgendwo am Anfang mitgeteilt.

    Er hat auf dem Grundstück gestanden und geknurrt. Wie auch immer das knurren gewesen ist.
    Laut, leise, kurz, lang, unsicher, böse oder oder.

  • "Du meinst also es spielt eine Rolle oder hätte irgend eine Konsequenz,
    wenn Du Dich als Halter hinstellst und einem Fremden mitteilst: "Der tut nix"?
    Wenn Du das sagen wolltest (und nur dann): You make my day

    "

    Nenn mich naiv, aber ich glaube das, wenn mir jemand sagt "der tut nix" und bin bisher auch gut damit gefahren. Der Halter würde sich auch strafbar machen, wenn doch was passiert. Warum sollte er das also riskieren? Wenn ich den Halter wirklich für so dämlich halte, gehe ich dem Hund eben einfach aus dem Weg.

    Nur am Rande, weil OT: Wenn man einen Kleinhund an der Leine hat, ändert sich die Einstellung aber ganz schnell.

  • Es heißt aber auch nicht, dass ich meinem Nachbar vorschreiben kann, seinen Hund an der Straße anzuleinen, weil ich es mit meinem Hund so handhabe.

    Nein, Du kannst das Deinen Nachbarn nicht vorschreiben.

    Wenn was passiert, nun, dann haftet er.

    Stimmt. Aber warum haftet er?

    Jeder ist in erster Linie für sich selbst verantwortlich.

    Wir leben nicht in anarchistischen Gesellschaftsformen, in denen sich jeder seine Bedingungen, also was denn in die eigene Verantwortung fiele, selber zusammen basteln kann. Das wird bestimmt durch Regeln/VO/Gesetze ... Und daraus (lassen wir das moralisch-gesellschaftliche einfach mal weg) rekrutiert sich, was Deine Verantwortung ausmacht (oder auch nicht). Das ist nicht gleichbedeutend damit, jeder wäre sich darüber bewusst oder würde sich daran halten. Aber alleine schon aus der Tatsache, dass man haften würde, so etwas passieren würde, zeigt doch auf, wer in der Pflicht geew, oder nicht. Wenn es diese Verantwortung nicht gäbe, brauchte man doch gar nicht haften, wenn etwas passieren würde.

    Und genau darum geht es doch hier. Nicht um Konstrukte und Phantasien, sondern um ganz konkrete Fakten. Und dann schreibst nicht DU (oder die TE) dem HH vor, ob er anzuleinen (oder was auch immer) hat, sondern eben diese Regeln/VO/Gesetze. Es geht darum zu klären, ob er muss oder nicht muss, auf seinem Grundstück. Muss er nicht, wird es dabei bleiben, dass die Mutter ihre Tochter auf dem Schulweg begleiten muss. Dann ist es halt so. Wenn es aber anders herum ist, dann brauchen weder Mutter noch Tochter ihren morgendlichen Lebensrhythmus an den Hund eines Nachbarns anzupassen.

    Könnte ja jetzt auch formulieren (nur theoretisch ... wäre mir zu s/w): "Der CC-HH schreibt der Familie vor, wenn der Hund der Tochter unheimlich ist, dann müssen sie sehen, wie sie damit klar kommen" Er diktiert das, weil er das so will.

    Wo ist Dein Problem?

  • „Wenn was passiert, haftet der Halter“


    Ja bravo. :bindafür: Thema durch.


    Dass ALLE dabei verlieren, scheißegal.
    Aber guten Ordnung halber soll dies erwähnt sein.
    Wenn was passiert...(was HIER ganz klar hätte vermieden werden können)

  • Auf seinem Grundstück kann der Hund machen was er will und er muss dort weder angeleint, noch irgendwie anders gesichert sein.

    Und das ist eben keine generelle Regel. Weiss nimmer, wie sich diese Passage im Deutschen Recht nennt, aber es gibt Zonen dort geht es darüber hinaus. Willst Du Deinen Hund unbeaufsichtigt im Garten lassen, dann hat ein Zaun drum zu sein (ob der an der Grenze stehen bleibt oder nicht). Oder Du stehst halt mit Leine auf Deinem Grundstück ... oder lässt das ... wie auch immer.

