Hallo,
habe ich heute in der Zeitung gelesen:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss ein Haustierverbot in der Wohnanlage.
Ein Ehepaar wollte seinen Dobermann-Hund behalten und klagte.
Ein generelles Haustierverbot ist unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken.
(Az.: 5 W 154/06)