Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider
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*verweilen*
Aber es ist in der Tat egal, was du ausdrücken wolltest, hast du auch mit 'verwahren' ausgedrückt Vakuole
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Hi
hast du hier Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Bei uns wars halt die Chance auf 2 Stunden ungestört Mittagsschlaf für den Hund, damit er danach wieder fit und für jeden Blödsinn bereit ist.
Du musst das so sehen:
In der CH sind geschlossene Boxen ja auch nicht per se Verboten. Sie müssen halt entsprechende Mindesmasse einhalten (die es in Dland so explizit eben nicht gibt im Gesetzestext!).
Auch die CH sieht dem Gebrauch einer geschlossenen Box, also nicht per se "böse".Ich finde auch niemand der sie nutzt sollte sich dahingend angeprangert oder verurteilt fühlen.
Sondern sich einfach nur bzgl. der Möglichkeiten und seiner eigenen Nutzung gedanken machen. -
Aber es ist in der Tat egal, was du ausdrücken wolltest, hast du auch mit 'verwahren' ausgedrückt Vakuole
Mmh ja, kann sein
Ich "bewahre" vieles auf, was mir Lieb und Teuer ist -
Verwahren hat halt für mich eher negative Assoziationen. Klar, Wertgegenstände werden verwahrt, also sicher weggepackt. Aber Menschen werden auch verwahrt, Sicherheitsverwahrung.
Wahr halt Übermut und Haarspalterei von mir
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Ich kaue gerade noch ein wenig darauf rum, was es genau genommen bedeuten würde wenn man den Haltungsbegriff derartig eng fasst. Zum Beispiel dürfte ich dann auf dem Hundeplatz kein Training mehr geben. Zumindest so lange ich noch den Krümel habe und die Laubbäume im kleinen Auslauf ihre Schatten nachmittags so ungünstig werfen, bzw es im Herbst/Winter dort nicht überdacht ist. Denn: In die Box darf er nicht, auch nicht bei kühlem Wetter im Auto warten. Unter dem Vordach anbinden dürfte ich ihn in diesem Fall ja wohl auch nicht, denn einen Laufdraht wie gesetzlich für eine Anbindehaltung vorgeschrieben ist dort natürlich auch nicht vorhanden. Bliebe nur frei laufen lassen (blöde Idee) oder in den kleinen Auslauf. Wobei, halt, das ginge ja auch nicht: Da steht nämlich keine passende, isolierte, ausreichend große Hütte. Hm... Natürlich schon blöd. Denn so, wie es momentan läuft, findet es der Krümel durchaus prima: Erst mal wenn wir ankommen ist er ganz alleine dran, wir spielen oder trainieren wie es kommt, sicher eingezäuntes Gebiet, somit entspannter Toberaum für meinen schnell reaktiven Krümel. Wenn er dann schön müde ist binde ich ihn an der Seite unter dem Vordach an, natürlich mit Schatten und Wassernapf und je nach Witterung Kühlmatte, warmer Decke oder offener Box zur Verfügung, und er wartet dort während die Gruppe Training hat. Danach sitzen wir noch alle zusammen, Sandor bei mir natürlich, und wenn dann alle weg sind darf er noch mal flitzen. Wäre dann alles dahin.
Das träfe genauso wohl auf die weitaus meisten Trainerhunde zu. Wenn die nicht im Auto warten, nicht in einer Box gesichert und auch nicht angebunden sein dürfen, weil das jeweils den Haltungsvorschriften widerspricht - darf es dann nur noch Vereinstrainer ohne eigene Hunde geben? Oder müssen diese Hunde dann jeweils immer allein daheim bleiben und dürfen nicht mit auf den Platz an Tagen, an denen ihr Mensch ehrenamtlich für andere auf dem Platz steht?
Hm... Und noch weiter gedacht, wie sieht es dann überhaupt damit aus wenn man den Hund irgendwo anbindet? Greifen dann auch sofort die Vorschriften für eine Anbindehaltung?
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Nun, bei mir hat damals die Anbindehaltung gegriffen und das, obwohl die Hunde nur stundenweise auf der Arbeit im Garten angeleint waren.
Waren sie im Pausenraum angeleint, hat es niemanden interessiert.
Es ist schon ein wenig seltsam, manchmal.
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Es ist schon ein wenig seltsam, manchmal.
Na da sagst du was! Ich meine, wenn ich mir das so überlege: Wenn ich den Krümel allein daheim lassen würde, während ich arbeiten gehe, vielleicht für mittags jemanden bezahlen der ihn kurz vor die Tür lässt - dann wäre das völlig in Ordnung. Auch wenn er dort nix zu sehen kriegt, die Zeiten für ihn zu lang sind um nicht im Schlaf überzulaufen, er durchdrehen würde vor Stress wenn draußen merkwürdige Geräusche vorkommen oder es gar gewittert... Aber es wäre ok. Auch wenn er, weil er eben reaktiv ist, draußen nur an der Leine geführt würde und somit nie dazu käme, mal richtig die (zugegeben kurzen) Beine zu strecken - wäre ok. Wenn er aber den ganzen Tag mit dabei sein darf, in seinem regelmäßigen Rhythmus vor die Tür kommt, und immer mich als Rückkhalt hat wenn er etwas gruselig findet - das ist nicht ok, weil dafür eben während seines Vormittagsschlafs die Boxtür geschlossen ist. Sein freies unbeschwertes Spielen, Arbeiten, einfach mal Rennen - sollte besser gestrichen werden, weil daran geknüpft eine Stunde an der Seite angebunden sein ist? Puh.
