Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
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Gast41354 -
22. Mai 2018 um 11:01 -
Geschlossen
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Ach ihr seid toll, ich bin so gern hier
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bei anderen Verrückten
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LG Steffi mit Buddy
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Mami Mami, die Fremde Frau hat gesagt, ich bin verrückt
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Du bist aber kein Schaf
Oder doch ? 
Ich glaub, da gibts verschiedene Meinungen zu...

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Ich glaub, da gibts verschiedene Meinungen zu...

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Beim Schaf heisst das Vermährer.

LG, Chris
sehr cool...! -
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Hallo,
kann mir bitte jemand beantworten, ob ich als Vermieter meinem Mieter das Guthaben der Nebenkosten erstatten muss?
Oder wird sowas mit der nächste Rechnung irgendwie verrechnet?
Mir wäre lieb, wenn der Mieter den Betrag einfach von mir erstattet bekäme auf sein Konto.
So auf die Schnelle wäre ich dankbar für eine Antwort. Kenne ich überhaupt nicht aus mit Nebenkosten.
(Die Fahrschullehrerin nebenan hat nur einen Raum und alles wird mit der Miete beglichen, da gibt es sowas nicht.
)Und worum es hier geht ist eine geerbte Wohnung die vermietet ist und etwas formeller gehändelt wird, als die „Handschlag“Vereinbarung nebenan.
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Nebenkosten wurden mir bisher immer erstattet, und ich kenne das auch bei allen anderen nur so.
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ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung
wird an den Mieter ausgezahlt bzw eben überwiesen...

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Vielen Dank.
So hatte ich mir das auch gewünscht. Weil weniger Verwaltungskram.Also setze ich ein Schreiben auf, teile mit, dass ein Guthaben erstattet wird, lege die Zusammenfassung bei (wurde vom Hausverwalter ausgerechnet) und überweise auf das mir bekannte Konto, richtig?
Fall erledigt?
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So genau...
Ich schicke die Abrechnung an die Mieter, darauf ist vermerkt, dass ein evtl entstandenes Guthaben in nächster Zeit an sie überwiesen wird... - Vor einem Moment
- Neu
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