Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Nehmen wir mal an, die Frau hätte ihn nicht überlassen, sondern Fuzzi hätte ihn gestohlen (keine Unterstellung, nur zur Veranschaulichung genommen). Auch, wenn er in den letzten zwei Jahren alle Rechnungen und Steuern bezahlt hätte, würde es den Hund trotzdem nicht zu seinem Eigentum machen.

    Den Diebstahl müsste sie erst einmal beweisen/nachweisen bzw. ihren Eigentumsanspruch. Dazu würde z.B. gehören, dass sie vor 2 Jahren eine Anzeige gemacht hätte und sich auch ansonsten - nachweisbar - bemüht hat, den Hund wieder in ihren Besitz zu bekommen, auf sich angemeldet haben (auch steuerlich). Das ist aber alles offensichtlich nicht der Fall, ergo: es gibt schlicht keinen Eigentumsbeweis. So schnell wird niemand für Diebstahl verklagt, bloss, weil es jemand behauptet. Das wäre übel, sehr übel, wenn es so simpel ginge.


    Stell Dir für einen kurzen Augenblick vor, Dein Nachbar wäre plötzlich scharf auf Dein Auto, behauptet, Du hättest es ihm vor Jahren geschenkt und nun würde er Dich verklagen. Wenn er nicht nachweisen kann, dass es eigentlich seines ist, kommt er hier keinen Schritt weiter und Du kannst Dich gelassen zurück lehnen.

  • Nehmen wir mal an, die Frau hätte ihn nicht überlassen, sondern Fuzzi hätte ihn gestohlen (keine Unterstellung, nur zur Veranschaulichung genommen). Auch, wenn er in den letzten zwei Jahren alle Rechnungen und Steuern bezahlt hätte, würde es den Hund trotzdem nicht zu seinem Eigentum machen.

    Jenseits von Schriftstücken haben MÜNDLICHE Verträge übrigens auch Gültigkeit.


    Und da der Hund schon seit zwei Jahren bei dem TE lebt, dieser auch Steuern gezahlt hat, ohne dass die Ex Ansprüche auf den hund erhoben hätte, könnte der TE durchaus glaubhaft machen, dass es einen solchen mündlichen Vertrag (also dass die Ex ausdrücklich gesagt hat, er soll den Hund behalten) gegeben hat.

  • Und da der Hund schon seit zwei Jahren bei dem TE lebt, dieser auch Steuern gezahlt hat, ohne dass die Ex Ansprüche auf den hund erhoben hätte, könnte der TE durchaus glaubhaft machen, dass es einen solchen mündlichen Vertrag (also dass die Ex ausdrücklich gesagt hat, er soll den Hund behalten) gegeben hat.

    Der TE muss gar nichts "glaubhaft machen". Dafür gibt es den § 1006 BGB.

  • Und fünf zum Sehen!


    Ich würde es bis zur Spitze treiben sprich, zur Not bis vor den Kadi ziehen, wenn die Ex von ihrer irrwitzigen Idee der Rückforderung nicht Abstand nehmen würde.

  • Nach der Ankündigung, den Hund wiederholen zu wollen, loszuziehen um ihn bei allen möglichen Stellen auf den eigenen Namen eintragen zu lassen, um zu bekräftigen, dass es der Hund des TS ist...ist hm. Im schlimmsten Fall umsonst.


    Da würde jeder fragen, warum erst jetzt?


    Was nicht heißt, dass es unnötig ist. Nur, dass es allein vom „Datum“ her, merkwürdig wäre.


    Haftpflicht Mai 2018
    Impfungen Mai 2018
    Chip Mai 2018
    Usw.

  • @Fuzzi0815


    Mal eine ganz andere Frage; hast du eine Rechtsschutzversicherung?

    Genau das habe ich mir beim Nachlesen der neuen Posts auch gedacht...


    Aber wie gesagt: Ich denke die Ex wird nicht weit kommen... Sie hat doch gar nix in der Hand, oder habe ich was überlesen?

  • @Doxiepoo und @Das Rosilein
    Argumente zu finden, warum man einen Diebstahl nicht anzeigt, dürften sich schnell finden. Keine Kraft, Angst vorm Kontakt etc. pp. Mal davon abgesehen, dass der Diebstahl nur als Beispiel zu sehen ist. Wenn ich mein Auto meinem Nachbarn zur Nutzung überlasse, er die Kfz-Versicherung zahlt, den Sprit und die Reparaturen, macht es das immer noch nicht zu seinem Auto.


    Wie gesagt, solange sie nichts findet, was ihren Eigentum beweist, sind die Chancen gut. Sonst steht Aussage gegen Aussage.

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