Tierquälerei/Gewalt oder gute Erziehung?

  • Ich selber kann meine Hunde auch nur ganz schlecht anderen anvertrauen. Das, was ich im Eingangspost lesen musste, dreht mir den Magen um und macht mich ganz beklommen. Ich kann nachvollziehen, wie du dich fühlst @Tady@Linkenheim


    Vielleicht kannst du deinen Hund an eine Box gewöhnen, sodass du ihn irgendwann mit zu deinen Workshops nehmen kannst? Ansonsten ganz viel Glück bei der Sittersuche.


    Ich persönlich würde wohl den Kontakt zu den anderen Kunden suchen. Manchmal sind die Hundehalter einer Stadt ja in Gruppen vernetzt (auf FB) und über Hundenamen und deren äußeres lässt sich ja schnell auf den Halter Rückschlüsse ziehen. Wäre echt mies, wenn andere Hunde dieses seelische Martyrium auch durchstehen müssten.

  • Ich glaube ich würde einfach mal beim Ordnungsamt vorbeigehen, die sind ja sonst auch zuständig wenn irgendwo Tiere in Not gehen.
    Meine Beobachtungen schildern und so gut wie es geht belegen.


    Die Veränderungen von Fluffy sind ja Tatsache, die hast du ja wahrgenommen, die sind nicht im luftleeren Raum entstanden.
    Und auch wenn das Ordnungsamt sagt, wir können nichts tun, gibts einen Vermerk in die Akten. Papertrail ist wichtig, denn wenn da noch andere mit Anzeigen kommen kann man sehen, dass diese Sache schon länger läuft.


    Ob man sich nun strafbar macht wenn man unbewusst möglicherweise Schwarzarbeit unterstützt - keine Ahnung. Aber was soll denn da grossartig passieren?
    Und letztendlich gehts doch darum, weiteren Schaden abzuwenden. Auch wenns nicht dein eigener Hund sein wird, aber es müssen doch nicht noch mehr Hunde so schlimme Erfahrungen machen wie dein Wuffel.


    Ruf schädigen... :ka: den schädigt erstmal jeder für sich selbst. Unterstellungen können hingegen aufgeklärt werden.


    Schlaf mal ne Nacht drüber. Und knuddel das Kleinteil :bussi:

  • Anders sieht es aus mit der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Betreuung von Hunden. Wenn Gewerbsmäßigkeit vorliegt (was ein Streitpunkt werden kann) dann braucht sie dafür eine Erlaubnis.

    Also ich habe jetzt selbst etwas recherchiert und bin in einem juristischen Forum über eine Diskussion gestolpert, die Dich @Tady@Linkenheim vll. in Deinen Entscheidungen weiter bringen könnte.


    Die Konstellation ist zwar ein wenig anders, aber doch recht ähnlich:


    Hundesitting Schwarzarbeit? Arbeitsrecht Forum 123recht.net


    Zusammengefasst:
    Dabei geht es nicht nur um Schwarzarbeit und den Gewerbeschein, sondern auch um die Erlaubnispflicht nach § 11 TschG. Und was das für Verkettungen mit sich bringt.


    Wenn ich das richtig verstanden habe:


    Ohne § 11 keine Gewerbeanmeldung für diese Tätigkeit möglich (Ausnahme: mobiler Sitter), kein Gewerbeschein -> Schwarzarbeit.


    Das würde für mich bedeuten, wenn man bei der Erlaubnispflicht fürs Sitting ansetzt, landet man doch wieder bei der Schwarzarbeit, lässt sich nicht trennen (und das wäre dann sicherlich nicht mehr anonym).


    Zum Thema Finanzamt bin ich ganz bei RedPaula.

    Dazu habe ich auch noch gesondert recherchiert, anonym anzeigen, geht auch in Deutschland. Aber wirklich begeistert, bei Klein-Klein-Fällen ohne handfeste Beweise (die Du sicherlich nicht erbringen wollen würdest @Tady@Linkenheim ), ist man nicht (so mein erster Eindruck aus diversen Artikeln und Beschreibungen).


    Denn grössere Fälle scheinen sich schon zu stapeln und es mangelt an Personal. Dafür hagelt es wohl Anzeigen, die u.U. sicherlich auch missbraucht werden.