Ehrlich, da frage ich mich ob die Vorschriften wirklich zumindest in unserem Fall dem Wohl meines Hundes dienen würden. Und finde es auch spannend, wenn Sandors Leben offenbar nach Ansicht einiger User hier schwer tierschutzrelevant wäre, während die vielen kleinen Hunde hier in der Nachbarschaft, die gerade mal ihre Leinenrunden um den Block bekommen und ansonsten keinerlei Beschäftigung oder sonstwas, und oft ewig lang aus Langeweile oder Einsamkeit daheim in der Wohnung vor sich hin bellen, ein tierschutzgerechtes Leben führen. Mag rein den Buchstaben nach sogar stimmen. Aber von meinem Empfinden her stimmt da irgendwas ganz gewaltig nicht.
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Nach meinem Empfinden geht die Diskussion jetzt ein wenig bis sehr weit vom Ausgangsthema vorbei
Wie steht ihr zu Käfig, Kennel und Welpenauslauf?
oder zumindest vom Thema, wie ich es verstanden habe.
Käfig, Kennel, Welpenauslauf - ist es ok, wenn ein Hund regelmäßig dadrin eingesperrt wird?
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Ehrlich, da frage ich mich ob die Vorschriften wirklich zumindest in unserem Fall dem Wohl meines Hundes dienen würden.
Tun sie nicht zwingend, denn wenn sie erst mal Gesetz geworden sind, geht es nur noch um den Buchstaben der Vorschrift und nicht ums Tierwohl. Da habe ich sogar mal ein Urteil gelesen, wo selbst die Richter bedauerten, dass der Hund nun deutlich weniger Lebensqualität hat - aber sie mussten dem Buchstaben des Gesetzes Genüge tun.
Drum erschreckt mich ja dieses blindwütige "aufs Gestz pochen" mancher User hier so - der Blick auf das, was eigentlich die Absicht hinter jedem Tierschutzgesetz sein sollte, nämlich Tierleid zu mindern, geht dabei völlig verloren.
Je detaillierter die Vorschriften, um so schlimmer wird das. Da kann man manchmal als HH nur wählen, gegen welche Vorschrift man verstösst - und unnötiges Leid zufügen ist leider nicht messbar, zieht deshalb üblicherweise den kürzeren.
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Ehrlich, da frage ich mich ob die Vorschriften wirklich zumindest in unserem Fall dem Wohl meines Hundes dienen würden.
Höchstwahrscheinlich genau wegen solchen Situationen sind solche Urteile, sofern jemand meint Anzeige erstatten zu müssen, Einzelfallentscheidungen (begeistert dürfte man über diese Zusatzarbeit nicht sein).
Es gibt immer wieder Gesetze, die anderen, z.B. höherrangigen §§ (z.B. Sicherung/Schutz von Menschen) zuwider laufen, sich selbst in den Deutungen widersprechen (z.B. Boxen"haltung"/Anbinde"haltung") im Alltag jeweils nicht praktikabel sind usw. usf.. Das wird alles in die Waagschale geworfen.
Denn stellen wir uns doch mal den Fall eines Hundes vor, den man gar nicht ableinen kann. Der stundenweise nur und ausschliesslich sein Dasein an der Leine fristet. Und vll. hat das gar nicht das Ordnungsamt verordnet, sondern der Halter war so weise, dem vorzugreifen. Er sichert seinen Hund (Gefährdungshaftung). Und dann legt jemand das TschG hart wörtlich aus ...
Im Grunde genommen ist das Gesetz dafür da, einen Rahmen/Leitlinie zu bieten (um sicherlich ursprünglich dem Phänomen der vielen Bequemlichkeiten zu begegnen, die es ganz sicher auch so hat).
Es gibt bessere und schlechter ausgearbeitete Gesetze. Wenn meine Recherche korrekt ist, nichts von mir übersehen wurde, dann bestand die Kommission, die sich für diese Passage (vll. auch für andere) verantwortlich zeichnet, ausschliesslich aus Tierärzten. Nicht ein einziger Jurist soll mit ihm Boot gesessen haben. Aufgrund des Ergebnisses würde ich schätzen, dass dem tatsächlich so war/ist.Denn das merkt man, finde ich. Gut ausgearbeitete Gesetze machen den Juristen nachher weniger Arbeit, führen auch zu weniger Verwirrung, weil Juristen aufgrund ihrer Erfahrung ganz anders an solche Gesetze herangehen.
Für mich ist es das Ergebnis eines eifrigen "von gut gemeint", aber juristisch schlecht durchdacht. Denke auch, das wird bestimmt, früher oder später, noch jemand überarbeiten. Das es nicht der Weisheit letzter Schluss so ist, wie es jetzt dort steht, das hat sich m.E. längst herumgesprochen.
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