Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Wie lange in der Box neben dem Bett
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Nordpol -
21. November 2018 um 07:28 -
Geschlossen
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Entweder find ich ne Box kacke oder eben nicht. Da du so wehemend dagegen bist würde ich vorschlagen du läufst nur noch mit deinen Hunden damit sie nicht in die böse böse Box müssen.
Würde es eine solch sichere alternative (IM AUTO!!!) geben, würde ich sofort wechseln.
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7. Dezember 2018 um 19:02
schau mal hier:
Wie lange in der Box neben dem Bett - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich kann es mir bei einem braven Welpen durchaus ohne Box nachts vorstellen gar keine Frage, nur waren bei mir irgendwie von den momentan bei mir lebenden Hunden 3 von 4 Hunden nachts nicht von Anfang an friedlich. Mein Hudson hat mir als Welpe nachts immer ins Gesicht gebissen, darum durfte der dann in die Box ziehen (eine gelochte Augenbraue hat mir gereicht).
Reeba hat alles angekaut, geöffnet, was nicht Niet und nagelfest war. Unter anderem mein Bett, ihr Bett, meine Zudecke, Topfpflanzen,sofakissen, Teppiche, badezimmermatten, Schuhe, Kleidung usw.
Nevis ist ständig ausgelaufen und hat zudem noch, die althunde genervt.
June war nett und war glaube ich nur zwei Nächte als Welpe in der Box. Aber die war und ist auch einfach ein Herzchen und Mega brav.Mittlerweile steht die Box hier noch offen rum, weil die Hunde so gerne drin schlafen und ich das hässliche Ding ihnen nicht nehmen mag.
Ich finde es toll, wenn es ohne Box geht. Klasse, super, Mega. Nur ich kann es einfach auch verstehen, wenn es nicht geht aus unterschiedlichen Gründen, die hier nun mehrmals genannt wurden. (Sicherheit, stubenreinheit, althunde, Familie, wohnsituation, lebensumfeld, usw.)Ich scheuche jetzt zum Pipi machen dir Hunde nochmal raus und Reeba und june muss ich aus der Box rausrufen, die haben sich nämlich schon da drinnen zu ihrem Nachtschlaf verkrochen.
Lg
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Ne also das empfinde ich nun als ein völlig sinnentnehmendes Argument! Eine Transportbox im Auto ist doch völlig anders zu bewerten, als ein Zimmerkennel!
Zuhause in der Wohlfühlzone ist Zuhause, da hat in der Regel außer der eigenen Familie niemand einwirkende -schon gar nicht alltägl.- Möglichkeiten, mich und/oder meine Vierbeiner in Gefahr (ich rede nicht von Elementargefahren!) zu bringen.
Im Straßenverkehr sieht das unstrittig anders aus!
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Meine Jungs verhalten sich übrigens schon seit mehreren Stunden extrem tierschutzrelevant...
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Boah, @RafiLe1985, du kannst den armen Hunden doch nicht im Haus die Geschirre anlassen. Das schränkt die doch voll in der Bewegung ein. Kein Wunder das die nur rumliegen...

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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Boah, @RafiLe1985, du kannst den armen Hunden doch nicht im Haus die Geschirre anlassen. Das schränkt die doch voll in der Bewegung ein. Kein Wunder das die nur rumliegen...

Stimmt, mein Fehler.

(Hatte keine Gelegenheit sie auszuziehen bisher weil die Herren schon geschlafen haben bis ich vom Umziehen wieder da war...)
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Ich möchte nochmal auf diesen Post hinweisen, der m.E. sehr aufschlussreich und informativ ist und der leider etwas untergegangen ist:
Alles anzeigenZum Thema Tierschutz und Box. Ich bin ja berufsbedingt juristisch "etwas" vorbelastet und verbringe schon seit zwei Jahrzehnten ziemlich viel bezahlte Arbeitszeit in Datenbanken wie "juris" und mit dem Lesen, Begreifen und Umsetzen von Gerichtsurteilen. In diesem Thread wurde vor vielen, vielen Seiten der §5 TierschHuV angeführt. Der lautet wie folgt:
"Tierschutz-Hundeverordnung
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) 1Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. 2Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. 3Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. 4Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. 5In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach §4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht."(Quelle: Juris)
So. Wenn ich davon ausgehe, dass die Schlafzimmer der Hundehalter, in denen Welpen für einige Zeit nachts in einer Box untergebracht werden, ihrer Zweckbestimmung nach dem Aufenthalt von Menschen dienen, ist doch alles gut.
Das 6qm-Argument gilt für Zwinger (§6 TierschHuV). Ein Zwinger ist laut der mir bekannten Definition ein "eingezäunter Platz, Gehege für Hunde" (Quelle: Duden). Auch die Anforderungen, die der o.a. §6 an einen Zwinger stellt, lassen darauf schließen, dass es sich um ein außerhalb des Wohngebäudes, somit um ein außerhalb von Räumen, die nach der Zweckbestimmung dem Aufenthalt von Menschen dienen, befindliches Konstrukt handelt. Falls jemand eine Legaldefinition von "Hundezwinger" hat, bitte her damit! Und Legaldefinition ist kein Bauchgefühl, keine persönliche Überzeugung, kein Dogma, sondern etwas, was in einem Gesetz, einer Verordnung, oder in einem Urteil, das keine Einzelfallentscheidung darstellt, geregelt ist.
Die Urteile zu §5 TierschHuV, die auch früher in diesem Thread erwähnt wurden, passen auf den Lebenssachverhalt "Welpe verbringt in den ersten Wochen im neuen Zuhause die Nächte in einer Box neben dem Bett" auch nicht. Das waren völlig andere Sachverhalte, und alles Einzelfallentscheidungen. Und ja, ich habe sie alle gelesen, mein Zugriff auf die Datenbank macht es möglich. Und ja, begriffen habe ich sie auch (da bin ich vom BFH und EuGH andere Kaliber gewohnt).
Somit noch einmal: Gibt es eine legale Begründung, warum ein Kennel neben dem Bett, in dem für eine begrenzte Zeit der Welpe nachts untergebracht ist, tierschutzrechtlich relevant sein soll? Ich habe keine gefunden.
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Das ist doch mal ein brauchbares Schlusszitat. Und damit ist dann auch mal gut bevor der Kreis wieder von vorne losgeht ...
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