Nach Hundebiss angeschwollene Stelle am Hals

  • Naja, je nachdem welche Versicherung bietet die wohl auch grundsätzlich immer zuerst nur 50% an, wenn beide Hunde unangeleint sind, da der Halter sozusagen unabhängig von der Schuld auch eine Mithaftung für Schäden hat, die sein Hund erleidet.
    So wars bei uns. Hatten vor kurzem einen "kleineren" Beissvorfall... also war eher ein Kratzer als ein Biss, aber egal... unsere Versicherung hat der Gegenseite nur 50% erstattet. :ka:

    Wir hatten letztens die Situation, dass unser angeleinter Hund einen frei laufenden Hund (Besitzerin war mit dem Fahrrad unterwegs und in eine andere Richtung gefahren und nicht zu sehen) in die Wange gebissen hat. Dicker Bluterguss, der 2 mal gespühlt werden musste. Kosten gesammt: 200 Euro.
    Unsere Versicherung hat zwar ungläubig nachgefragt, ob die Gegenseite tatsächlich Schadenersatz gefordert hat, auf mein "Ja" wurde dann aber anstandslos bezahlt. :ka:

  • @Ocarina


    Darf ich mal fragen, bei welcher Versicherung du bist?
    Wenn deiner angeleint ist und der andere nicht, ist das schon sehr kulant, wenn die Versicherung da einfach erstattet. :tropf:

  • @Ocarina


    Darf ich mal fragen, bei welcher Versicherung du bist?
    Wenn deiner angeleint ist und der andere nicht, ist das schon sehr kulant, wenn die Versicherung da einfach erstattet. :tropf:

    Ich bin bei der Sparkassenversicherung. Habe da Haftpflicht, Hausrat und Hundi als Paket.
    Vielleicht sind die kulant, weil bisher wenig passiert ist.
    Ich habe die Versicherung seit 11 Jahren und bisher habe ich knapp 600 Euro in Anspruch nehmen müssen. Also für die Hundehaftpflicht. Hausrat und meine Haftpflicht habe ich noch nie genutzt.


    Ich fand das auch sehr kulant. Ich hatte der Gegenseite auch gesagt, dass ich nicht damit rechne, dass sie Geld sehen. Die Frau wollte auch nix, sie meinte ja selber, dass sie schuld wäre. Aber der Mann kam dann 2 Tage später mit Rechnung und war richtig wütend und schob alle Schuld auf uns.

  • Hm - wenn ich das so lese, liegt der Fehler ausschließlich - bei Dir! Du hättest damit rechnen können, daß die Kids (da zu klein) den Hund nicht würden halten können, oder ihn laufen lassen könnten (Kids sind oft "unberechenbar" und ihnen fehlt das Wissen, eine Situation einzuschätzen!),

    Daher darf man Kinder keinen Hund ausführen lassen, dem sie nicht gewachsen sind.


    Die Entscheidung, in dieser Situation einen Ball zu werfen, war sicherlich nicht die glücklichste. Grundsätzlich liegt der Fehler und die Gesamtverantwortung jedoch bei den Eltern, die ihrer Aufsichtspflicht weder in Bezug auf den Hund noch auf die Kinder nachgekommen sind.

  • Hab ich jetzt hier tatsächlich irgendwas von "Versichung in Anspruch nehmen" gelesen, bei 40,- €?????? Bis ich die Versicherung anschreibe, hab ich das doch gezahlt als verantwortlicher Halter! Bei sowas braucht man sich nimmer zu wundern, daß die Versicherungsbeiträge ständig steigen, wenni ch wegen so ner Lappalien echt die Versicherung bemühe..... (das richtet sich nicht an den TS, bitte nciht mißverstehen, Du hattest ja geschrieben, daß das derzeit viel Geld für Dich ist!).


    Daß Du bereits dabei bist, Dir ein Finanzpolster zuzulegen, ist sehr gut. Dann drück ich mal die Daumen, daß Du es nie benötigen wrist, oder zumindest nicht, bevor´s groß genug ist :-)