    Das ist ein Gerücht, dass das eigene Grundstücke eine rechtsfreie Zone wäre ... Du darfst nicht einmal alles reinstellen, was Dir in den Sinn kommt ... und das muss mitnichten atmen ;)

  • wenn du als Mutter deine Tochter begleitest würde ich mal versuchen das zu filmen wenn das noch mal vorkommt. Ist natürlich schwierig im Dunkeln

  • Wo ist Dein Problem?

    Mein Problem ist, dass diese ganze Diskussion sich auf einen "Vorfall" bezieht, der - für mein Verständnis - eben keiner ist. Mir ist schon klar, dass es um geltende Gesetze und Vorschriften geht, allerdings steht zumindest in dem für mich gültigen LHundG nichts von "Hund knurrt auf Grundstück". Alles was danach kam, von wegen Hund beißt Kind, Hund rennt auf Straße, Hund tut dieses oder jenes,... ist nicht passiert und somit keine Grundlage.

    Deshalb ist der Rat: Abwarten und Tee trinken, nicht durchdrehen, Situation beobachten, dann ggf. tätig werden.

    Aber alleine schon aus der Tatsache, dass man haften würde, so etwas passieren würde, zeigt doch auf, wer in der Pflicht geew, oder nicht. Wenn es diese Verantwortung nicht gäbe, brauchte man doch gar nicht haften, wenn etwas passieren würde.

    Keine Frage! Kam vielleicht falsch an, aber natürlich ist auch in meinen Augen der Halter des Hundes in der Verantwortung!

    Aber es ist SEINE Verantwortung; läuft sein Hund auf die Straße, tut mir das für den Hund leid, aber der Halter wird dafür haftbar gemacht und ICH als "Zuschauer" habe damit nichts zu tun.

    „Wenn was passiert, haftet der Halter“


    Ja bravo. :bindafür: Thema durch.


    Dass ALLE dabei verlieren, scheißegal.
    Aber guten Ordnung halber soll dies erwähnt sein.
    Wenn was passiert...(was HIER ganz klar hätte vermieden werden können)

    Ich fühle mich nicht in der Verantwortung, anderen Hundehaltern vorzuschreiben wann und wo sie ihren Hund anzuleinen haben. Ich gehe nämlich, naiv wie ich bin, auch davon aus, dass jedem Menschen etwas daran liegt möglichst kein Kind in Gefahr zu bringen oder den eigenen Hund zu verlieren.

    Wie @Das Rosilein eben schon feststellte, regeln das entsprechende Verordnungen. Der Hund hat das Grundstück nicht verlassen, ist niemandem zu nah gekommen, ...

    "Es kann was passieren" ist für mich einfach keine Grundlage um zum Ordnungsamt zu rennen. Es kann IMMER was passieren. :ka:

  • Da hast du Recht @Getier.

    Ich verstehe sogar was du meinst und bin der selben Meinung.

    Wenn nicht 1. der Halter darum
    weiß, dass es jemanden gibt, der nun in Zukunft ängstlich an seinem Grundstück vorbei geht.

    2. dieses Grundstück NICHT gesichert ist und das RISIKO, dass sich einer von beiden (oder sogar dritte) „falsch“ verhalten, wissentlich eingeht und DANN salopp behauptet, er würde seinen 5 Monate jungen Hund kennen, was für mich einfach stumpfes bla bla ist.

    Dafür ist der Schaden, auch im Zweifel beim Hund, zu groß.

    Aber WENN der gar nicht so unrealistische Fall eintritt, dass die TE sich irgendwann wieder meldet (auch das gab es hier in der Vergangenheit zu genüge) dann darf ich schreiben: „siehst du, hab ich doch gesagt“. :D

    Über Anstand dem ängstlichen Kind gegenüber sag ich schon gar nichts. Stimmt, das braucht man heute wirklich nicht mehr von den Leuten erwarten.

  • @Getier

    „Aber es ist SEINE Verantwortung; läuft sein Hund auf die Straße, tut mir das für den Hund leid, aber der Halter wird dafür haftbar gemacht und ICH als "Zuschauer" habe damit nichts zu tun“.




    [/i]Aha. Und der oder diejenige, die den Hund plattgefahren hat? Was ist mit dem?
    Derjenige hat damit zu tun.
    Und DU könntest auch einer von denen sein, der irgendwann mal einen überfährt, weil der Halter zuvor immer dachte, er haut nicht ab.

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