    Das kling mir alles nach: macht auch anonym in Deinem Fall wenig Sinn.


    Wenn Du mich fragst, dann würde ich es beim Verein und andern HH erwähnen, die Behörden raus lassen. Denn wenn Du an dem einen behördlichen Stein zupfst, fallen auch die anderen.

  • Sicherlich würde man auch mit Juristen genau diese Punkte besprechen und weiß nicht, wie es ausgeht ...?

    Da du selbstständig bist, hast du doch sicher einen Steuerberater. Den könntest du auch fragen, mit Steuerangelegenheiten, kennt er sich bestimmt am besten aus. ;)

  • Zusammengefasst:
    Dabei geht es nicht nur um Schwarzarbeit und den Gewerbeschein, sondern auch um die Erlaubnispflicht nach § 11 TschG. Und was das für Verkettungen mit sich bringt.

    Naja..das hängt individuell von den Vetämtern ab. Hier muss man beispielsweise beim Vetamt des einen Landkreises den Nachweis/die Erlaubnispflicht nach Paragraph 11 für eine Tagesbetreuung besitzen, das Vetamt des benachtbarten Landkreises verlangt diesen nur bei Übernachtungsgästen.


    Bei Dogwalkern etc. handhaben das sämtliche Ämter auch wieder individuell.


    Von daher wäre ich vorsichtig mit solchen pauschalen Unterstellungen diesbezüglich

  • Von daher wäre ich vorsichtig mit solchen pauschalen Unterstellungen diesbezüglich

    Ja eben (also wenn Du das gegen den Sitter meinst, mit Unterstellungen --- persönlich hab ich nix unterstellt).
    Deswegen der Link, der Dialog spricht m.E. schon Bände (also wenn man ihn gelesen hat)

  • Grundsätzlich gilt:
    Nimmst Geld dafür = gewerbsmäßig. Egal ob 1 Hund, 2,3 oder 4, ob 1 oder 100 Mal im Jahr.
    Meldest du nicht an = Schwarzarbeit
    Betreuung anstatt des Halters (also wie der Besitzer mit Füttern, Gassi etc.) bei dir: Sachkunde nach Paragraph 11 ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Hier kann es - je nach Gemeinde - sogar sein, dass das Gewerbeamt sowohl den Sachkundenachweis als auch die Erlaubnis des Vetamtes sehen will, damit eine Gewerbeerlaubnis erteilt wird.


    (Wie und was das jeweilige Vetamt dann macht, steht noch mal auf nem anderen Blatt, zB Nachweis über baurechtliche Nutzungsmöglichkeit als Gewerbe des Wohnobjektes etc, Nachweis Betriebshaftpflicht, Differenzierung nach HuTa und HuP, Besichtigung vor Erlaubniserteilung...)



    Gassi-Service: nimmst Geld für, egal ob 1,2 3, 100 Mal im Jahr, egal ob 1, 2, 3, 10 Hunde = gewerblich. Anmeldepflichtig.
    Sachkundenachweis nach Paragraph 11 nicht nötig.
    Vorsicht: je nach Bundesland kann es sein, dass das Amt zumindest gern nen Hundeführerschein oder wie das Ding heißt, sehen will.

  • wir sind auch gerade auf der Suche nach einer Tagesbetreuung und mich treibt die Frage auch gerade um.
    Das man das muss wenn man so eine Arbeit anbietet ist mir klar, aber die Frage bleibt: bin ich als Kunde verpflichtet, den Dienstleister zu überprüfen ob dieser sich richtig angemeldet hat (Versicherung, Steuern, Gewerbeschein usw.)?
    Wenn ich jemanden zu mir nach Hause hole für eine Arbeit wie z.B. putzten (ich nehme an auch beim Hundesitting zu Hause, evtl. auch fürs Spazieren gehen mit Hund) dann ist mir das klar das ich der Arbeitgeber bin und ich den Arbeiter anmelden muss (Versicherung, Steueren usw. das geht ja einfach über die Minijobzentrale). Aber bei etwas was nicht bei mir zu Hause stattfindet ist es doch eher eine Dienstleistung statt eine Arbeit. :ka: muss ich da als Kunde überprüfen ob der Dienstleister seine Abrechnungen usw. richtig führt :???:

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