    Mit dem Spielsachen bzw. Leckerlies echt aufpassen - ich nehme inzwischen fast nie mehr was mit, weil ich weiß, wenn ich was dabei habe, wissen das meine Hunde, und das kann schon reichen, wenn sich Fremdhund nähert (und zB dann auch noch bettelt, weil er das Zeugs natürlich auch riecht!), daß einer von meinen Hunden (weil er grad hcohgedreht ist oder seinen "zickig-Tag" hat) meint, er müsse das Spieli/Leckerli verteidigen, auch wenn es nicht explizit er trägt. Klar - bei nem Junghund nimmt man schon eher nochmal was mit, um Rückruf etc. zu bestätigen. Aber dann paß zumindest auf in der Nähe anderer Hunde - NICHT füttern und spielen, wenn andre in der Nähe sind. Grundsätzlich NIE. Weil, daß der andre Hund nicht damit umgehen kann, siehst Du sehr wahrscheinlich erst, wenn er bereits reagiert hat.... Und dann mußt Dein Polster doch noch angreifen. ;-) Ich seh sowas so oft auf Hundewiesen - alle in ner Gruppe, einer packt die Leckerlies aus und meint, ne Runde rundherum füttern zu müssen, egal, welcher Hund grad dasteht.... Das KANN auf Dauer nur schief gehen, und dann stehen genau diese Leute immer da mit nem groooßen Fragezeichen in den Augen und einem entsetzten: "Das hat er ja noch NIIIIIE gemacht!", wenn der eigenen Hund plötzlich nen andren attackiert...

  • Es waren nur die Kinder mit dem Hund unterwegs.

    Wohnst du in NRW?
    Hier dürfen Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren, keinen Hund ausführen, der der Kategorie 40/20 angehört.


    Das ist echt blöd gelaufen und für dich und deinen Hund sehr ärgerlich und unangenehm. Ich würde noch einmal in ruhigem Ton mit den Eltern der Kinder reden. Danach kannst du dir überlegen, wie du vorgehen willst.


    Achte in nächster Zeit mehr auf deinen Hund und blocke andere Hunde rechtzeitig ab. Wenn dieser Hund nochmals auf euch zustürmt, trete zu!!!

  • Hab ich jetzt hier tatsächlich irgendwas von "Versichung in Anspruch nehmen" gelesen, bei 40,- €?????? Bis ich die Versicherung anschreibe, hab ich das doch gezahlt als verantwortlicher Halter! Bei sowas braucht man sich nimmer zu wundern, daß die Versicherungsbeiträge ständig steigen, wenni ch wegen so ner Lappalien echt die Versicherung bemühe.

    Ja, hast du richtig gelesen. Warum auch nicht? Wofür habe ich eine Versicherung, wenn ich sie dann nicht in Anspruch nehme?


    Die sollen was tun für ihr Geld. :ugly:

  • Natürlich sind die Halter verantwortlich. vermutlich kannst du das auch einklagen. Nachlesen wie alt ein Kind sein muss, um den Familienhund alleine auszuführen, kannst du in der Landeshundeverordnung deines Bundeslandes. Du könntest also eine befreundete Anwaltsperson darum bitten, der Familie die Rechnung mit Briefchen zur Forderung und Deadline zu senden. Garniert mit dem Hinweis auf die o.g. Verordnung und darauf, auf eine Ordnungsrechtliche Anzeige wegen des unrechtmäßigen Führens des Hundes durch die Kinder zu verzichten. du kannst den Brief auch alleine aufsetzen, aber ein Stempel wirkt evtl. besser.


    Vielleicht hilft es.


    Dass du ein Balli auspackst und damit vor dem von Kindern beaufsichtigten, nachgewiesenermassen unberechenbaren Wildfang-Husky mit deinem Hund ein aufpuschendes Spielchen veranstaltest, ist tatsächlich dämlich oder gemein, aber nicht rechtlich unzulässig..

  • Ja, hast du richtig gelesen. Warum auch nicht? Wofür habe ich eine Versicherung, wenn ich sie dann nicht in Anspruch nehme?
    Die sollen was tun für ihr Geld. :ugly:

    Jo - das hat sich schon so mancher gedacht. und nach dem 2. Schaden spätestens dann die Kündigung der Versicherung erhalten. Die haben nämlich das Recht, nach einem Schaden zu kündigen. Und hinterher passiert dann was richtig Teures, und Du stehst ohne Versicherung da. Aber die Diskussion hatten wir schon paarmal im Forum, ich glaub, das kann man nachlesen. Prinzipiell versteh ich den Gedanken - aber er ist halt genau aus dem Grund auch kurzsichtigt..... ;-)

  • Dass du ein Balli auspackst und damit vor dem von Kindern beaufsichtigten, nachgewiesenermassen unberechenbaren Wildfang-Husky mit deinem Hund ein aufpuschendes Spielchen veranstaltest, ist tatsächlich dämlich oder gemein, aber nicht rechtlich unzulässig..

    Das war vielleicht etwas unüberlegt, aber Fehler passieren jedem Menschen mal. Jetzt andauernd darauf herumzureiten finde ich unschön.
    Ausserdem kann man erwarten, daß andere HH ihre Hunde im Griff haben, auch wenn irgendwer Bällchen spielt. ;)

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