Warum nicht mehr Herdenschutzhunde?

  • Auf soetwas bezog ich mich.

    Mona, es bestreitet doch keiner, dass es öffentliches Wegerecht durch Privatgrundstücke gibt.
    Nur dass man solche Wege in Deutschland (!) einfach so als Grundstücksbesitzer mit einem Zaun versperren darf. Und dann schriebst du, doch darf man, wenn man ein Tor macht.
    Und das ist das, was ich bezweifle bzw. wofür ich gerne nachlesen würde, wo das so geregelt ist.

    Ich schreibe bewusst von Deutschland, weil ich null Ahnung von Schweizer oder Italienischen Gesetzen habe. Und von deutschen auch nur Grundkenntnisse. Aber zumindest weiß ich, dass solche Wegerechtsgeschichten und Naturschutzsachen Ländersache sind.

  • Und so ganz vorher ging es darum, dass man als Wanderer durch HSH daran gehindert wird, Wanderwege zu nutzen, und da wollte ich gerne wissen, wo das tatsächlich so ist. Also das war der Punkt, wo ich mich eingeklinkt habe.

    Ich meine jetzt, objektiv daran gehindert, weil man durch ein von HSH geschütztes eingezäuntes Weidegebiet durchqueren müsste auf einem öffentlich erlaubten Wanderweg.
    Und nicht, subjektiv daran gehindert wird, weil der Weg an einem Zaun entlang läuft, innerhalb dem HSH ihre Arbeit verrichten.
    (Dass ich mich selbst gruseln würde, wenn mich HSH ankläffen, ist klar, aber darum gehts nicht).

  • @Hektorine: Ich hab mich mit meinen Antworten zuletzt auf Äußerungen anderer bezogen.

    Ich zitier im Spoiler jetzt nochmal einen alten Post von mir, denn so langsam find ichs wirklich auch unübersichtlich hier:

    Spoiler anzeigen


    .

    @QueenyQ: Ich bin zZt da nirgends eingeschränkt. Es ging aber doch um die Frage "Warum nicht mehr Herdenschutzhunde?" und da wäre ihre ausreichende Sicherung eben ein Punkt für mich. Weiden grenzen ja nunmal zT auch an öffentliche Wege. Hm.. und an Nachbargrundstücke.


    Mir ist übrigens grad eingefallen, dass es über unser Land früher auch Wegerecht gab. Ich dachte schon, dass das tatsächlich ein Recht ist. Ist es das im juristischen Sinne?
    Wir hätten nie unsere zT nicht harmlosen Tiere auf die entsprechende Weide geschickt.
    Unser Nachbar hatte, soweit ich mich erinnere noch an einer anderen Stelle ein persönliches Wegerecht. Das zumindest, war juristisch absolut bindend -bis wir mit ihm eine Streichung aushandelten.
    Wäre es dann bei dem öffentlichen Wegerecht ggF auch so? Also, dass der Staat einer Streichung zustimmen müsste?

    Ich weiß wirklich nicht viel mehr zu dem Thema.


    In dem Bereich von Schleswig-Holstein wo ich aufwuchs, gab es öffentliches Wegerecht über privaten Grund und es war üblich diese Flächen (es gibt dort kaum Ackerbau) zu umzäunen und für Weidetierhaltung zu nutzen. Wenn es Wegerechte gab, wurden an den entsprechenden Stellen Tore eingebaut.
    War bei uns so akzeptiert. Mehr Ahnung davon brauchte ich bisher nicht.

    LG!

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